Mit Urteil von 3. September 2013 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Festlegung der Südumfliegung des Flughafens Frankfurt als rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil könnte die Rückkehr zu Starts auf der Tabum-Route bedeuten. Dies hätte eine erhebliche Steigerung der Fluglärmbelastung für Wiesbaden insbesondere Mainz-Kostheim zur Folge.
Der Ortsbeirat Mainz-Kostheim fordert den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden auf zur berichten:
- 1. zu prüfen, ob bereits zum jetzigen Zeitpunkt mehr Abflüge über Tabum erfolgen.
- 2. zu berichten, wie er die Folgen durch das VGH-Urteil auf die Flugroutenverteilung und den Fluglärm über Wiesbaden einschätzt.
- 3. gegen die Genehmigung von Routen zu klagen, die die Sicherheit der Bevölkerung gefährden und die Lärmbelastung über Wiesbaden erhöhen.
- 4. zu berichten, ob Klagen der Stadt Wiesbaden in Bezug auf den Flughafen Frankfurt anhängig sind.
Begründung: mündlich.