Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Steinern Straße

Antrag Nr. 11/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Donnerstag, 24. November 2016

Anord­nung einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung auf 30 km/​h für die Stei­nern Straße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die nötigen Schritte zu unter­nehmen, um die Stei­nern Straße zwischen der Kreu­zung mit der Straße In der Witz und der Kreu­zung mit Otto-Suhr-Ring /​ Uthmann­straße mit einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung von Tempo 30 zu versehen (Verkehrs­zei­chen 274.53):

Tempo 30, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

Begrün­dung:
Seitens der Anwohner wurde bereits vor geraumer Zeit der Wunsch geäu­ßert, eine nächt­liche Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung einzu­führen. Da hierfür aller­dings die defi­nierten Richt­werte für Misch­ge­biete unter­schritten werden, ist eine ledig­lich nächt­liche Einschrän­kung nicht möglich. Eine ganz­tä­gige Beschrän­kung hätte jedoch neben diesem noch andere Effekte, könnte also nicht mit dieser Argu­men­ta­tion abge­lehnt werden.

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Einführung von Tempo 30 in der westlichen Hauptstraße

Antrag Nr. 38/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 16. November 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, in der Kost­heimer Haupt­straße auf der Höhe des EVIM eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h einzu­führen, sobald die Ände­rung des § 45 StVO in Kraft tritt.

Der Magis­trat wird weiter gebeten, zu prüfen, ob die laut StVO notwen­dige Beschrän­kung auf den „unmit­tel­baren Bereich“ so ausge­legt werden kann, dass eine durch­ge­hende Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung zwischen EVIM und Main­brücke entsteht und nicht auf einer Strecke von wenigen Metern wieder 50 km/​h erlaubt sind.

Begrün­dung:
Einen Baustein zur Verbes­se­rung der Verkehrs­si­cher­heit für schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer, zu denen insbe­son­dere Kinder und ältere Personen zählen, kann die Novel­lie­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung darstellen.

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Auskunft zu Grundsanierung von Straßen

Antrag Nr. 09/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 29. Juni 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft gebeten, welche Straßen in Kost­heim zur Grund­sa­nie­rung in der laufenden Legis­la­tur­pe­riode vorge­sehen sind.

Begrün­dung:
Es befindet sich ein neuer Stra­ßen­belag in Erpro­bung, der lärm­tech­nisch die Laut­stärke vorbei­fah­render Fahr­zeuge um etwa zwischen 1 bis 5 dB (A) redu­zieren kann. Ein Belag, der für Fern­straßen geeignet ist, exis­tiert bereits länger und ist gut erprobt.

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Tempo 30 nachts – Zusammenarbeit Arbeitsgruppe Umweltamt und Ortsbeirat Kostheim

Antrag Nr. 02/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Donnerstag, 19. Mai 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Arbeits­gruppe beim Umweltamt „Tempo 30 nachts“ zu beauf­tragen, in einer der nächsten Sitzungen des Orts­bei­rates über den aktu­ellen Sach­stand zu berichten und mit dem Orts­beirat zu erör­tern, welche (weiteren) Straßen auf Kost­heimer Gemar­kung in die Lärm­schutz­maß­nahme Tempo 30 nachts einzu­be­ziehen sind bzw. sein könnten und wie der aktu­elle Planungs­stand sowie der weitere Zeit­ho­ri­zont aussehen.

Begrün­dung:
Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim unter­stützt die Bemü­hungen der Landes­haupt­stadt die Belas­tung durch Stra­ßen­lärm in Mainz-Kost­heim zu redu­zieren. Die Nacht­zeit ist dabei unstrittig unter dem Aspekt des Lärm­schutzes ein beson­ders sensi­bler Zeit­raum. Neben dem Bahn- und Flug­lärm ist der Verkehrs­lärm eine weitere Belas­tungs­quelle in der nächt­li­chen Erholungsphase.

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Tempo 30 nachts – Arbeitsgruppe Umweltamt und Ortsbeirat Kastel

Antrag Nr. 05/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Montag, 2. Mai 2016

Tempo 30 nachts – Zusam­men­ar­beit Arbeits­gruppe Umweltamt und Orts­beirat Kastel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, die Arbeits­gruppe beim Umweltamt „Tempo 30 nachts“ zu beauf­tragen, in einer der nächsten Sitzungen des Orts­bei­rats über den aktu­ellen Sach­stand zu berichten und mit dem Orts­beirat zu erör­tern, welche (weiteren) Straßen auf Kasteler Gemar­kung (und AKK) in die Lärm­schutz­maß­nahme Tempo 30 nachts einzu­be­ziehen sind/​sein könnten.

Begrün­dung:
Die Nacht­zeit ist unstrittig unter dem Aspekt des Lärm­schutzes ein beson­ders sensi­bler Zeitraum.

Der Orts­beirat Mainz-Kastel unter­stützt die Bemü­hungen der Landes­haupt­stadt die Belas­tung durch Stra­ßen­lärm in Mainz-Kastel zu redu­zieren. Neben dem Bahn- und Flug­lärm ist der Verkehrs­lärm eine weitere Belas­tungs­quelle in der nächt­li­chen Erholungsphase.

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Bahnlärm und Erschütterungen in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 14/​2015 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 8. September 2015

Bahnlärm und Erschütterungen an der Bahnstrecke 3603 (Traversale Rotterdam – Genua) in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat möge beschließen,
der Magis­trat wird gebeten, 

  • 1. zu berichten, ob für das Fahr­ver­halten der neuen S-Bahnen und der Güter­züge mit neuem Antrieb für die Strecke der Bahn­strecke 3603 in Mainz-Kastel, Rich­tung Wies­baden, eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVP) vorliegt.
  • 2. zu berichten, ob diese Verän­de­rungen in der Fort­schrei­bung der Lärm­kar­tie­rung /​ Lärm­ak­ti­ons­plan berück­sich­tigt worden sind, und wenn nein, 
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Stadtentwicklung im Westen von Mainz-Kastel

Antrag Nr. 13/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 24. Juni 2014

Stadtentwicklung im Westen von Mainz-Kastel

Unbe­stritten besteht in der Rhein-Main-Region, im Raum Mainz-Wies­baden und so auch in Mainz-Kastel ein wach­sender Bedarf an Wohn­raum; insbe­son­dere für Menschen, die nicht über große Vermögen oder hohe Einkommen verfügen.

Es ist auch unbe­stritten, dass gerade in dicht besie­delten Gebieten, mit bereits hohen Belas­tungen an Verkehrs­lärm und Emis­sionen, nicht noch weitere natur­nahe Flächen verbaut werden sollten. Hingegen sollten mögliche Konver­si­ons­flä­chen genutzt und einer sozial und ökolo­gisch verträg­li­chen Wohn­be­bauung zuge­führt werden.

In Mainz-Kastel sind in den letzten Jahr­zehnten sowohl Bauge­biete auf natur­nahen Flächen (z. B. „In den Kraut­gärten“) als auch auf Konver­si­ons­flä­chen (z. B. „An der Helling“) entstanden. Neben dem gegen­wärtig noch mili­tä­risch genutzten Gelände „Kastel Storage Station“ in Kastel-Mitte scheint gerade im Westen Kastels ein großes Entwick­lungs­po­ten­tial für neue Wohn­nut­zungen zu liegen.

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Aktuelle Lärmmessungen und Verkehrszählungen für die Boelckestraße

Im Zusam­men­hang mit der Bebau­ungs­pla­nung Petersweg Ost gab es in den neun­ziger Jahren offi­zi­elle Lärm­mess­werte für die Boelcke­straße. Diese Mess­werte besagten, dass jede öffent­liche plane­ri­sche Maßnahme, die einen Lärm­zu­wachs bedeutet, ein enteig­nungs­glei­cher Eingriff wäre, da die für Wohn­be­bauung zuläs­sigen Werte bereits damals in der Boelcke­straße weit über­schritten waren. Mithin seien Geneh­mi­gungen für Wohn­be­bauung an der Boelcke­straße nicht mehr zulässig.

Ende der Neun­zi­ger­jahre war geplant, durch den Bau einer Stadt­bahn die verkehr­liche Belas­tung (auch) auf der Boelcke­straße zu senken. Dies ist bekannt­lich bis heute nicht erfolgt, ebenso wenig wie der Bau eines eigenen Auto­bahn­an­schlusses für das Gewerbegebiet.

Mit dem immer wieder gefor­derten Ausbau der Boelcke­straße auf sechs bzw. durch­gängig vier Spuren würden die Emis­si­ons­be­las­tungen, also auch die Lärm­be­las­tungen, noch einmal dras­tisch ansteigen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge für die Boelcke­straße aktu­elle Lärm­mes­sungen und Verkehrs­zäh­lungen durch­führen lassen, diese öffent­lich präsen­tieren und Vorschläge zur Lösung der damit verbunden Probleme unterbreiten.

Radarmessstation an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler

Im Verlauf des Jahres 2011 oder 2012 wurde eine Radar­mess­sta­tion an der B 455 in der Höhe Ausfahrt Fort Biehler instal­liert. Die Anwohner der Straße am Fort Biehler waren von dieser Maßnahme begeis­tert; es war unter anderem auf Anhieb ein „Lärm­schutz­ef­fekt“ spürbar.

Trotz großem Erfolg wurde diese Station bereits nach kurzer Betriebs­dauer wieder demon­tiert. Es hatte sich heraus­ge­stellt, dass auf dem Teil­stück der B4 155 zwischen „Anschluss Erben­heim Süd/​Fort Biehler“ und „Hermannshof/​A671 über­haupt keine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung besteht, da die notwen­dige Beschil­de­rung fehlt.

Die Beschil­de­rung sollte machbar sein. Die Radar­mess­sta­tion war an dieser Stelle sinn­voll und nützlich.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten mitzu­teilen, ob und wann die Radar­mess­sta­tion an der B455/​ Höhe Ausfahrt Fort Biehler wieder in Betrieb genommen wird.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Gewebegebiet Petersweg Ost – Offener Brief

Sehr geehrter Herr Stadtrat Bendel,

seit mitt­ler­weile 27 Jahren begleitet und verfolgt unsere Frak­tion AUF im Orts­beirat aufmerksam die Entwick­lungen und Planungen im Gewer­be­ge­biet Petersweg. Gegen das Votum des Orts­bei­rates Mainz-Kastel wurde in den 90er-Jahren der Bebau­ungs­plan im Bereich „Petersweg Ost“ geän­dert und die für gewerb­liche Ansied­lung vorge­se­hene Fläche erwei­tert. Im Jahre 2001 wurde der jetzt gültige Bebau­ungs­plan rechtskräftig.

Die Ableh­nung des Orts­bei­rates hatte ihre wesent­liche Begrün­dung in der Tatsache, dass das Gebiet „Petersweg Ost“ eine große Bedeu­tung für Mainz-Kastel als Kalt­luft­ent­ste­hungs- und Kalt­luft­zu­fuhrs­be­reich für die in den Sommer­mo­naten über­wärmten, eng bebauten Bereiche in den Wohn­ge­bieten Kastels hat.

Außerdem hat sich die Verkehrs­be­las­tung in Mainz-Kastel – insbe­son­dere auf der Boelcke­straße und den umlie­genden Straßen – konti­nu­ier­lich erhöht, im Wesent­li­chen unab­hängig von der bislang erst gering besie­delten Gewer­be­fläche im Bauge­biet Petersweg Ost. 

Die Planer versuchten seiner­zeit den Orts­beirat und die Bürger­schaft zu beru­higen, in dem sie auf einen vier­spu­rigen Ausbau der Boelcke­straße, eine direkte Anbin­dung des Gewer­be­ge­bietes an die Boelcke­straße und die Bundes­au­to­bahn A 671 als Verkehrs­lö­sung verwiesen. Außerdem sollte die geplante Stadt­bahn 18% statt bisher 8% der Verkehrs­be­we­gungen des Gewer­be­ge­bietes mit Hilfe des ÖPNV bewältigen.

Wir stellen fest:
Der Anschluss des Gewer­be­ge­bietes Petersweg Ost an die Boelcke­straße ist erfolgt (über die Ernst-Galonske-Straße). Dies hat zu keiner Entlas­tung auf der Boelcke­straße geführt. Im Gegen­teil: Die Staus stadt­aus­wärts auf der Boelcke­straße haben zuge­nommen, stadt­ein­wärts sind sie nicht geringer.

Ein Auto­bahn­an­schluss wird seitens der Stadt Wies­baden nicht weiter verfolgt, wie erst kürz­lich der Leiter des Amtes für Wirt­schaft und Liegen­schafen in einer öffent­li­chen Sitzung erklärte.

Eine Stadt­bahn, die bis in die AKK-Stadt­teile (und damit auch in die Gewer­be­ge­biete am Petersweg) führt, soll es auf weitere Jahre hinaus nicht geben.

Der vier­spu­rige Ausbau der Boelcke­straße ist immer noch nicht erfolgt. Er wird absehbar auch zu keiner wesent­li­chen Entlas­tung führen. Bis heute ist dafür (laut Home­page der Landes­haupt­stadt Wies­baden) auch noch nicht einmal Baurecht vorhanden.

Die erfor­der­li­chen Umle­gungen im Gebiet Petersweg Ost sind bis heute nicht abge­schlossen. Für eine Fläche zur Umsied­lung eines land­wirt­schaft­li­chen Betriebes an die Kurt-Hebach-Straße ist (laut Home­page der Landes­haupt­stadt Wies­baden) immer noch kein Baurecht vorhanden. Eine städ­ti­sche Verfüg­bar­keit der dort erfor­der­li­chen Flächen ist fraglich.

Die Verkehrs­be­las­tungen, Lärm- und Schad­stoff­emis­sionen in Mainz-Kastel, insbe­son­dere in der Boelcke­straße und Umge­bung, sind heute schon uner­träg­lich, obwohl der prognos­ti­zierte Ausbau der Gewer­be­ge­biete Petersweg von 4000 (2010) auf 7900 (2020) Arbeits­plätze bislang nur zu einem geringen Anteil erfolgt ist.

Erst kürz­lich hat der Leiter des Amtes für Wirt­schaft und Liegen­schaften erklärt, dass – abge­sehen von dem für eine „Sonder­fläche“ reser­vierten „Quadranten“ – 80% der städ­ti­schen Flächen im Gewer­be­ge­biet Petersweg bereits vermarktet sind und in Wies­baden ein Mangel an gewerb­li­chen Flächen besteht. Eine Bebauung auf diesen Flächen ist bislang aller­dings in nur sehr geringem Umfang erfolgt.

In dieser Situa­tion fordern nun die CDU Kastel und der Vorsit­zende des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr Kessler (CDU) die Schaf­fung von Baurecht für groß­flä­chigen Einzel­handel im Gewer­be­ge­biet Petersweg Ost.

Die Frak­tion AUF im Orts­beirat Mainz-Kastel hat an die Landes­haupt­stadt Wies­baden und insbe­son­dere an Sie, Herr Stadtrat Bendel, der Sie schon in der dritten Amts­pe­riode als haupt­amt­li­ches Magis­trats­mit­glied und insbe­son­dere als Wirt­schafts­de­zer­nent in einer CDU-geführten Stadt­re­gie­rung Verant­wor­tung tragen, folgende Erwar­tungen und Forderungen:

  • 1. Die durch eine breite Bürger­be­we­gung bekämpften und seit der Kommu­nal­wahl 2011 ad acta gelegten Pläne für eine „Sonder­fläche für groß­flä­chigen Einzel­handel“ dürfen nicht weiter­ver­folgt werden. Ob Möbel­markt oder eine Ansamm­lung von verschie­denen anderen Groß­märkten (ein Baumarkt als „Einfallstor“ bzw. „Troja­ni­sches Pferd“), die abseh­bare zusätz­liche Verkehrs­be­las­tung darf nicht noch weiter gestei­gert werden. Die Zustände an der Äppel­allee, der Hage­nauer Straße und Fried­rich-Bergius-Straße in Biebrich sowie schon heute auf der Boelcke­straße zeigen, wohin verfehlte Stadt­pla­nung führt.
  • 2. Wenn schon das Gebiet Petersweg Ost – mit allen nega­tiven Folgen – besie­delt wird, dann nur mit Gewer­be­be­trieben, die möglichst wenig Verkehr erzeugen, die aber viel­leicht andern­orts durch fehlende Entwick­lungs­mög­lich­keiten oder Konflikten mit benach­barter Wohn­be­bauung am Petersweg eine betrieb­liche Perspek­tive erhalten können. Die nur noch wenigen zur Verfü­gung stehenden Flächen sowie der „vierte Quadrant“ sind dafür zu reservieren.
  • 3. Wir fordern Sie als Liegen­schafts­de­zer­nenten auf, endlich für Rechts­si­cher­heit in der Entwick­lung des Gewer­be­ge­bietes zu sorgen, indem Sie sich um eine Eini­gung mit dem von Umle­gung betrof­fenen land­wirt­schaft­li­chen Betrieb bemühen. Regio­nale Vermark­tung von einhei­mi­schen land­wirt­schaft­li­chen Produkten mit kurzen Wegen als ökolo­gisch und ökono­misch sinn­volle wirt­schaft­liche Tätig­keit erfor­dern eine entspre­chende Stadt­po­litik, nicht dies­be­züg­liche „Sonn­tags­reden“.
  • 4. Schon in der dritten „Amts­zeit“ prak­ti­ziert die CDU-geführte Stadt­re­gie­rung am Petersweg eine Politik, die weder den ökolo­gi­schen noch den wirt­schaft­li­chen Erfor­der­nissen Rech­nung trägt. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich nun sach­ge­recht den immer wieder im Orts­beirat und in anderen städ­ti­schen Gremien thema­ti­sierten Problemen im Gebiet Petersweg Ost und Umge­bung zuwenden und zu deren Lösung konstruk­tive Beiträge leisten.
  • 5. Ein unver­zicht­barer Aspekt bei der Lösung dieser Probleme ist eine andere, auf Trans­pa­renz gerich­tete Infor­ma­ti­ons­po­litik gegen­über der Bürger­schaft und dem Orts­beirat Mainz-Kastel.

Die Frak­tion AUF ist zu einem konstruk­tiven Dialog über die Zukunft des Gewer­be­ge­bietes bereit – selbst­ver­ständ­lich nur unter Berück­sich­ti­gung der Inter­essen der Bürge­rinnen und Bürger.

Mit freund­li­chen Grüßen
gez. Ronny Maritzen
gez. Hartmut Bohrer
gez. Roland Rübel

Kopie an: Orts­bei­rats­mit­glieder Mainz-Kastel, örtliche Presse

Lärmminderung durch weitere Geschwindigkeitsbegrenzung Höhe Fort Biehler

Die Sied­lung Fort Biehler liegt unmit­telbar an der viel befah­renen B455. Wenn der Verkehr nicht durch Stau zum Ruhen kommt, fahren die Fahr­zeuge mit (erlaubten) 100 km/​h an den Häusern insbe­son­dere der Straße Am Fort Biehler vorbei. Die 70 km/​h bzw. 50 km/​h Zone beginnen weiter unten, Rich­tung Mainz-Kastel.

Eine höhere Fahr­ge­schwin­dig­keit bewirkt eine höhere Lärm­be­las­tung. 20 km/​h mehr oder weniger Fahr­ge­schwin­dig­keit haben erheb­liche Auswir­kungen auf den erzeugten Fahr­lärm. Recher­chierte Pegel­bei­spiel gehen davon aus, dass ein Fahr­zeug mit einer um 20 km/​h höheren Geschwin­dig­keit doppelten Lärm erzeugt.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu veran­lassen, dass die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h auf der B455 Wies­baden Rich­tung Mainz-Kastel auf die Höhe Fußgängerbrücke/​Bushaltestelle Am Fort Biehler vorver­legt wird und die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 50 km/​h dort beginnt, wo jetzt die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h beginnt.

AUF gegen zweispurige Verkehrsführung in der westlichen Hauptstraße

Die AUF-Frak­tion im Kost­heimer Orts­beirat ist entsetzt über den Vorschlag der Freien Wähler­ge­mein­schaft, den Gegen­ver­kehr in der west­li­chen Haupt­straße beizu­be­halten. Ein entspre­chender Antrag wird von der FWG unter dem Punkt Verkehrs­kon­zept für Kost­heim auf der am kommenden Mitt­woch statt­fin­denden Orts­bei­rats­sit­zung eingebracht. 

„Auf Kosten der Bürge­rinnen und Bürger, die an der west­li­chen Haupt­straße wohnen, soll die östliche Haupt­straße verkehrs­be­ru­higt werden. Das machen wir nicht mit,“ erklärte Spre­cher Frank Porten für die AUF-Frak­tion. Gerade die Erfah­rungen der letzten Monate hätten bewiesen, dass diese Verkehrs­füh­rung nicht möglich sei, wider­sprach Porten der Argu­men­ta­tion der Freien Wähler. 

„Der Gegen­ver­kehr hat zu einer uner­träg­li­chen Lärm- und Gesund­heits­be­las­tung für die Anwohner der west­li­chen Haupt­straße geführt, dazu kommt die hohe Gefähr­dung der Fußgänger, insbe­son­dere der Kinder,“ so Porten. Die Straße sei viel zu schmal, um den Verkehr zwei­spurig zu führen. „Mütter zittern um ihre Kinder, die PKWs rasen über die Bürger­steige. Es ist ein Wunder, dass hier noch nichts passiert ist.“ Eine gerechtes Verkehrs­kon­zept müsse die Belas­tung für alle redu­zieren: „Es geht nicht an, dass ein Teil des Orts­kerns zum Abschuss frei­ge­geben wird, während der andere Teil sich an Bänken und Blumen­kü­beln erfreuen kann.“