Im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung Petersweg Ost gab es in den neunziger Jahren offizielle Lärmmesswerte für die Boelckestraße. Diese Messwerte besagten, dass jede öffentliche planerische Maßnahme, die einen Lärmzuwachs bedeutet, ein enteignungsgleicher Eingriff wäre, da die für Wohnbebauung zulässigen Werte bereits damals in der Boelckestraße weit überschritten waren. Mithin seien Genehmigungen für Wohnbebauung an der Boelckestraße nicht mehr zulässig.
Ende der Neunzigerjahre war geplant, durch den Bau einer Stadtbahn die verkehrliche Belastung (auch) auf der Boelckestraße zu senken. Dies ist bekanntlich bis heute nicht erfolgt, ebenso wenig wie der Bau eines eigenen Autobahnanschlusses für das Gewerbegebiet.
Mit dem immer wieder geforderten Ausbau der Boelckestraße auf sechs bzw. durchgängig vier Spuren würden die Emissionsbelastungen, also auch die Lärmbelastungen, noch einmal drastisch ansteigen.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Magistrat möge für die Boelckestraße aktuelle Lärmmessungen und Verkehrszählungen durchführen lassen, diese öffentlich präsentieren und Vorschläge zur Lösung der damit verbunden Probleme unterbreiten.