Mizaru, kikazaru, iwazaru …

„Bericht aus dem Orts­beirat“ zur Kost­heimer Sitzung am 26. August 2020

Mizaru, kika­zaru, iwazaru. Das ist Japa­nisch. Bei uns heißt das: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Das könnte auch das Motto der Orts­bei­rats­mehr­heit in Kost­heim sein. Diesen Eindruck hatten wir in der August-Sitzung. Für uns völlig über­ra­schend bean­tragte die SPD-Frak­tion gleich zu Beginn der Sitzung, unseren Antrag „Folgen des Bauge­biets Ostfeld/​Kalkofen für Mainz-Kost­heim“ von der Tages­ord­nung zu strei­chen. Inhalt des Antrages: Wir wollten, dass der Kost­heimer Orts­beirat bei den Planungen des Bauge­biets mitein­be­zogen wird, genau wie Kastel, Amöne­burg, Erben­heim und Biebrich.

Kein Thema. Ende der Durchsage.

Es ging nicht einmal darum, eine Posi­tion zu dem geplanten Bauge­biet einzu­nehmen. Wir wollten einfach nur ein Mehr an Infor­ma­tion und Betei­li­gung. Das geht uns doch gar nichts an, meinte die SPD. Wort­wört­lich: „Das ist ein Kasteler Thema.“

Zur Erklä­rung: Ein Antrag auf Nicht­be­fas­sung ist ein Geschäfts­ord­nungs­an­trag. Da kann über die Sache selbst nicht mehr geredet werden. Es geht nur um formale Fragen – wobei die Aussage, es sei ein „Kasteler Thema“ streng genommen schon eine Äuße­rung zur Sache war – denn dass das nur Kastel betreffen sollte, das bestreiten wir ja. Unsere Bitte, diese Diskus­sion nicht zu verwei­gern, lehnten SPD, CDU und Freie Wähler ab (die FDP-Vertre­terin war nicht da). Kein Thema für den Kost­heimer Orts­beirat. Punkt.

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Zebrastreifen in der Hauptstraße vor dem EVIM

Antrag Nr. 15/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. August 2020

Sachstandsanfrage zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Hauptstraße vor dem EVIM

Der Orts­beirat möge beschließen:
Im Beschluss Nr. 0081 vom 29. Juni 2016 hat der Orts­beirat Mainz-Kost­heim um eine Verkehrs­zäh­lung im Bereich des Senio­ren­zen­trums EVIM (Haupt­straße 161) gebeten mit dem Ziel der Errich­tung eines Fußgän­ger­über­wegs an der bestehenden Querungshilfe.

Im SV109/​2016 wurde dem Orts­beirat am 26. Oktober 2016 mitge­teilt, dass die Einrich­tung eines Fußgän­ger­über­wegs als Ergebnis der Verkehrs­zäh­lung möglich sei und eine Aufnahme in das interne Programm zur Fußgän­ger­si­che­rung erfolgt sei.

Mit Beschluss Nr. 0346 vom 12. September 2019 hat die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung der Maßnahme und der Frei­gabe der notwen­digen Finanz­mittel zugestimmt.

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Wiedererrichtung des Wartehäuschens Bushaltestelle Luisenstraße

Antrag Nr. 13/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. August 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, de2021m Orts­beirat mitzu­teilen, wann mit der Wieder­auf­stel­lung des Warte­häus­chens bzw. wenigs­tens einer Sitz­ge­le­gen­heit an der Bushal­te­stelle Luisen­straße zu rechnen ist.

Begrün­dung:
Das Warte­häus­chen an der Bushal­te­stelle Luisen­straße wurde im Zuge des Umbaus der Halte­stellen abge­baut. Seitdem gibt es an dieser Halte­stelle, die direkt vor dem EVIM Senio­ren­zen­trum liegt, nicht einmal mehr eine Sitzgelegenheit.

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Wartehäuschen an der Bushaltestelle Luisenstraße (Richtung Gustavsburg)

Antrag Nr. 20/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 21. August 2019

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die zustän­digen Träger aufzu­for­dern, unver­züg­lich ein Warte­häus­chen an der Halte­stelle Luisen­straße (Rich­tung Gustavs­burg) zu errichten. Sollte eine Warte­häus­chen nicht zeitnah errichtet werden können, bittet der Orts­beirat um die kurz­fris­tige Aufstel­lung wenigs­tens einer Sitzbank.

Begrün­dung:
Mit dem Umbau der Halte­stelle wurde das exis­tie­rende Warte­häus­chen abge­baut, seitdem ist keine Sitz­ge­le­gen­heit mehr vorhanden. Da die Bushal­te­stelle, direkt vor dem EVIM, gerade auch von älteren Menschen genutzt wird, ist eine Sitz­ge­le­gen­heit drin­gend erforderlich. 

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Sachstandsanfrage Einrichtung Fußgängerüberweg in der Hauptstraße vor dem EVIM

Antrag Nr. 22/​2017 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 13. Dezember 2017

Der Orts­beirat möge beschließen:
Im Beschluss Nr. 0081 vom 29. Juni 2016 hat der Orts­beirat Mainz-Kost­heim um eine Verkehrs­zäh­lung im Bereich des Senio­ren­zen­trums EVIM (Haupt­straße 161) gebeten mit dem Ziel, einen Fußgän­ger­überweg an der bestehenden Querungs­hilfe einzu­richten. Im SV109/​2016 wurde dem Orts­beirat am 26. Oktober 2016 mitge­teilt, dass die Einrich­tung eines Fußgän­ger­über­wegs als Ergebnis der Verkehrs­zäh­lung möglich sei und eine Aufnahme in das interne Programm zur Fußgän­ger­si­che­rung erfolgt sei. 

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, in welchem Zeit­raum mit der Einrich­tung des Fußgän­ger­über­wegs zu rechnen ist. Sofern eine derar­tige Aussage aktuell nicht getroffen werden kann, wird um Beant­wor­tung folgender Fragen gebeten: 

  • 1) Auf welchem Platz im stadt­weiten Programm zur Fußgän­ger­si­che­rung befindet sich die Einrich­tung des Fußgän­ger­über­wegs in der Haupt­straße aktuell sowie
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Einführung von Tempo 30 in der westlichen Hauptstraße

Antrag Nr. 38/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 16. November 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, in der Kost­heimer Haupt­straße auf der Höhe des EVIM eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h einzu­führen, sobald die Ände­rung des § 45 StVO in Kraft tritt.

Der Magis­trat wird weiter gebeten, zu prüfen, ob die laut StVO notwen­dige Beschrän­kung auf den „unmit­tel­baren Bereich“ so ausge­legt werden kann, dass eine durch­ge­hende Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung zwischen EVIM und Main­brücke entsteht und nicht auf einer Strecke von wenigen Metern wieder 50 km/​h erlaubt sind.

Begrün­dung:
Einen Baustein zur Verbes­se­rung der Verkehrs­si­cher­heit für schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer, zu denen insbe­son­dere Kinder und ältere Personen zählen, kann die Novel­lie­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung darstellen.

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Einrichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem EVIM

Antrag Nr. 05/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 29. Juni 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat fordert den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf, im Rahmen des Umbaus der Bushal­te­stelle Luisen­straße direkt vor dem Senio­ren­zen­trum EVIM in der Haupt­straße einen Fußgän­ger­überweg einzurichten.

Sollte seitens der Verwal­tung die notwen­dige Zahl an Fußgän­gern oder Kraft­fahr­zeugen ange­zwei­felt werden, bittet der Orts­beirat um eine Verkehrs­zäh­lung zwischen 6 und 8 Uhr morgens und/​oder 16 Uhr bis 18 Uhr abends.

Begrün­dung:
Die Einrich­tung eines Fußgän­ger­über­wegs an dieser Stelle ist eine Möglich­keit, die Bewe­gungs­frei­heit der Bewoh­ne­rinnen und Bewohner des EVIM zu sichern, sowie eine Erleich­te­rung für deren Besu­cher. Auch die rund fünfzig Kinder, die im angren­zenden Scholl­mayer-Viertel wohnen, und die Fahr­gäste des ÖPNV – auch unter ihnen zahl­reiche Kinder und Jugend­liche – wären dadurch besser geschützt.

Das bisher von Seiten der Verwal­tung genannte Argu­ment der nied­rigen Frequenz an Kraft­fahr­zeugen und Fußgän­gern kann nicht nach­voll­zogen werden. Bei einer am 13. Juni 2016 privat durch­ge­führten Zählung wurden zwischen 16:53 Uhr und 17:53 insge­samt 671 Kraft­fahr­zeuge und 63 Fußgänger gezählt, die die Fahr­bahn über­quert haben. Nach der Richt­linie R-FGÜ 2001, 2.3 (2) ist damit ein Fußgän­ger­überweg oder gar eine Licht­zei­chen­an­lage empfohlen.

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Fußgängerüberweg in Hauptstraße / Höhe EVIM

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die derzeitig bestehende Querung auf der Haupt­straße (Höhe Ecke Fried­rich­straße) aufzu­heben und durch einen markierten Fußgän­ger­überweg direkt am Alten­heim EVIM zu ersetzen.

Begrün­dung:
Die Haupt­straße in Mainz-Kost­heim ist eine stark befah­rene Bundes­straße, auf der LKWs und PKWs mit hoher Geschwin­dig­keit fahren. Weder für die Kinder aus dem Scholl­mayer-Viertel noch für behin­derte oder alte Menschen, die im dort gele­genen EVIM-Heim wohnen, ist die Über­que­rung dieser Straße gefahrlos möglich.

Durch einen Zebra­streifen soll die Gefähr­dung von Fußgän­gern an dieser Straße verrin­gert werden. Dieser Zebra­streifen sollte direkt vor dem Alten­heim ange­bracht werden, um den Bewoh­nern, die in der Regel mit Gehwagen unter­wegs sind, den Weg zur gegen­über­lie­genden Bushal­te­stelle abzu­kürzen und nicht noch durch einen Umweg zu erschweren.

Boulebahn in Mainz-Kostheim

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, ob in Mainz-Kost­heim auf der Maarau – Rhein­wiese neben Freibad-Maarau; Spiel­platz am Main neben Kost­heim 05 oder hinter dem EVIM-Haus an der Lache – eine Boule­bahn gebaut werden kann.

Zebrastreifen an Fußgängerquerung in der Hauptstraße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Fußgän­ger­que­rung hinter dem Alten­wohn­heim „EVIM“ und vor der Taunus­straße mit einem Zebra­st­eifen zu markieren.

Keine Abstim­mung. Zurück­ge­stellt bis der Senio­ren­be­auf­trage Dr. Schmidt ein Gespräch mit der EVIM durchführt.