Antrag Nr. 38/2016 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 16. November 2016
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, in der Kostheimer Hauptstraße auf der Höhe des EVIM eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen, sobald die Änderung des § 45 StVO in Kraft tritt.
Der Magistrat wird weiter gebeten, zu prüfen, ob die laut StVO notwendige Beschränkung auf den „unmittelbaren Bereich“ so ausgelegt werden kann, dass eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen EVIM und Mainbrücke entsteht und nicht auf einer Strecke von wenigen Metern wieder 50 km/h erlaubt sind.
Begründung:
Einen Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und ältere Personen zählen, kann die Novellierung der Straßenverkehrsordnung darstellen.