Fahrradstraße von der Mainbrücke bis zum Aussichtsturm

Antrag Nr. 34/2016 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 5. Oktober 2016

Umwid­mung Main­ufer von Main­brücke bis Aussichts­turm zur Fahrradstraße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Straße Main­ufer – von ihrem Abzweig an der Haupt­straße entlang bis zum Ende der Befahr­bar­keit für Kraft­fahr­zeuge kurz vor dem Aussichts­turm – zur Fahr­rad­straße (Verkehrs­zei­chen Z 244.1 ) zu erklären.

Fahrradstraße

Die Straße soll mit Fahr­rad­pik­to­grammen in beide Rich­tungen versehen werden analog zum Radver­kehrs­kon­zept 2015 der Landes­haupt­stadt Wies­baden (Bild 5-11, Seite 66):

piktogegenverkehr
Umwidmung Mainufer von Mainbrücke bis Aussichtsturm zur Fahrradstraße

Anlie­gern und Inline-Skatern soll die Benut­zung mit den beiden folgenden Zusatz­schil­dern erlaubt werden:

anliegerfrei
Umwidmung Mainufer von Mainbrücke bis Aussichtsturm zur Fahrradstraße
Umwidmung Mainufer von Mainbrücke bis Aussichtsturm zur Fahrradstraße
(Karte von open​street​maps​.org)

Begrün­dung:
In einer Fahr­rad­straße dürfen Radfahrer grund­sätz­lich neben­ein­ander fahren. Andere Fahr­zeug­führer müssen beson­dere Vorsicht gegen­über Radfah­rern walten lassen und müssen ihre Geschwin­dig­keit ggf. deut­lich senken, um Radfahrer weder zu gefährden noch zu behin­dern. Für alle Verkehrs­teil­nehmer gilt eine zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/​h.

Erschlie­ßungs­straßen können nach der StVO als Fahr­rad­straßen ausge­wiesen werden, wenn der Radver­kehr die vorherr­schende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Dieses Teil­stück der Straße Main­ufer ist Bestand­teil mehrerer Radfern­wege und wird inso­fern in großem Umfang von Radfah­rern genutzt.

Durch­gangs­ver­kehr durch moto­ri­sierte Fahr­zeuge findet in der Straße eben­falls nicht statt. Es findet nahezu ausschließ­lich Liefer­ver­kehr zu den ansäs­sigen Betrieben aus dem Hotel- und Gast­stät­ten­be­reich statt. Zusätz­lich kommen noch deren Gäste, die ortsnah parken. Dieser Verkehr hätte durch das Zusatz­schild weiterhin freien Zugang.

Mainz-Kost­heim, 21. September 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 05.10.2016 durch FWG-, CDU-, SPD- und FDP-Frak­tion abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0161/​2016 (PiWi | PDF)


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