Gustav-Stresemann-Schule – Räumliche Perspektiven

Bei einem Orts­termin des Orts­bei­rates mit Fachäm­tern zur Verkehrs­si­tua­tion an der Gustav-Stre­se­mann-Schule wurde bekannt, dass voraus­sicht­lich in Kürze das Gebäude, das bislang als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt wird, frei werden wird.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat mitteilen,

  • ob und wenn ja, zu welchem Zeit­punkt das Gebäude auf dem Gelände der Gustav-Stre­se­mann-Schule, das bislang als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt wird, frei werden wird.
  • ob das Gebäude wieder als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt werden soll oder für schu­li­sche Zwecke (ggfs. nach Durch­füh­rung von Umbauten), z. B. für die „Betreu­ende Grund­schule“ an der Gustav-Stre­se­mann-Schule, genutzt werden könnte.
  • ob daran gedacht ist, ggfs. auch an Stelle dieses Gebäudes einen funk­tio­nalen Neubau zu errichten, der dann natür­lich noch besser für schu­li­sche Zwecke genutzt werden könnte, z. B. für die inklu­sive Beschu­lung von Kindern mit Beein­träch­ti­gungen in der Regel­schule in ihrem Wohngebiet.
  • falls perspek­ti­visch die/​der Hausmeister/​in nicht mehr auf dem Schul­ge­lände wohnen sollte, wie künftig die Vorteile der bishe­rigen Nutzung (schnelle Erreich­bar­keit des Haus­meis­ters, soziale Kontrolle des Schul­ge­ländes auch außer­halb des Schul­be­triebs, usw.) kompen­siert werden können.