AUF hält Finanzierungsbeschluss für rechtswidrig

Am 29. September 2010 hat der Orts­beirat Kost­heim in nicht-öffent­li­cher Sitzung 30.000 Euro aus den Mitteln des Bürger­haus­haltes bewil­ligt, um die Wiese am Wein­pro­bier­stand durch Pflas­ter­steine zu ersetzen. Der AUF hat die Versie­ge­lung dieser Fläche bereits kritisiert.

Dass die Finan­zie­rung dieser Maßnahme aber nicht-öffent­lich und in aller Heim­lich­keit beraten und beschlossen wurde, hält der AUF für einen Verstoß gegen die Hessi­sche Gemein­de­ord­nung. Die gesetz­li­chen Bestim­mungen (§ 52 HGO, Abs. 1) sind eindeutig: Die Sitzungen des Orts­bei­rates haben öffent­lich statt­zu­finden, nur in Ausnah­me­fällen kann nicht-öffent­lich beraten werden. Dies gilt etwa dann, wenn der Schutz persön­li­cher Daten betroffen ist. Eine solche Ausnahme liegt hier nicht vor.

Auch der Orts­beirat in Kost­heim hat sich an gesetz­liche Bestim­mungen zu halten, er kann sich nicht selbst­herr­lich darüber hinweg­setzen. Denn es ist Mandats­trä­gern nicht gestattet, bei Bera­tungen die Öffent­lich­keit auszu­schließen, nur weil sie meinen, die Bürge­rinnen und Bürger wüssten besser nichts davon. In Kost­heim ist das mitt­ler­weile übliche Praxis: Sämt­liche Zuschuss­an­träge von Vereinen werden nicht-öffent­lich beraten, selbst Themen wie Video­über­wa­chung in Alt-Kost­heim werden in den nicht-öffent­li­chen Teil der Sitzung gelegt. Diese Vorge­hens­weise ist rechts­widrig, sie schließt Bürge­rinnen und Bürger aus und begüns­tigt Lobbyismus.

Über die Verwen­dung von öffent­li­chen Mitteln muss öffent­lich disku­tiert werden. 30.000 Euro hätten in Kost­heim besser verwendet werden können: Auf allen Spiel­plätzen fehlt Geld für neue Spiel­ge­räte, auch im Bereich der Schulen wäre das Geld besser ange­legt gewesen. Um nur einige Beispiele zu nennen. Dieser Diskus­sion hat sich der Orts­beirat bequem entzogen, indem er das den Kost­heimer Bürgern zur Verfü­gung stehende Geld heim­lich ausge­geben hat – pikan­ter­weise für ein Projekt der FWG.

Die AUF-Frak­tion wird mit allen zur Verfü­gung stehenden Mitteln gegen diese Praxis vorgehen und behält sich recht­liche Schritte vor.