Lärmschutz Ostfeld

Antrag Nr. 12/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 21. Mai 2019

Lärmschutz Ostfeld

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge zu folgenden Fragen berichten:

  • 1. Wurde bei den bishe­rigen Planungen für eine Bebauung im „Ostfeld“ berück­sich­tigt, dass bereits jetzt durch Flug­be­we­gungen vom Flug­platz Erben­heim des USAREUR erheb­liche Lärm­be­läs­ti­gungen -auch in Nacht­stunden -ausgehen?
  • 2. Wenn ja: Welche Konse­quenzen sind daraus zu ziehen? Welche Einschrän­kungen für eine Bebauung folgen hieraus?
  • 3. Ist an Lärm­schutz­ein­rich­tungen gedacht? Wenn ja: An welche? Wurde auch eine Einschrän­kung des Flug­ver­kehrs in Betracht gezogen?
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Geplantes Wohngebiet Kastel-Mitte („Kastel Storage Station/AFEX“)

Antrag Nr. 06/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 12. März 2019 

Geplantes Wohngebiet Kastel-Mitte („Kastel Storage Station/AFEX“) – Ortstermin, Sachstand und Zeitplan der Räumung

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge in Absprache mit den zustän­digen Stellen der US-Armee zeitnah einen Orts­termin auf dem Gelände „Kastel Storage Station“ (im Volks­mund auch „AFEX-Gelände“ genannt) orga­ni­sieren, an dem die Mitglieder des Orts­bei­rats betei­ligt und bei der auch die Verwal­tung vertreten ist. Bei diesem Orts­termin sollen Infor­ma­tionen erfolgen, wie der Zeit­plan für die Räumung und Rück­gabe des Geländes an die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land konkret aussieht und welche unmit­tel­baren Konse­quenzen diese für den Stadt­teil Mainz-Kastel voraus­sicht­lich haben werden. 

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Auswirkungen einer möglichen Bebauung im Projektgebiet Ostfeld/Kalkofen auf den Flugbetrieb am Airfield Erbenheim

Antrag Nr. 14/​2018 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Mitt­woch, 21. November 2018

Auswir­kungen einer mögli­chen Bebauung im Projekt­ge­biet Ostfeld/​Kalkofen auf den Flug­be­trieb am Airfield Erbenheim

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten:

  • 1. Wie breit ist der Korridor zwischen dem Flug­platz (Airbase der USAREUR) und dem Rhein bzw. dem Indus­trie­ge­biet Kalle-Albert, in dem eine Bebauung aufgrund des geneh­migten Flug­be­triebs nur einge­schränkt möglich ist? Wie sehen diese Beschrän­kungen aus? Welche Bauhöhen dürfen jeweils nicht über­schritten werden? 
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NSA sofort raus aus Mainz-Kastel!

Antrag Nr. 11/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 24. Juni 2014

NSA sofort raus aus Mainz-Kastel!

In der Ausgabe des SPIEGEL vom 16. Juni 2014 wird öffent­lich gemacht, dass sich auf dem Gelände „Kastel Storage Station“, mitten in Mainz-Kastel, der „primäre Kommu­ni­ka­tions-Knoten­punkt“ der NSA in Europa befindet.

Im Gebäude 4009 – „Euro­pean Tech­nical Center (ETC)“ – ist laut SPIEGEL-Bericht „eine der wich­tigsten NSA-Daten­sam­mel­sta­tionen in Europa versteckt“. „Hier, heißt es in einem Snowden-Doku­ment, „werden in großem Stil Daten abge­fangen und weiter­ge­leitet an NSAler, Krieg­füh­rende und auslän­di­sche Partner in Europa, Afrika und dem Nahen Osten“.

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Sachstandsbericht zur Räumung von Militärgelände in Mainz-Kastel

In seiner Sitzung vom 23. April 2013 hat der Orts­beirat Mainz-Kastel antrags­gemäß entschieden:

Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten:

  • Welche konkreten Schritte zur Frei­gabe des Geländes „Kastel Housing Area“ und eines Teils des Geländes „Kastel Storage Station“ sind seit Mitte Februar 2013 erfolgt?
  • Wann wird das nächste Gespräch zwischen den deut­schen Behörden und dem US-Militär erfolgen?
  • Welche Schritte wurden unter­nommen um den Beschluss der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung umzu­setzen, für den Bereich des Geländes „Kastel Storage Station“ einen Bebau­ungs­plan aufzustellen?

Bislang sind für die antrag­stel­lende Frak­tion keinerlei Akti­vi­täten in dieser Hinsicht zu bemerken. Es geht um einfache Fragen, für die es auch einfache Antworten geben sollte.

Die Frei­gabe der „Kastel Housing Area“ und eines Teils der „Kastel Storage Station“ wurde mit viel medialem Aufwand und Aufmerk­sam­keit begleitet und vom geschie­denen Ober­bür­ger­meister ange­kün­digt. Wir möchten den Verdacht ausräumen, dass es hierbei nur um Wahl­kampf ging.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge unver­züg­lich die Fragen des Beschlusses Nr. 0056 des Orts­bei­rats Mainz-Kastel vom 23. April 2013 beant­worten. Sollte die Antwort hierauf länger als zwei Wochen seit Fassen dieses Beschlusses dauern, möge er eine Begrün­dung hierfür geben.

Straßenprojekte in AKK?!

Der örtli­chen Presse war zu entnehmen, dass der Knoten­punkt Fort Biehler das zweite große Stra­ßen­bau­pro­jekt im Kontext mit dem Umzug des ameri­ka­ni­schen Armee-Haupt­quar­tiers im Umfeld des Mili­tär­flug­ha­fens ist.

In dem Zusam­men­hang wurde darüber berichtet, dass dieses Stra­ßen­bau­pro­jekt mögli­cher­weise nicht das letzte im Norden Kastels sei.

Zitat (AZ 7.5.2013) „Im Gespräch sei eine Zufahrts­straße zum Dycker­hoff-Stein­bruch. Dort plane der Baustoff­kon­zern einen neuen Betrieb. Das wäre jedoch Stadt­sache. Geredet werde auch über eine zweite Zufahrt im Nord­westen des Mili­tär­flug­platzes auf Erben­heimer Gemar­kung für Notfälle.“

Die „im Gespräch“ befind­liche „Zufahrt­straße zum Dycker­hoff-Stein­bruch“ war bereits vor rund zwanzig Jahren im Gespräch (im Zusam­men­hang mit dem seiner­zeit geplanten Gewer­be­ge­biet am Fort Biehler) und durch den klaren Bürger­willen verhin­dert worden.

Die Verkehrs­pla­nungen in AKK sind undurchsichtig.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, die Verkehrs­pla­nungen der Stadt in AKK, Gemar­kung Kastel, im Zusam­men­spiel mit Hessen Mobil offen zu legen und dem Orts­beirat zu präsentieren.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Sachstandsbericht zur Räumung von Militärgelände in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten:

  • Welche konkreten Schritte zur Frei­gabe des Geländes „Kastel Housing Area“ und eines Teils des Geländes „Kastel Storage Station“ sind seit Mitte Februar 2013 erfolgt?
  • Wann wird das nächste Gespräch zwischen den deut­schen Behörden und dem US-Militär erfolgen?
  • Welche Schritte wurden unter­nommen um den Beschluss der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung umzu­setzen, für den Bereich des Geländes „Kastel Storage Station“ einen Bebau­ungs­plan aufzustellen?

US-Militärgelände in Mainz-Kastel

Wieder­holt waren Räumung und zivile Nutzung der bislang vom US-Militär genutzten Flächen „Kastel Storage Station“ (so genanntes „AFEX-Gelände“) und „Kastel Housing Area“ (an der Wies­ba­dener Straße) im vergan­genen Jahr Themen in den städ­ti­schen Gremien. Es wurde ange­kün­digt, dass es Verhand­lungen zur Frei­gabe der beiden Gelände geben wird. 

Der wach­sende Bedarf an Wohnungen, insbe­son­dere an Wohnungen mit Mieten, die auch von Menschen mit nied­rigem oder mitt­lerem Einkommen gezahlt werden können, macht eine zeit­nahe Reali­sie­rung der Räumung der Gelände und eine Umwand­lung in zivile Wohn­ge­biete dringlich.

Der Orts­beirat möge auf diesem Hinter­grund beschließen:
Der Magis­trat möge den Orts­beirat in die Gespräche zur Frei­gabe der Gelände direkt einbe­ziehen, damit alle Aspekte, die die Inter­essen des Orts­be­zirkes Mainz-Kastel betreffen, früh­zeitig in die Verhand­lungen Eingang finden.

Der Magis­trat möge prüfen, ob es möglich ist und wenn ja, welche Maßnahmen dafür erfor­der­lich sind, die an der Wies­ba­dener Straße befind­li­chen Wohn­ge­bäude auf dem Gelände „Kastel Housing Area“ einer zivilen Wohn­nut­zung zuzu­führen. Insbe­son­dere möge geprüft werden, inwie­weit sich diese Gebäude als Wohn­heime für Studie­rende oder für Projekte gemein­schaft­li­chen Wohnens eignen und ob durch Einsatz von Förder­mit­teln die Sozi­al­bin­dung von Wohnungen erreicht werden kann, da schon seit Jahren der Bestand an Sozi­al­woh­nungen durch Wegfall der Bindungen abnimmt.

Chemikaliensondermülldepot im US-Militärgelände „Kastel Storage Station“ in Kastel-Mitte

Nach Kenntnis des Orts­bei­rats wird (zumin­dest) seit Mitte der 80er Jahre Chemie­ka­li­en­son­der­müll, den die US-Army nicht vor Ort entsorgen kann/​darf, auf dem Gelände der Storage Station deponiert/​zwischengelagert.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden möge berichten, ob das Chemi­ka­li­en­son­der­müll­depot auf dem US-Mili­tär­ge­lände in Kastel-Mitte weiterhin betrieben wird und ob es mitt­ler­weile den US- und deut­schen Bestim­mungen entspricht.

Der Magis­trat möge insbe­son­dere klären, ob die zumin­dest in der Vergan­gen­heit im Chemi­ka­li­en­son­der­müll­depot gela­gerten gefähr­li­chen, leicht entzünd­li­chen und explo­siven Chemi­ka­lien weiterhin in einem Gebäude mit Holz­decke gela­gert werden, was nicht zulässig ist und insbe­son­dere im Falle eines Brandes ein erhöhtes Risiko insbe­son­dere für die Bevöl­ke­rung von Kastel bedeuten würde.

Der Magis­trat möge außerdem den Orts­beirat darüber infor­mieren, welche weiteren Anlagen sich auf diesem – rund 21 Hektar großen – Gelände mitten in Kastel befinden, und zeitnah einen Orts­termin auf dem Gelände für den Orts­beirat ermöglichen.

Der Magis­trat möge bis zur nächsten Orts­bei­rats­sit­zung auch berichten, welche Gespräche, wann, mit welcher Betei­li­gung und welchem Ergebnis in den Jahren 2011 und 2012 mit den US-Mili­tär­be­hörden mit dem Ziel geführt wurden, die Gelände „Kastel Storage Station“ und „Kastel Housing Area“ in zivile städ­ti­sche Nutzung zu über­führen, und wann mit einer Frei­gabe der Gelände gerechnet werden kann.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Überflugverbot Industriepark InfraServ Biebrich (Kalle-Albert)

Wie einer aktu­ellen Liste der im Indus­trie­park Kalle-Albert lagernden Stoffe zu entnehmen ist, befinden sich im Indus­trie­park Kalle-Albert Stoffe in größeren Mengen, die im Falle eines Absturzes eines Flug­zeuges oder Heli­ko­pters eine Kata­strophe auslösen und die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung insbe­son­dere in den nicht weit entfernten Stadt­teilen massiv gefährden und schä­digen können. Trotzdem besteht kein Über­flug­verbot und wird das Gelände durch auf der US Airbase statio­nierte Maschinen überflogen.

Durch eine Bürger­initia­tive wurde die Landes­haupt­stadt Wies­baden auf diese Gefähr­dung hinge­wiesen und hat sich im September 2011 an Infra­Serv und an die US-Streit­kräfte gewandt – bislang ohne posi­tives Ergebnis.

Der Orts­beirat beschließt:

  • 1. Der Magis­trat wird gebeten, seine Bemü­hungen für ein Über­flug­verbot durch die US-Streit­kräfte über den Indus­trie­park Kalle zu intensivieren.Gleichzeitig wird er aufge­for­dert, in Zusam­men­ar­beit mir den US-Streit­kräften, Flug­si­che­rung und weiteren zustän­digen Geneh­mi­gungs­be­hörden andere An.- und Abflug­routen, die den Indus­trie­park aussparen, zu finden und festzulegen.
  • 2. Der Magis­trat wird darin unter­stützt, seine Bemü­hungen für ein Über­flug­verbot fort­zu­setzen. Der Beschluss des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim ist an die Orts­bei­räte Wies­baden-Biebrich, Mainz-Amöne­burg, Mainz-Kastel sowie an die Landes­haupt­stadt Mainz und den Orts­beirat Mainz-Neustadt zu übermitteln.
  • 3. Im Bereich der Stadt­teile Biebrich, Mainz-Kastel (einschließ­lich Fort Biehler), Mainz-Kost­heim, Erben­heim, Igstadt und Bier­stadt werden jeweils Mess-Stationen zur Ermitt­lung des Flug­lärms aufge­stellt; die Mess­ergeb­nisse werden parallel zur Über­wa­chung der Flüge vom und zum Flug­hafen Frank­furt genutzt.
  • 4. Der Magis­trat wird gebeten, eine orts­über­grei­fende Bürger­ver­samm­lung (Biebrich, Erben­heim, Igstadt, Bier­stadt, Mainz-Kastel, Mainz-Kost­heim) einzu­be­rufen, zu der Vertreter der US Airbase (in Person Oberst David Cars­tens) einge­laden werden, um ihnen Gele­gen­heit zu geben, zu den Fragen der Bürge­rinnen und Bürger rund um das Thema US Airbase Stel­lung zu nehmen

Ergebnis:
Der Antrag wurde in dieser geän­derten Form mit 12 Ja und bei 2 Enthal­tungen angenommen.

Überflugverbot Industriepark InfraServ Biebrich (Kalle-Albert)

Wie einer aktu­ellen Liste der im Indus­trie­park Kalle-Albert lagernden Stoffe zu entnehmen ist, befinden sich im Indus­trie­park Kalle-Albert Stoffe in größeren Mengen, die im Falle eines Absturzes eines Flug­zeuges oder Heli­ko­pters eine Kata­strophe auslösen und die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung, insbe­son­dere in den nicht weit entfernten Stadt­teilen, massiv gefährden und schä­digen können. Trotzdem besteht kein Über­flug­verbot und wird das Gelände durch auf der US Airbase statio­nierte Maschinen überflogen.

Durch eine Bürger­initia­tive wurde die Landes­haupt­stadt Wies­baden auf diese Gefähr­dung hinge­wiesen und hat sich im September 2011 an Infra­Serv und an die US-Streit­kräfte gewandt – bislang ohne posi­tives Ergebnis.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel fordert ein sofor­tiges und dauer­haftes Über­flug­verbot über den Indus­trie­park Kalle Albert. Das Indus­trie­ge­lände ist in den entspre­chenden Regu­la­rien für Piloten als Bereich auszu­weisen, der nicht über­flogen werden darf. Von US Army und US Airforce fordert der Orts­beirat Mainz-Kastel den sofor­tigen frei­wil­ligen Verzicht, den Indus­trie­park Kalle Albert zu überfliegen.

Der Magis­trat wird darin unter­stützt, seine Bemü­hungen für ein Über­flug­verbot fort­zu­setzen. Der Beschluss des Orts­bei­rats Mainz-Kastel ist an die Orts­bei­räte Wies­baden-Biebrich, Mainz-Amöne­burg, Mainz-Kost­heim sowie an die Landes­haupt­stadt und den Orts­beirat Mainz-Neustadt zu übermitteln

Ergebnis:
Der Antrag wurde in geän­derter Form einstimmig angenommen.

„Storage Station“ als Herz von Mainz-Kastel für Bürgerinnen und Bürger nutzbar machen!

Durch den Umzug des Euro­päi­schen US-Head­quar­ters von Heidel­berg nach Wies­baden war erneut Bewe­gung in die Diskus­sion rund um die Fläche der Storage Station und deren Nutzung gekommen. Erklärtes Ziel des Magis­trats ist nach Wissen­stands des AUF, im Rahmen des Umzugs den US-Streit­kräften die Storage Station im Tausch gegen Flächen am Airfield Erben­heim abzuhandeln.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu berichten, wie der Stand der Verhand­lungen um die Rück­gabe der Flächen der Storage Station in Mainz-Kastel gediehen ist.