Geplantes Wohngebiet Kastel-Mitte („Kastel Storage Station/AFEX“)

Antrag Nr. 06/2019 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 12. März 2019

Geplantes Wohngebiet Kastel-Mitte („Kastel Storage Station/AFEX“) – Ortstermin, Sachstand und Zeitplan der Räumung

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge in Absprache mit den zustän­digen Stellen der US-Armee zeitnah einen Orts­termin auf dem Gelände „Kastel Storage Station“ (im Volks­mund auch „AFEX-Gelände“ genannt) orga­ni­sieren, an dem die Mitglieder des Orts­bei­rats betei­ligt und bei der auch die Verwal­tung vertreten ist. Bei diesem Orts­termin sollen Infor­ma­tionen erfolgen, wie der Zeit­plan für die Räumung und Rück­gabe des Geländes an die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land konkret aussieht und welche unmit­tel­baren Konse­quenzen diese für den Stadt­teil Mainz-Kastel voraus­sicht­lich haben werden. 

Begrün­dung:
In der letzten Sitzung der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung bzw. des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wurde ein Bericht des Magis­trats zur Kenntnis genommen, in der es zur Frei­gabe des gegen­wärtig noch mili­tä­risch genutzten Geländes „Kastel Storage Station“ heißt, dass „ein konkreter Zeit­punkt bisher aber nicht genannt werden“ konnte bzw. kann. Dazu im Gegen­satz stehen Aussagen seitens der verant­wort­li­chen Mili­tärs, die erwarten lassen, dass bereits 2022, mögli­cher­weise sogar bereits im nächsten Jahr, das Gelände zur zivilen Nutzung frei­ge­geben wird. 

Von Seiten des Magis­trats wurde durch den zustän­digen Planungs­de­zer­nenten ausschließ­lich auf den vorhan­denen Flächen­nut­zungs­plan als Planungs­in­stru­ment verwiesen, obwohl für eine Bepla­nung des über 23 ha großen Geländes umfang­reiche Planungen einzu­leiten sind und sicher­lich Planungs­recht auch in Form eines Bebau­ungs­plans zu schaffen ist, was erfah­rungs­gemäß entspre­chende Zeit erfor­dert. Auch kann ein städ­ti­sches Vorkaufs­recht nur gesi­chert werden, wenn städ­ti­scher­seits Planungen bereits konkre­ti­siert sind, wie erst kürz­lich in einem Gerichts­ver­fahren zu einer wesent­lich klei­neren Fläche in Mainz-Kastel rich­ter­lich entschieden wurde. 

Mainz-Kastel, 27. Februar 2019


Abstimmungsergebnis

Am 12.03.2019 auf die nächste Sitzung vertagt.
Am 21.05.2019 auf die nächste Sitzung vertagt.
Am 25.06.2019 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0095/​2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat I vom 26.11.2019 (PiWi | PDF)


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