Chemikaliensondermülldepot im US-Militärgelände „Kastel Storage Station“ in Kastel-Mitte

Nach Kenntnis des Orts­bei­rats wird (zumin­dest) seit Mitte der 80er Jahre Chemie­ka­li­en­son­der­müll, den die US-Army nicht vor Ort entsorgen kann/​darf, auf dem Gelände der Storage Station deponiert/​zwischengelagert.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden möge berichten, ob das Chemi­ka­li­en­son­der­müll­depot auf dem US-Mili­tär­ge­lände in Kastel-Mitte weiterhin betrieben wird und ob es mitt­ler­weile den US- und deut­schen Bestim­mungen entspricht.

Der Magis­trat möge insbe­son­dere klären, ob die zumin­dest in der Vergan­gen­heit im Chemi­ka­li­en­son­der­müll­depot gela­gerten gefähr­li­chen, leicht entzünd­li­chen und explo­siven Chemi­ka­lien weiterhin in einem Gebäude mit Holz­decke gela­gert werden, was nicht zulässig ist und insbe­son­dere im Falle eines Brandes ein erhöhtes Risiko insbe­son­dere für die Bevöl­ke­rung von Kastel bedeuten würde.

Der Magis­trat möge außerdem den Orts­beirat darüber infor­mieren, welche weiteren Anlagen sich auf diesem – rund 21 Hektar großen – Gelände mitten in Kastel befinden, und zeitnah einen Orts­termin auf dem Gelände für den Orts­beirat ermöglichen.

Der Magis­trat möge bis zur nächsten Orts­bei­rats­sit­zung auch berichten, welche Gespräche, wann, mit welcher Betei­li­gung und welchem Ergebnis in den Jahren 2011 und 2012 mit den US-Mili­tär­be­hörden mit dem Ziel geführt wurden, die Gelände „Kastel Storage Station“ und „Kastel Housing Area“ in zivile städ­ti­sche Nutzung zu über­führen, und wann mit einer Frei­gabe der Gelände gerechnet werden kann.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.