Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Begrün­dung:
Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

AUF Kostheim fordert Veröffentlichung von 54 Beschlüssen

Ausgaben von mehr als 100.000 Euro für Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar

Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Ortsverwaltung und den Ortsvorsteher schriftlich aufgefordert, insgesamt 54 Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates den Bürgern umgehend zugänglich zu machen. Es handelt sich dabei durchweg um Finanzbeschlüsse, insgesamt geht es um ein Finanzvolumen von mehr als 100.000 Euro. Anders als andere Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates sind sie im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden für die Öffentlichkeit gesperrt.

AUF-Sprecher Frank Porten verweist in seinem Schreiben auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung: Danach darf der Ortsbeirat zunächst nur im begründeten Einzelfall die Öffentlichkeit ausschließen. Weiter sei geregelt, dass Beschlüsse, die in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, veröffentlicht werden müssen. „Auch davon kann nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden,“ heißt es in dem Brief.

„Es ist schon skandalös genug, dass die Mehrheit im Ortsbeirat Finanzangelegenheiten grundsätzlich geheim berät und geheim abstimmt. Wir werden aber nicht hinnehmen, dass die Beschlüsse nicht wenigstens veröffentlicht werden,“ so AUF-Sprecher Frank Porten in einer Erklärung.

Die Mehrheit im Ortsbeirat ignoriere einfach, dass ihr Vorgehen rechtswidrig sei, sagte Ortsbeiratsmitglied Marion Mück-Raab. Dabei werde in nicht-öffentlicher Sítzung ganz offen zugegeben, dass man keine Lust habe, sein Abstimmungsverhalten gegenüber Vereinen zu rechtfertigen. Dafür hat sie kein Verständnis: „Wer nicht den Mut hat, für das, was er im Ortsbeirat macht, geradezustehen, der sollte besser nicht kandidieren.“ Der Wähler habe einen Rechtsanspruch zu erfahren, was im Ortsbeirat verhandelt wird.

„Es wird Zeit, dass mit dieser undemokratischen Praxis in Kostheim Schluss gemacht wird,“ sagte Mück-Raab. Sie finde diese Wichtigtuerei außerdem auch ziemlich albern: „Warum müssen die Bürger vor die Tür, wenn über Zuschüsse für Moderationskoffer, Blumenkübel und Weihnachtsbäume verhandelt wird?“ Auch könne sie nicht erkennen, warum niemand wissen dürfte, welche Zuschüsse die örtlichen Vereine erhalten.


AUF kritisiert Ortsbeirat: „Unerträgliche Heuchelei“

Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Praxis der Ortsbeiratsmehrheit, Finanzbeschlüsse in nicht-öffentlicher Sitzung zu fassen, erneut kritisiert. „Es ist und bleibt ein unglaublicher Vorgang, dass eine Bürgervertretung über die Verwendung von Steuermitteln heimlich abstimmt“, sagte AUF-Sprecher Frank Porten.

Seit mehr als zehn Jahren ist es im Kostheimer Ortsbeirat üblich, Finanzanträge von Vereinen und andere Haushaltsangelegenheiten nicht-öffentlich zu beraten und abzustimmen. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass man die Vereine vor der Öffentlichkeit schützen wolle. Diese Praxis wird seit den letzten Wahlen von der AUF-Fraktion nicht mehr mitgetragen, sie hält sie für rechtswidrig und für undemokratisch.

„Die Ortsbeiratsmehrheit will in der Öffentlichkeit für ihr Abstimmungsverhalten nicht geradestehen“, erklärte Porten. Das habe gerade die letzte Sitzung wieder sehr deutlich gezeigt: Sowohl der Winzerverein als auch die Bienenfreunde Rhein-Main hätten in öffentlicher Sitzung Auskunft über ihren Finanzbedarf gegeben und ausführlich die Finanzierung ihres Projektes erläutert. Die Öffentlichkeit sei erst vor der Abstimmung aus dem Saal verwiesen worden.

„Immer wieder zu behaupten, dass es darum gehe, Vereine zu schützen, ist eine unerträgliche Heuchelei“, erklärte Porten. Es gehe allein um den Schutz der Ortsbeiratsvertreter. Denn die hätten keine Lust ihr Abstimmungsverhalten öffentlich zu vertreten: „Es ist bequem, sich beim Thema Geld hinter verschlossenen Türen zu verschanzen.“

Die Rechtslage ist eindeutig: Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung müssen Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse grundsätzlich öffentlich fassen. Nur im begründeten Einzelfall darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dem Ortsbeirat liege dazu sogar eine entsprechende Auskunft des Rechtsamtes vor, so Porten. Bisher hat die AUF-Fraktion darauf verzichtet, gegen die rechtswidrig gefassten Beschlüsse des Ortsbeirates vorzugehen.

„Unser Problem ist, dass wir den Vereinen schaden würden, wenn Beschlüsse über Zuschüsse aufgehoben werden. Das wollen wir nicht.“ Ob sie bei dieser Linie bleiben will, will die AUF-Fraktion allerdings auf einem ihrer nächsten Treffen überdenken.


Reaktionen auf Gebührenerhöhungen bei öffentlichen Kindereinrichtungen

Zum 1. Januar 2012 wurden die Gebühren bei den Kinder­ta­ges­stätten und in den Einrich­tungen der Grund­schul­kin­der­be­treuung zum Teil dras­tisch erhöht. Für die Betreuung an den Grund­schulen am Nach­mittag in der „Betreu­enden Grund­schule“, die bislang kosten­frei war, ist seit 1. Januar 2012 ein monat­li­cher Betrag von 160 Euro (also im Jahr 1.920 Euro) fällig. Hat eine Familie zwei Kinder in dieser Betreu­ungs­form, zahlt sie dafür fast 3.000 Euro im Jahr.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel hält gerade ange­sichts der Einkom­mens­ver­hält­nisse vieler Fami­lien im Stadt­teil die zum 1. Januar 2012 für den Bereich Kinder­be­treuung fest­ge­setzten Gebühren für sozial-, fami­lien- und bildungs­po­li­tisch falsch. Er fordert den Magis­trat auf unver­züg­lich die Rück­nahme dieser Gebüh­ren­er­hö­hungen zu veranlassen.

Der Magis­trat möge (diffe­ren­ziert nach den Grund­schulen und Kinder­ta­ges­stätten in AKK) berichten

  • wie viele Eltern gegen die bei städ­ti­schen Einrich­tungen erho­benen neuen Gebühren Wider­spruch einge­legt oder andere juris­ti­sche Schritte unter­nommen oder ange­kün­digt haben.
  • wie viele Eltern ihre Kinder aus der Betreuung abge­meldet oder auf eine Halb­ta­ges­be­treuung umge­meldet haben.
  • für welchen Zeit­punkt die Einrich­tungen der freien Träger und (Eltern-)Vereine die Umset­zung der Gebüh­ren­er­hö­hungen planen.
  • wie hoch der Anteil an Kindern ist, die voraus­sicht­lich vom Beitrag befreit sind, weil sie bereits in Armut leben.