Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Begrün­dung:
Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

AUF Kostheim fordert Veröffentlichung von 54 Beschlüssen

Ausgaben von mehr als 100.000 Euro für Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar

Die Kost­heimer AUF-Frak­tion hat die Orts­ver­wal­tung und den Orts­vor­steher schrift­lich aufge­for­dert, insge­samt 54 Beschlüsse des Kost­heimer Orts­bei­rates den Bürgern umge­hend zugäng­lich zu machen. Es handelt sich dabei durchweg um Finanz­be­schlüsse, insge­samt geht es um ein Finanz­vo­lumen von mehr als 100.000 Euro. Anders als andere Beschlüsse des Kost­heimer Orts­bei­rates sind sie im Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system der Stadt Wies­baden für die Öffent­lich­keit gesperrt.

AUF-Spre­cher Frank Porten verweist in seinem Schreiben auf die Bestim­mungen der Gemein­de­ord­nung: Danach darf der Orts­beirat zunächst nur im begrün­deten Einzel­fall die Öffent­lich­keit ausschließen. Weiter sei gere­gelt, dass Beschlüsse, die in nicht-öffent­li­cher Sitzung gefasst worden sind, veröf­fent­licht werden müssen. „Auch davon kann nur im begrün­deten Einzel­fall abge­wi­chen werden,“ heißt es in dem Brief. 

„Es ist schon skan­dalös genug, dass die Mehr­heit im Orts­beirat Finanz­an­ge­le­gen­heiten grund­sätz­lich geheim berät und geheim abstimmt. Wir werden aber nicht hinnehmen, dass die Beschlüsse nicht wenigs­tens veröf­fent­licht werden,“ so AUF-Spre­cher Frank Porten in einer Erklärung.

Die Mehr­heit im Orts­beirat igno­riere einfach, dass ihr Vorgehen rechts­widrig sei, sagte Orts­bei­rats­mit­glied Marion Mück-Raab. Dabei werde in nicht-öffent­li­cher Sítzung ganz offen zuge­geben, dass man keine Lust habe, sein Abstim­mungs­ver­halten gegen­über Vereinen zu recht­fer­tigen. Dafür hat sie kein Verständnis: „Wer nicht den Mut hat, für das, was er im Orts­beirat macht, gera­de­zu­stehen, der sollte besser nicht kandi­dieren.“ Der Wähler habe einen Rechts­an­spruch zu erfahren, was im Orts­beirat verhan­delt wird. 

„Es wird Zeit, dass mit dieser unde­mo­kra­ti­schen Praxis in Kost­heim Schluss gemacht wird,“ sagte Mück-Raab. Sie finde diese Wich­tig­tuerei außerdem auch ziem­lich albern: „Warum müssen die Bürger vor die Tür, wenn über Zuschüsse für Mode­ra­ti­ons­koffer, Blumen­kübel und Weih­nachts­bäume verhan­delt wird?“ Auch könne sie nicht erkennen, warum niemand wissen dürfte, welche Zuschüsse die örtli­chen Vereine erhalten.


AUF kritisiert Ortsbeirat: „Unerträgliche Heuchelei“

Die Kost­heimer AUF-Frak­tion hat die Praxis der Orts­bei­rats­mehr­heit, Finanz­be­schlüsse in nicht-öffent­li­cher Sitzung zu fassen, erneut kriti­siert. „Es ist und bleibt ein unglaub­li­cher Vorgang, dass eine Bürger­ver­tre­tung über die Verwen­dung von Steu­er­mit­teln heim­lich abstimmt“, sagte AUF-Spre­cher Frank Porten.

Seit mehr als zehn Jahren ist es im Kost­heimer Orts­beirat üblich, Finanz­an­träge von Vereinen und andere Haus­halts­an­ge­le­gen­heiten nicht-öffent­lich zu beraten und abzu­stimmen. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass man die Vereine vor der Öffent­lich­keit schützen wolle. Diese Praxis wird seit den letzten Wahlen von der AUF-Frak­tion nicht mehr mitge­tragen, sie hält sie für rechts­widrig und für undemokratisch. 

„Die Orts­bei­rats­mehr­heit will in der Öffent­lich­keit für ihr Abstim­mungs­ver­halten nicht gera­de­stehen“, erklärte Porten. Das habe gerade die letzte Sitzung wieder sehr deut­lich gezeigt: Sowohl der Winzer­verein als auch die Bienen­freunde Rhein-Main hätten in öffent­li­cher Sitzung Auskunft über ihren Finanz­be­darf gegeben und ausführ­lich die Finan­zie­rung ihres Projektes erläu­tert. Die Öffent­lich­keit sei erst vor der Abstim­mung aus dem Saal verwiesen worden. 

„Immer wieder zu behaupten, dass es darum gehe, Vereine zu schützen, ist eine uner­träg­liche Heuchelei“, erklärte Porten. Es gehe allein um den Schutz der Orts­bei­rats­ver­treter. Denn die hätten keine Lust ihr Abstim­mungs­ver­halten öffent­lich zu vertreten: „Es ist bequem, sich beim Thema Geld hinter verschlos­senen Türen zu verschanzen.“

Die Rechts­lage ist eindeutig: Nach den Vorschriften der Hessi­schen Gemein­de­ord­nung müssen Gemein­de­ver­tre­tungen ihre Beschlüsse grund­sätz­lich öffent­lich fassen. Nur im begrün­deten Einzel­fall darf die Öffent­lich­keit ausge­schlossen werden. Dem Orts­beirat liege dazu sogar eine entspre­chende Auskunft des Rechts­amtes vor, so Porten. Bisher hat die AUF-Frak­tion darauf verzichtet, gegen die rechts­widrig gefassten Beschlüsse des Orts­bei­rates vorzugehen. 

„Unser Problem ist, dass wir den Vereinen schaden würden, wenn Beschlüsse über Zuschüsse aufge­hoben werden. Das wollen wir nicht.“ Ob sie bei dieser Linie bleiben will, will die AUF-Frak­tion aller­dings auf einem ihrer nächsten Treffen überdenken.


Reaktionen auf Gebührenerhöhungen bei öffentlichen Kindereinrichtungen

Zum 1. Januar 2012 wurden die Gebühren bei den Kinder­ta­ges­stätten und in den Einrich­tungen der Grund­schul­kin­der­be­treuung zum Teil dras­tisch erhöht. Für die Betreuung an den Grund­schulen am Nach­mittag in der „Betreu­enden Grund­schule“, die bislang kosten­frei war, ist seit 1. Januar 2012 ein monat­li­cher Betrag von 160 Euro (also im Jahr 1.920 Euro) fällig. Hat eine Familie zwei Kinder in dieser Betreu­ungs­form, zahlt sie dafür fast 3.000 Euro im Jahr.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel hält gerade ange­sichts der Einkom­mens­ver­hält­nisse vieler Fami­lien im Stadt­teil die zum 1. Januar 2012 für den Bereich Kinder­be­treuung fest­ge­setzten Gebühren für sozial-, fami­lien- und bildungs­po­li­tisch falsch. Er fordert den Magis­trat auf unver­züg­lich die Rück­nahme dieser Gebüh­ren­er­hö­hungen zu veranlassen.

Der Magis­trat möge (diffe­ren­ziert nach den Grund­schulen und Kinder­ta­ges­stätten in AKK) berichten

  • wie viele Eltern gegen die bei städ­ti­schen Einrich­tungen erho­benen neuen Gebühren Wider­spruch einge­legt oder andere juris­ti­sche Schritte unter­nommen oder ange­kün­digt haben.
  • wie viele Eltern ihre Kinder aus der Betreuung abge­meldet oder auf eine Halb­ta­ges­be­treuung umge­meldet haben.
  • für welchen Zeit­punkt die Einrich­tungen der freien Träger und (Eltern-)Vereine die Umset­zung der Gebüh­ren­er­hö­hungen planen.
  • wie hoch der Anteil an Kindern ist, die voraus­sicht­lich vom Beitrag befreit sind, weil sie bereits in Armut leben.