Antrag Nr. 22/2017 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 13. Dezember 2017
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Im Beschluss Nr. 0081 vom 29. Juni 2016 hat der Ortsbeirat Mainz-Kostheim um eine Verkehrszählung im Bereich des Seniorenzentrums EVIM (Hauptstraße 161) gebeten mit dem Ziel, einen Fußgängerüberweg an der bestehenden Querungshilfe einzurichten. Im SV109/2016 wurde dem Ortsbeirat am 26. Oktober 2016 mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs als Ergebnis der Verkehrszählung möglich sei und eine Aufnahme in das interne Programm zur Fußgängersicherung erfolgt sei.
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, in welchem Zeitraum mit der Einrichtung des Fußgängerüberwegs zu rechnen ist. Sofern eine derartige Aussage aktuell nicht getroffen werden kann, wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- 1) Auf welchem Platz im stadtweiten Programm zur Fußgängersicherung befindet sich die Einrichtung des Fußgängerüberwegs in der Hauptstraße aktuell sowie
- 2) Sofern noch nachvollziehbar: Auf welchem Platz der Prioritätenliste wurde die Maßnahme bei Aufnahme in den stadtweiten Katalog im Oktober 2016 eingereiht.
Begründung:
fehlt noch
Mainz-Kostheim, 3. Dezember 2017
Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 13.12.2017 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0137/2017 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 13.12.2017
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 17-O-26-0059 (PiWi)