Einrichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem EVIM

Antrag Nr. 05/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 29. Juni 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat fordert den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf, im Rahmen des Umbaus der Bushal­te­stelle Luisen­straße direkt vor dem Senio­ren­zen­trum EVIM in der Haupt­straße einen Fußgän­ger­überweg einzurichten.

Sollte seitens der Verwal­tung die notwen­dige Zahl an Fußgän­gern oder Kraft­fahr­zeugen ange­zwei­felt werden, bittet der Orts­beirat um eine Verkehrs­zäh­lung zwischen 6 und 8 Uhr morgens und/​oder 16 Uhr bis 18 Uhr abends.

Begrün­dung:
Die Einrich­tung eines Fußgän­ger­über­wegs an dieser Stelle ist eine Möglich­keit, die Bewe­gungs­frei­heit der Bewoh­ne­rinnen und Bewohner des EVIM zu sichern, sowie eine Erleich­te­rung für deren Besu­cher. Auch die rund fünfzig Kinder, die im angren­zenden Scholl­mayer-Viertel wohnen, und die Fahr­gäste des ÖPNV – auch unter ihnen zahl­reiche Kinder und Jugend­liche – wären dadurch besser geschützt.

Das bisher von Seiten der Verwal­tung genannte Argu­ment der nied­rigen Frequenz an Kraft­fahr­zeugen und Fußgän­gern kann nicht nach­voll­zogen werden. Bei einer am 13. Juni 2016 privat durch­ge­führten Zählung wurden zwischen 16:53 Uhr und 17:53 insge­samt 671 Kraft­fahr­zeuge und 63 Fußgänger gezählt, die die Fahr­bahn über­quert haben. Nach der Richt­linie R-FGÜ 2001, 2.3 (2) ist damit ein Fußgän­ger­überweg oder gar eine Licht­zei­chen­an­lage empfohlen.

Im Rahmen des Umbaus der Bushal­te­stelle muss eine Stra­ßen­la­terne umge­setzt werden. Da ein Fußgän­ger­überweg zwin­gend eine Beleuch­tung benö­tigt, kann man hier Syner­gien nutzen und einer sonst ggf. notwen­digen zwei­fa­chen Verset­zung vorbeugen.

Mainz-Kost­heim, 16. Juni 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 29.06.2016 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0081/​2016 (PiWi | PDF)


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