Verpachtung Restaurant im Bürgerhaus

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Kost­heim begrüßt das Vorhaben von Pfarrer Ralf Schmidt, im Kost­heimer Bürger­haus ein von Rent­nern geführtes Restau­rant einzu­richten. Dieses Projekt könnte sowohl das soziale Leben in Kost­heim berei­chern als auch den unren­ta­blen Leer­stand der Räume im Bürger­haus lösen.

Da noch Infor­ma­ti­ons­be­darf über Details des geplanten Projektes besteht, bittet der Orts­beirat Mainz-Kost­heim den Magis­trat der Stadt Wies­baden, vor der endgül­tigen Entschei­dung über die Verpach­tung ein gemein­sames Gespräch mit dem Orts­beirat Kost­heim und Pfarrer Ralf Schmidt zu führen. Zu diesem Termin sollten auch die Stadt­teil­bi­blio­thek, der Senio­ren­beirat und der Stadt­teil­ju­gend­be­auf­tragte einge­laden werden

Ergebnis:
Der Antrag wurde an die Bürger­haus­kom­mis­sion weitergeleitet.

Baumstümpfe Höhe Rheinschanze/Liegewiese

Der Magis­trat wird gebeten zu berichten über die Ampu­tie­rung von zwei Bäumen Höhe Rheinschanze/​Liegewiese und folgende Fragen zu beantworten:

  • Warum wurden diese zwei wunder­voll gewach­senen Bäume amputiert?
  • Warum wurde die Vogel­brut­zeit nicht beachtet, da die Säge­ar­beiten am 20.04 durch­ge­führt wurden?
  • Hat das Grün­flä­chenamt diesen Säge­auf­trag vergeben und an wen?

Begrün­dung: Gege­be­nen­falls mündlich.

Bekennerbrief des AUF Kostheim

Sehr geehrter Herr Burkl,

über die Medien haben wir heute Ihren Offenen Brief erhalten, für den wir uns ausdrück­lich bedanken. Sie fordern uns darin auf, endlich zu bekennen, „dass weder die FWG noch der Orts­beirat Vorent­schei­dungen in Sachen Verkehrs­po­litik getroffen haben, sondern nur Anstöße geben können oder eine bera­tende Funk­tion haben.“

Wir haben nie etwas anderes behauptet. Es fällt uns daher auch gar nicht schwer, das in aller Öffent­lich­keit zu bekennen. Also, wir bekennen: Der Orts­beirat kann nur Anstöße geben, nur Vorschläge machen. Zu sagen hat er eigent­lich nix. Entschieden wird in Wiesbaden.

Nur am Rande: Deshalb bedauern wir Ihren Beschluss ja auch so sehr. Sie haben dem Magis­trat in Wies­baden nämlich vorge­schlagen, den Verkehr zwei­spurig durch die west­liche Haupt­straße zu führen. Lesen Sie doch einmal Ihren Antrag.
Sie werfen uns vor, die Bürger gezielt und wissent­lich falsch infor­miert zu haben. Haben wir nicht. Die Bürger sind übri­gens gar nicht so doof, wissen Sie? Die haben Ihren Antrag einfach gelesen und im Wort­laut bekannt gemacht. Und ein paar sind zur Sitzung gekommen, worüber Sie sich doch noch so geär­gert haben.

Bürgern fällt viel auf, da müssen Sie vorsich­tiger sein. Zum Beispiel: Die FWG hat am 15. November 2011 eine Pres­se­mit­tei­lung heraus­ge­geben, in der fordert sie, wir zitieren, die „Öffnung der west­li­chen Haupt­straße für den PKW-Verkehr in beiden Fahrt­rich­tungen“. Nun sehen wir auf der Home­page der FWG, dass diese Mittei­lung jetzt verän­dert wurde, man könnte sagen: verfälscht.

Vermut­lich wegen des öffent­li­chen Drucks. Auf einmal geht es nur noch, wir zitieren, um eine „Über­prü­fung der Option Öffnung der west­li­chen Haupt­straße“. Die Frage sei erlaubt: Wer infor­miert hier eigent­lich gezielt und wissent­lich falsch?

Mit bestem Gruß,
Frank Porten
Arbeits­kreis Umwelt und Frieden Kostheim

BI gegen Fluglärm Wiesbaden unterstützt Montagsdemonstrationen am Frankfurt Airport

Die BI gegen Flug­lärm Wies­baden hat auf ihrer Sitzung am 16.11.2011 beschlossen, zukünftig an den Montags­de­mons­tra­tionen im Frank­furter Flug­hafen teil­zu­nehmen. Auch neue Mitstreiter sind dabei willkommen. 

Treff­punkt für die gemein­same Hinfahrt ist jeweils am Wies­ba­dener Haupt­bahnhof, Abfahrt mit der S-Bahn Linie 8 um 17:19 Uhr. Es wird gebeten, Instru­mente oder Ähnli­ches zur Veran­stal­tung mitbringen.

Zu den Montags­de­mons­tra­tionen im Terminal des Flug­ha­fens hat das „Bündnis der Bürger­initia­tiven – Kein Flug­ha­fen­ausbau – Für ein Nacht­flug­verbot von 22-6 Uhr“ (www​.flug​hafen​-bi​.de) aufge­rufen. Die Versamm­lungen beginnen jeweils um 18 Uhr in der Abflug­halle des Terminal B vor der west­li­chen der beiden großen Anzei­ge­ta­feln. Es sind zunächst Demons­tra­tionen vom 14.11.2011 bis einschließ­lich 19.12.2011 angemeldet.

Versamm­lungen in Flug­ha­fen­ter­mi­nals sind nach dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 22.2.2011 zulässig.
Die BI gegen Flug­lärm Wies­baden gibt es seit dem 27. Oktober 2011. Die Initia­tive versteht sich als überparteilich.

Heraus­geber und weitere Infor­ma­tionen:
BI gegen Flug­lärm Wies­baden
Gott­fried Schmidt, Behring­straße 6, 65191 Wies­baden
Tel.: 0175 – 217 32 95, bi-​fluglaerm-​wi@​t-​online.​de

Redak­tion:
Sabine Hermes, Wies­baden
Tel.: (06 11) 971 93 44, hermes@​hermes-​pr.​de

Verkehr in der Hauptstraße – AUF kündigt Aktivitäten gegen Gegenverkehr an

Erklärung des Arbeitskreis Umwelt und Frieden (AUF) AKK

Der Arbeits­kreis Umwelt und Frieden Kost­heim wendet sich gegen Äuße­rungen der Freien Wähler, wonach es in dem Beschluss zur Verkehrs­füh­rung in der Haupt­straße, allein darum gehe, „Erkennt­nisse“ aus der Umlei­tungs­füh­rung auszu­werten und in ein Verkehrs­kon­zept einfließen zu lassen. 

Der am vergan­genen Mitt­woch gefasste Beschluss des Orts­bei­rates sei unmiss­ver­ständ­lich, erklärte AUF-Spre­cher Frank Porten. „Ein gegen­läu­figer Verkehr ist durchaus möglich“ hieße es wört­lich in dem beschlos­senen FWG-Antrag. „Es ist unred­lich, so zu tun, als habe sich der Orts­beirat da nicht fest­ge­legt,“ sagte Porten. Der Antrag sei ein deut­li­ches Signal nach Wies­baden, den Verkehr in der west­li­chen Haupt­straße zwei­spurig zu führen. Unklar dagegen sei geblieben, auf welche Erkennt­nisse sich die FWG eigent­lich beziehe. „Offenbar wollen die Freien Wähler nicht deut­li­cher werden, weil sie den Wider­stand der Anwohner gegen diese Pläne befürchten.“

Entspre­chende Akti­vi­täten kündigte Marion Mück-Raab, AUF-Vertre­terin im Kost­heimer Orts­beirat und selbst Anwoh­nerin in der west­li­chen Haupt­straße an: „Noch vor Weih­nachten wird es ein Treffen von Bürge­rinnen und Bürgern geben, um das weitere Vorgehen zu beraten.“

Schülerbeförderung für die Vorklassenkinder der Carlo-Mierendorff-Schule

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Kost­heimer Kinder, die in Kastel die Vorklasse besu­chen müssen und deren Schulweg die im Hessi­schen Schul­ge­setz vorge­se­henen zumut­baren zwei Kilo­meter über­schreitet, wie alle anderen Förder­schüler in Wies­baden zu behan­deln und kostenlos mit dem Schulbus zur Schule zu befördern.

Fußgängerüberweg in Hauptstraße / Höhe EVIM

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die derzeitig bestehende Querung auf der Haupt­straße (Höhe Ecke Fried­rich­straße) aufzu­heben und durch einen markierten Fußgän­ger­überweg direkt am Alten­heim EVIM zu ersetzen.

Begrün­dung:
Die Haupt­straße in Mainz-Kost­heim ist eine stark befah­rene Bundes­straße, auf der LKWs und PKWs mit hoher Geschwin­dig­keit fahren. Weder für die Kinder aus dem Scholl­mayer-Viertel noch für behin­derte oder alte Menschen, die im dort gele­genen EVIM-Heim wohnen, ist die Über­que­rung dieser Straße gefahrlos möglich.

Durch einen Zebra­streifen soll die Gefähr­dung von Fußgän­gern an dieser Straße verrin­gert werden. Dieser Zebra­streifen sollte direkt vor dem Alten­heim ange­bracht werden, um den Bewoh­nern, die in der Regel mit Gehwagen unter­wegs sind, den Weg zur gegen­über­lie­genden Bushal­te­stelle abzu­kürzen und nicht noch durch einen Umweg zu erschweren.

Spielplatz Alter Friedhof: Anschaffung eines Kletterfelsens

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim stellt aus den Mitteln des Bürger­haus­haltes 12.000 Euro für die Anschaf­fung und Montage eines Klet­ter­fel­sens auf dem Spiel­platz Alter Friedhof zur Verfügung.

Begrün­dung:
Der Spiel­platz Alter Friedhof ist der zentrale Spiel­platz im Orts­kern von Kost­heim, auch durch seine unmit­tel­bare Nähe zum Kinder­treff kommt dem gut besuchten Spiel­platz eine beson­dere Bedeu­tung zu. Seit im Februar 2011 das alte Klet­ter­ge­rüst aus Sicher­heits­gründen abge­baut werden musste, fehlt es an Klet­ter­mög­lich­keten für die älteren Kinder. In der Folge klet­tern die Kinder auf dem Dach der Holz­werk­statt herum, was nicht unge­fähr­lich ist.

Der Klet­ter­felsen Climb Stone (Bilder und weitere Infor­ma­tionen siehe Anlage) ist nicht nur optisch sehr anspre­chend, er wäre für die Kinder eine Herausforderung

Vereinbarung zwischen der Stadt Wiesbaden und Mainz über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus AKK an Mainzer Gymnasien

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, bei den geplanten Verhand­lungen mit der Stadt Mainz über die Aufnahme von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus AKK eine Mindest­zahl von Aufnahmen zu verein­baren, die sich an den lang­jäh­rigen Über­gangs­quoten orientiert.

Wohnungen für Studierende in Mainz-Kastel

Die Wohnungsnot für Studie­rende hat mit Semes­ter­be­ginn massiv zuge­nommen und wird sich im Hinblick auf „G8“ noch steigern.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglich­keiten es in Mainz-Kastel gibt, preis­werten Wohn­raum für Studie­rende zu schaffen bzw. zur Verfü­gung zu stellen.

Sachstandsbericht Philippsring 16

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten einen Sach­stands­be­richt geben zur Nutzung des ehema­ligen Kaser­nen­ge­bäudes in Mainz-Kastel, Phil­ipps­ring 16, und zu den Planungen des Eigen­tü­mers dieser Liegenschaft

„Storage Station“ als Herz von Mainz-Kastel für Bürgerinnen und Bürger nutzbar machen!

Durch den Umzug des Euro­päi­schen US-Head­quar­ters von Heidel­berg nach Wies­baden war erneut Bewe­gung in die Diskus­sion rund um die Fläche der Storage Station und deren Nutzung gekommen. Erklärtes Ziel des Magis­trats ist nach Wissen­stands des AUF, im Rahmen des Umzugs den US-Streit­kräften die Storage Station im Tausch gegen Flächen am Airfield Erben­heim abzuhandeln.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu berichten, wie der Stand der Verhand­lungen um die Rück­gabe der Flächen der Storage Station in Mainz-Kastel gediehen ist.

Lärmminderung durch weitere Geschwindigkeitsbegrenzung Höhe Fort Biehler

Die Sied­lung Fort Biehler liegt unmit­telbar an der viel befah­renen B455. Wenn der Verkehr nicht durch Stau zum Ruhen kommt, fahren die Fahr­zeuge mit (erlaubten) 100 km/​h an den Häusern insbe­son­dere der Straße Am Fort Biehler vorbei. Die 70 km/​h bzw. 50 km/​h Zone beginnen weiter unten, Rich­tung Mainz-Kastel.

Eine höhere Fahr­ge­schwin­dig­keit bewirkt eine höhere Lärm­be­las­tung. 20 km/​h mehr oder weniger Fahr­ge­schwin­dig­keit haben erheb­liche Auswir­kungen auf den erzeugten Fahr­lärm. Recher­chierte Pegel­bei­spiel gehen davon aus, dass ein Fahr­zeug mit einer um 20 km/​h höheren Geschwin­dig­keit doppelten Lärm erzeugt.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu veran­lassen, dass die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h auf der B455 Wies­baden Rich­tung Mainz-Kastel auf die Höhe Fußgängerbrücke/​Bushaltestelle Am Fort Biehler vorver­legt wird und die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 50 km/​h dort beginnt, wo jetzt die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h beginnt.