Vereinbarung zwischen der Stadt Wiesbaden und Mainz über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus AKK an Mainzer Gymnasien

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, bei den geplanten Verhand­lungen mit der Stadt Mainz über die Aufnahme von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus AKK eine Mindest­zahl von Aufnahmen zu verein­baren, die sich an den lang­jäh­rigen Über­gangs­quoten orientiert.