Fußgängerüberweg in Hauptstraße / Höhe EVIM

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die derzeitig bestehende Querung auf der Haupt­straße (Höhe Ecke Fried­rich­straße) aufzu­heben und durch einen markierten Fußgän­ger­überweg direkt am Alten­heim EVIM zu ersetzen.

Begrün­dung:
Die Haupt­straße in Mainz-Kost­heim ist eine stark befah­rene Bundes­straße, auf der LKWs und PKWs mit hoher Geschwin­dig­keit fahren. Weder für die Kinder aus dem Scholl­mayer-Viertel noch für behin­derte oder alte Menschen, die im dort gele­genen EVIM-Heim wohnen, ist die Über­que­rung dieser Straße gefahrlos möglich.

Durch einen Zebra­streifen soll die Gefähr­dung von Fußgän­gern an dieser Straße verrin­gert werden. Dieser Zebra­streifen sollte direkt vor dem Alten­heim ange­bracht werden, um den Bewoh­nern, die in der Regel mit Gehwagen unter­wegs sind, den Weg zur gegen­über­lie­genden Bushal­te­stelle abzu­kürzen und nicht noch durch einen Umweg zu erschweren.

Lärmminderung durch weitere Geschwindigkeitsbegrenzung Höhe Fort Biehler

Die Sied­lung Fort Biehler liegt unmit­telbar an der viel befah­renen B455. Wenn der Verkehr nicht durch Stau zum Ruhen kommt, fahren die Fahr­zeuge mit (erlaubten) 100 km/​h an den Häusern insbe­son­dere der Straße Am Fort Biehler vorbei. Die 70 km/​h bzw. 50 km/​h Zone beginnen weiter unten, Rich­tung Mainz-Kastel.

Eine höhere Fahr­ge­schwin­dig­keit bewirkt eine höhere Lärm­be­las­tung. 20 km/​h mehr oder weniger Fahr­ge­schwin­dig­keit haben erheb­liche Auswir­kungen auf den erzeugten Fahr­lärm. Recher­chierte Pegel­bei­spiel gehen davon aus, dass ein Fahr­zeug mit einer um 20 km/​h höheren Geschwin­dig­keit doppelten Lärm erzeugt.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu veran­lassen, dass die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h auf der B455 Wies­baden Rich­tung Mainz-Kastel auf die Höhe Fußgängerbrücke/​Bushaltestelle Am Fort Biehler vorver­legt wird und die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 50 km/​h dort beginnt, wo jetzt die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h beginnt.

Geschwindigkeitskontrollen in der Steinern Straße

Es wird als bekannt voraus­ge­setzt, dass in der Stei­nern Straße regel­mäßig zu schnell gefahren wird. An der inner­ört­li­chen Stei­nern Straße liegen, zusätz­lich zu den Anwoh­nern, Schulen und Bußhaltestellen.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu veran­lassen, dass in der Stei­nern Straße, Höhe Glacisweg, ein statio­närer „Blitzer“ dem einen Riegel vorschiebt. Zudem sollte eine Geschwin­dig­keits­mess­an­zeige instal­liert werden.

AUF gegen zweispurige Verkehrsführung in der westlichen Hauptstraße

Die AUF-Frak­tion im Kost­heimer Orts­beirat ist entsetzt über den Vorschlag der Freien Wähler­ge­mein­schaft, den Gegen­ver­kehr in der west­li­chen Haupt­straße beizu­be­halten. Ein entspre­chender Antrag wird von der FWG unter dem Punkt Verkehrs­kon­zept für Kost­heim auf der am kommenden Mitt­woch statt­fin­denden Orts­bei­rats­sit­zung eingebracht. 

„Auf Kosten der Bürge­rinnen und Bürger, die an der west­li­chen Haupt­straße wohnen, soll die östliche Haupt­straße verkehrs­be­ru­higt werden. Das machen wir nicht mit,“ erklärte Spre­cher Frank Porten für die AUF-Frak­tion. Gerade die Erfah­rungen der letzten Monate hätten bewiesen, dass diese Verkehrs­füh­rung nicht möglich sei, wider­sprach Porten der Argu­men­ta­tion der Freien Wähler. 

„Der Gegen­ver­kehr hat zu einer uner­träg­li­chen Lärm- und Gesund­heits­be­las­tung für die Anwohner der west­li­chen Haupt­straße geführt, dazu kommt die hohe Gefähr­dung der Fußgänger, insbe­son­dere der Kinder,“ so Porten. Die Straße sei viel zu schmal, um den Verkehr zwei­spurig zu führen. „Mütter zittern um ihre Kinder, die PKWs rasen über die Bürger­steige. Es ist ein Wunder, dass hier noch nichts passiert ist.“ Eine gerechtes Verkehrs­kon­zept müsse die Belas­tung für alle redu­zieren: „Es geht nicht an, dass ein Teil des Orts­kerns zum Abschuss frei­ge­geben wird, während der andere Teil sich an Bänken und Blumen­kü­beln erfreuen kann.“

Verkehrsberuhigung Hauptstraße

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, inwie­weit die Möglich­keit besteht, mit den Herstel­lern von Navi­ga­ti­ons­sys­temen darüber zu verhan­deln, den Stre­cken­ab­schmitt der durch Mainz-Kost­heim führenden Bundes­straße bei der Routen­be­rech­nung für den Fern­ver­kehr nicht mehr zu erfassen.

Sitzbank an der Bushaltestelle St. Veiter Platz (Fahrtrichtung Kostheim)

Der Magis­trat wird gebeten, sich bei den Wies­ba­dener Verkehrs­be­trieben dafür einzu­setzen, dass an der Bushal­te­stelle St. Veiter Platz (Fahrt­rich­tung Kost­heim) eine Sitz­bank bereit­ge­stellt wird.

Ergebnis:
Antrag ange­nommen, 13 Ja, 1 Enthal­tung Herr Kreitmann.

Verkehrsspiegel Mathildenstraße / Ecke Hauptstraße

Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, an der Ecke Mathil­den­straße /​ Haupt­straße einen Verkehrs­spiegel anzu­bringen, der den PKWs, die in die Haupt­straße einbiegen möchten, die Sicht auf den in der Haupt­straße flie­ßenden Verkehr ermöglicht.

Ergebnis:
Antrag abge­lehnt, 12 Nein, 2 Ja.

Fußgängerüberweg an der Hauptstraße / Höhe Alte Apotheke

Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, eine gelb blin­kende Ampel am Fußgän­ger­überweg auf der Haupt­straße (zwischen Bank und Alte Apotheke) zu instal­lieren. Diese Ampel soll PKWs, die aus der Maar­au­e­straße kommen und links in die Haupt­straße abbiegen, darauf hinweisen, dass die Fußgän­ger­ampel gleich­zeitig grün ist.

Ergebnis:
Antrag abge­lehnt. 7 Ja, 7 Nein, Abstim­mung erfolgte ohne Herrn Gruber (SPD).

Anliegerstraße Fort Biehler

Der Orts­beirat Mainz-Kastel verweist auf seinen Beschluss Nr. 0156/​2010 vom 14. Dezember 2010 und bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden erneut darum zu veran­lassen, die durch die Sied­lung führende Boelcke­straße als Anlie­ger­straße einzu­richten und mit dem Verkehrs­zei­chen 250 und dem Zusatz­schild „Anlieger frei“ zu versehen.

Begrün­dung:
Die bisher vorge­brachten Argu­mente für eine Anlie­ger­straße (Nutzung der Boecke­straße als „Umge­hungs­straße“ bei Stau, Schä­di­gung der Erben­heimer Warte durch hohes Verkehrs­auf­kommen) bleiben bestehen und werden erneut vorgetragen.

Zudem ist Einrichten der Anlie­ger­straße durch die vorbe­schrie­benen Verkehrs­zei­chen aufgrund der beson­deren Umstände zwin­gend geboten, § 45 STVO.

Diese gesetz­liche Rege­lung wurde seitens des Dezer­nats für Stadt­ent­wick­lung und Verkehr als Rechts­grund­lage für die ableh­nende Entschei­dung, siehe Schreiben Stadtrat Prof. Pös vom 13.01.11, benannt.

Tatsäch­lich ist das Einrichten einer Anlie­ger­straße nach § 45 STVO „zwin­gend geboten“ aufgrund der nach­ste­hend aufge­führten „beson­deren Umstände“:

  • 1) Bei der Boelcke­straße im Bereich Fort Biehler handelt es sich um eine Straße, die von der Fahr­bahn­breite her Gegen­ver­kehr (zumin­dest von LKWs) im Prinzip nicht zulässt. Eine Einbahn­straße ist nicht möglich. Eine Fahr­bahn­ver­brei­te­rung auf das gesetz­liche Mindestmaß ist weder erwünscht noch realisierbar.
  • 2) Die Straße hat keine befes­tigten Rand­streifen und grenzt unmit­telbar an Grund­stücks­grenzen. Ein Gehweg ist nicht vorhanden, obwohl die Straße nicht als „verkehrs­be­ru­higter Bereich“ ausge­baut ist. Dieser Ausbau wäre aller­dings sehr teuer. Aufgrund der Begrenzt­heit der städ­ti­schen Mittel ist die Auswei­sung als Anlie­ger­straße zwin­gend geboten (bis evtl. finan­zi­elle Mittel für den Ausbau als verkehrs­be­ru­higter Bereich bereit stehen und eine Reali­sie­rung möglich ist.).
  • 3) Für den Durch­gangs­ver­kehr ist diese Straße nicht erfor­der­lich. Im Gegen­teil: Dem Zeit­ge­winn von wenigen Minuten bei Stau stehen der Zeit­ver­lust und die Gefähr­dung beim Einfä­deln auf die B 454 gegen­über. Es gibt also über­haupt kein berech­tigtes Inter­esse von Dritten bzw. der Allge­mein­heit, das dem Inter­esse der Anwohner/​innen entge­gen­steht und mit diesem abzu­wägen wäre. Der Schutz von anderen Inter­essen ist aber gerade der Sinn der strengen Ausnah­me­re­ge­lung des § 45, Abs. 9.

Ergebnis:
Antrags­gemäß angenommen.

Zebrastreifen an Fußgängerquerung in der Hauptstraße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Fußgän­ger­que­rung hinter dem Alten­wohn­heim „EVIM“ und vor der Taunus­straße mit einem Zebra­st­eifen zu markieren.

Keine Abstim­mung. Zurück­ge­stellt bis der Senio­ren­be­auf­trage Dr. Schmidt ein Gespräch mit der EVIM durchführt.

Busbahnhof Hochkreisel

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sich dafür einsetzen, dass der Haupt­um­stei­ge­punkt (für alle Busli­nien) des ÖPNV in Mainz-Kastel vom Brücken­kopf Mainz-Kastel/Hoch­kreisel für eine Erpro­bungs­phase von 6 bis 8 Wochen zum Bahnhof Mainz-Kastel verlegt wird.

Der geplante Neubau einer zentralen Halte­stelle auf dem Brücken­kopf Mainz-Kastel sollte bis zum Vorliegen von Erfah­rungs­werten aus der Probe­phase ausge­setzt werden.

In geän­derter Fassung einstimmig angenommen.

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sich dafür einsetzen, dass der Haupt­um­stei­ge­punkt (für alle Busli­nien) des ÖPNV in Mainz-Kastel vom Brücken­kopf Mainz-Kastel/ Hoch­kreisel für eine Erpro­bungs­phase von 6 bis 8 Wochen zum Bahnhof Mainz-Kastel verlegt wird.

Außerdem wird der Magis­trat gebeten, die derzei­tige Umstei­ge­bus­hal­te­stelle während der Bauphase vom Rathen­au­platz an den Bahnhof Kastel zu verlegen.

Ergebnis:
Der Antrag wurde in geän­derter Fassung angenommen.

Busbahnhof Hochkreisel (SPD, AUF)

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten sich dafür einsetzen, dass der Haupt­um­stei­ge­punkt (für alle Busli­nien) des ÖPNV in Mainz-Kastel vom Brücken­kopf Mainz-Kastel/Hoch­kreisel für eine Erpro­bungs­phase von 6-8 Wochen zum Bahnhof Mainz-Kastel verlegt wird. Der geplante Neubau einer zentralen Halte­stelle auf dem Brücken­kopf Mainz-Kastel sollte bis zum Vorliegen von Erfah­rungs­werten aus der Probe­phase ausge­setzt werden.

Im Orts­beirat Mainz-Kastel und in der Bürger­schaft vor Ort wurde schon vor längerer Zeit die Über­le­gung ins Spiel gebracht, den Buskno­ten­punkt ganz vom Hoch­kreisel an den Bahn­hofs­vor­platz zu verlegen, um so die Halte­stelle auf dem Hoch­kreisel und die für dort geplante neue Warte­halle mit einem sehr umstrit­tenen PVC-Dach zu erüb­rigen. Wenn die
Bushal­te­stelle auf dem Hoch­kreisel während der jetzt begin­nenden Bauphase sowieso nicht ange­fahren werden kann, ist das die Gele­gen­heit, diesen Vorschlag unter Echt­be­din­gungen zu prüfen.

Der ÖPNV ist kein Selbst­zweck, sondern er soll möglichst viele Fahr­gäste möglichst bequem transportieren.

Eine erheb­liche Anzahl von Fahr­gästen, die am Hoch­kreisel aus- und einsteigen, sind Umsteiger/​innen von der (S-)Bahn zu den Bus-Linien 6 und 9 bzw. umge­kehrt. Der Hoch­kreisel ist aber vom Bahnhof aus nur schlecht zu errei­chen und erfüllt daher nicht den Zweck des ÖPNV.

Ergebnis:
Der Beschluss wurde mit den Stimmen von SPD und AUF angenommen.