Der Ortsbeirat Mainz-Kastel fordert den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden auf, im Nachtrag zur „Bürgerinformationsveranstaltung“ zum Dekan-Walter-Bangert-Heim am 28. April 2005 unter Leitung des Sozialdezernenten Herrn Hessenauer folgende noch offen gebliebene Fragen zu beantworten:
- 1. In welcher Höhe wurden in den Geschäftsjahren 1995 bis 2004 Investionsrücklagen für das Bangert-Heim gebildet, und welche Investionsmaßnahmen wurden mit diesen Mitteln in welcher Höhe vorgenommen?
- 2. Gibt es Gutachten über erforderliche Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wo können diese eingesehen werden?
- 3. Inwieweit widerspricht die gegenwärtige Bausubstanz des Bangert-Heimes (z.B. Deckenhöhe) den Vorschriften zum Betrieb eines Altenheimes oder Pflegeheimes?
- 4. Welche Auflagen zur Weiterführung des Heimes wurden wann von der Heimaufsicht auferlegt? Wurden diese Auflagen erfüllt? Wenn nicht, warum nicht?
- 5. Welche fachlich qualifizierten Alternativkonzepte wurden zur Weiterführung, Neukonzeption oder Veräußerung des Bangert-Heimes erstellt? Wenn ja, von wem und wo können diese Konzepte eingesehen werden?
- 6. Ist bereits ein Investor in Aussicht, der das betroffene Areal übernehmen möchte? Mit oder ohne Altenwohnanlage?
- 7. Was soll nach Schließung des Bangert-Heimes mit dem Alten- und Pflegeheim, mit dem Verwaltungsgebäude (einschließlich der beiden Wohnungen) und der Altenwohnanlage geschehen?
- 8. Welchen Anteil hält gegenwärtig die städtische Altenhilfe Wiesbaden GmbH an der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH?
- 9. Wer sind die derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH?
- 10. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Eröffnung des Pflegeheims von EVIM am Floßhafen zu rechnen? Wann stehen die Konditionen für eine Aufnahme (Höhe des monatlichen Entgeldes, Leistungen des Heimes, Aufnahmevoraussetzungen etc.) fest?
- 11. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Schließung des Bangert-Heimes zu rechnen?
- 12. Ist sicher gestellt, dass die Bewohner/innen des Bangert-Heimes bevorzugt in das neue örtliche Pflegeheim (von EVIM) aufgenommen werden?
- 13. Sind zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH und EVIM Vereinbarungen getroffen und vertraglich abgesichert worden?
- 14. Wie kann sicher gestellt werden, dass die Bewohner/innen der Altenwohnanlage wie bisher auch künftig an den Veranstaltungen für die Bewohner/innen des örtlichen Pflegeheims teilnehmen können (z.B. Gottesdienste, Beschäftigungsangebote, Fastnachtsveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, gemeinsame Ausflüge usw.)?
- 15. Kann zugesichert werden, dass die Zubereitung, Ausgabe und gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten für Bewohner/innen der Altenwohnanlage wie bisher „stationär“ in den Räumen des Bangert-Heimes erfolgt? Falls dies nicht möglich sein sollte, stehen in der Altenwohnanlage oder in unmittelbarer Nähe Räume zur Verfügung, die dies ermöglichen? Wie ist die hierfür auf der Veranstaltung am 28. April 2005 gegebene Zusicherung von Herrn Pfeifer (EVIM) zu bewerten?
- 16. Wird der Hausmeister der Altenwohnanlage auch künftig unter den selben Bedingungen wie gegenwärtig für die Altenwohnanlage tätig sein?
- 17. Wieviele Beschäftigte mit welchen Aufgaben sind gegenwärtig noch im Bangert-Heim als Mitarbeiter/innen der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH tätig? Wieviele Mitarbeiter/innen anderer Einrichtungen bzw. Firmen sind gegenwärtig im Bangert-Heim mit welchen Aufgaben beschäftigt?
- 18. Wie sieht die Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter/innen des Bangert-Heimes aus? Ist alternativ ein Sozialplan erstellt?
- 19. Für wieviele Beschäftigte mit welchen Aufgaben kann eine Übernahme ins neue Pflegeheim von EVIM am Floßhafen zugesichert werden? Für wieviele Beschäftigte können vergleichbare Stellen in städtischen Einrichtungen angeboten werden? In welchen städtischen Einrichtungen wird dies geschehen?
- 20. Wie ist gewährleistet, dass der Heimbeirat zeitnah und umfassend in Kenntnis gesetzt wird über alle Fakten und Entwicklungen, von denen die Bewohner/innen des Bangert-Heimes bzw. die künftigen Bewohner/innen des EVIM-Heimes betroffen sind bzw. sein könnten? Wie wird der Heimbeirat in die Vorbereitung von diesbezüglichen Entscheidungen einbezogen?
- 21. Inwieweit werden die Ortsbeiräte AKK künftig in die Beratungen und Entscheidungen der städtischen Körperschaften einbezogen?
Der Antrag wurde mit 10 JA-Stimmen angenommen, bei Enthaltung von Herrn Krone und Frau Schade (CDU).
Die Antworten von Stadtrat Hessenauer können sie hier nachlesen (PDF-Datei).