Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in Mainz-Kostheim

Antrag Nr. 11/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. August 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
1.) Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim hat im Beschluss 0036/​2018 um Einfüh­rung einer nächt­li­chen Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 30 km/​h in der Hoch­heimer Straße im Abschnitt Kost­heimer Land­straße bis Uthmann­straße gebeten.

Im SV154/​2016 wurde dem Orts­beirat mitge­teilt, dass eine Umset­zung fach­lich möglich sei und im SV103/​2018 wurde konkre­ti­siert, dass Umset­zungen von „Tempo 30 nachts“ im Rahmen des Projekts „Digi­ta­li­sie­rung des Verkehrs“ zu betrachten seien.

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Lärmschutzzonen für das Airfield Erbenheim einrichten!

Antrag Nr. 26/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. Oktober 2019

Lärmschutzzonen für das Airfield Erbenheim einrichten!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird beauf­tragt, ein Lärm­schutz­gut­achten gem. der „Anlei­tung zur Berech­nung von Lärm­schutz­be­rei­chen (AzB)“ zu veran­lassen und dafür Sorge zu tragen, dass entspre­chende Lärm­schutz­zonen für das Airfield Erben­heim einge­richtet werden. Hierbei ist von der maximal zuläs­sigen Anzahl von Flug­be­we­gungen und allen zuläs­sigen Flug­ge­räten auszugehen.

Begrün­dung:
Bereits mit dem vom Orts­beirat beschlos­senen Antrag der AUF-Frak­tion in der Sitzung vom 25.06.2019, Beschluss Nr. 0092, hatte dieser den Magis­trat nach der recht­li­chen Möglich­keit zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor vom Airfield Erben­heim ausge­henden Flug­lärm und um entspre­chende Lärm­schutz­maß­nahmen gebeten.

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Lärmschutz Ostfeld

Antrag Nr. 12/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 21. Mai 2019

Lärmschutz Ostfeld

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge zu folgenden Fragen berichten:

  • 1. Wurde bei den bishe­rigen Planungen für eine Bebauung im „Ostfeld“ berück­sich­tigt, dass bereits jetzt durch Flug­be­we­gungen vom Flug­platz Erben­heim des USAREUR erheb­liche Lärm­be­läs­ti­gungen -auch in Nacht­stunden -ausgehen?
  • 2. Wenn ja: Welche Konse­quenzen sind daraus zu ziehen? Welche Einschrän­kungen für eine Bebauung folgen hieraus?
  • 3. Ist an Lärm­schutz­ein­rich­tungen gedacht? Wenn ja: An welche? Wurde auch eine Einschrän­kung des Flug­ver­kehrs in Betracht gezogen?
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Tempo 30 nachts – Zusammenarbeit Arbeitsgruppe Umweltamt und Ortsbeirat Kostheim

Antrag Nr. 02/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Donnerstag, 19. Mai 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Arbeits­gruppe beim Umweltamt „Tempo 30 nachts“ zu beauf­tragen, in einer der nächsten Sitzungen des Orts­bei­rates über den aktu­ellen Sach­stand zu berichten und mit dem Orts­beirat zu erör­tern, welche (weiteren) Straßen auf Kost­heimer Gemar­kung in die Lärm­schutz­maß­nahme Tempo 30 nachts einzu­be­ziehen sind bzw. sein könnten und wie der aktu­elle Planungs­stand sowie der weitere Zeit­ho­ri­zont aussehen.

Begrün­dung:
Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim unter­stützt die Bemü­hungen der Landes­haupt­stadt die Belas­tung durch Stra­ßen­lärm in Mainz-Kost­heim zu redu­zieren. Die Nacht­zeit ist dabei unstrittig unter dem Aspekt des Lärm­schutzes ein beson­ders sensi­bler Zeit­raum. Neben dem Bahn- und Flug­lärm ist der Verkehrs­lärm eine weitere Belas­tungs­quelle in der nächt­li­chen Erholungsphase.

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Radarmessstation an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler

Im Verlauf des Jahres 2011 oder 2012 wurde eine Radar­mess­sta­tion an der B 455 in der Höhe Ausfahrt Fort Biehler instal­liert. Die Anwohner der Straße am Fort Biehler waren von dieser Maßnahme begeis­tert; es war unter anderem auf Anhieb ein „Lärm­schutz­ef­fekt“ spürbar.

Trotz großem Erfolg wurde diese Station bereits nach kurzer Betriebs­dauer wieder demon­tiert. Es hatte sich heraus­ge­stellt, dass auf dem Teil­stück der B4 155 zwischen „Anschluss Erben­heim Süd/​Fort Biehler“ und „Hermannshof/​A671 über­haupt keine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung besteht, da die notwen­dige Beschil­de­rung fehlt.

Die Beschil­de­rung sollte machbar sein. Die Radar­mess­sta­tion war an dieser Stelle sinn­voll und nützlich.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten mitzu­teilen, ob und wann die Radar­mess­sta­tion an der B455/​ Höhe Ausfahrt Fort Biehler wieder in Betrieb genommen wird.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.