Erreichbarkeit der Ortsverwaltung Mainz-Kastel/Kostheim

Gemein­samer Antrag von AUF, SPD, CDU und FDP

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sicher­zu­stellen dass bei Urlaub, Weiter­bil­dung, Schu­lung usw. die Orts­ver­wal­tung Mainz-Kastel/­Kost­heim jeder­zeit durch Ansprech­partner in den jewei­ligen Arbeits­be­rei­chen besetzt ist. Dies erfor­dert auch die Wieder­her­stel­lung gestri­chener HH-Stellen, denn auf Schu­lung, Weiter­bil­dung usw. kann – auch im Inter­esse des Bürgers – nicht verzichtet werden.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Geän­derter Antrag:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sicher­zu­stellen dass bei Urlaub, Weiter­bil­dung, Schu­lung usw. die Orts­ver­wal­tung Mainz-Kastel/­Kost­heim jeder­zeit durch Ansprech­partner in den jewei­ligen Arbeits­be­rei­chen besetzt ist. Dies erfor­dert auch die Wieder­her­stel­lung gestri­chener Perso­nal­stellen, denn auf Schu­lung, Weiter­bil­dung usw. kann – auch im Inter­esse des Bürgers – nicht verzichtet werden.

In geän­derter Fassung wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Teerverbindungen auf den Schulhöfen und Freiflächen der Kindertagesstätten?

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, um kurz­fris­tige Infor­ma­tionen darüber, ob sich auf den Schul­höfen und Frei­flä­chen der Kinder­ta­ges­stätten im Gebiet des Orts­bei­rates Mainz-Kastel giftige Teer­ver­bin­dungen befinden. Wenn ja, wie hoch ist die Belas­tung und was gedenkt der Magis­trat der LH zu unternehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Belastung des Trinkwassers mit PFT (perfluorierte Tenside)

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, um kurz­fris­tige Infor­ma­tionen darüber, ob das Trink­wasser im Bereich des Orts­bei­rates Mainz-Kastel PFT (perfluo­rite Tenside) enthält. Wenn ja, wie hoch ist die Belas­tung und was gedenkt der Magis­trat zu unternehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Rathenau-Platz (Zufahrt zur ehemaligen Alexander Patch Brücke)

Gemein­samer Antrag von SPD und AUF

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, den Rathenau-Platz (Zufahrt zur ehema­ligen Alex­ander Patch Brücke) wieder in den histo­ri­schen Zustand zu versetzen, wie er nach 1945 war.

Dafür sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • 1.) Entfer­nung des Asphalts von den Pflastersteinen
  • 2.) Ergän­zung der fehlenden Pflasterung
  • 3.) Instand­set­zung des Beton­so­ckels und darauf Würdi­gung der histo­ri­schen Stätte z.B. mit einer Stele
  • 4.) Absper­rung damit der Platz nicht mehr von Kraft­fahr­zeugen befahren werden kann
  • 5.) Nach Rück­sprache mit den zustän­digen Fachäm­tern und Gesell­schaft für Heimat­ge­schichte Mainz-Kastel, wird ein  Orts­termin zur Umset­zung für notwendig erachtet.

Die Einschal­tung der Denk­mal­schutz­be­hörde wäre wünschenswert.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich.

Geän­derter Antrag von SPD und AUF:

  • 1.) Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, wie der Bereich der ehema­ligen Brücke am Rathenau-Platz ( Zufahrt zur ehema­ligen Alex­ander-Patch-Brücke) in einen Zustand versetzt werden kann, der der histo­ri­schen Bedeu­tung dieses Platzes gerecht wird.
  • 2.) Ferner soll im Rahmen eines Orts­ter­mins mit den Fachäm­tern, der Gesell­schaft für Heimat­ge­schichte Kastel, der Denk­mal­schutz­be­hörde und dem Orts­beirat eine mögliche Umset­zung ergeb­nis­offen beraten werden.

In geän­derter Fassung wurde der AUF-Antrag einstimmig angenommen.

Änderungsvorschlag zur Baumschutzsatzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach­ste­hend die Ände­rungs­vor­schläge vom Arbeits­kreis Umwelt und Frieden (AUF-AKK)  zum Entwurf der Baum­schutz­sat­zung – 06-V-36-0028:

§3 Sach­li­cher Geltungsbereich

Absatz 1 heißt in Anleh­nung an die Satzungen der Städte Darm­stadt und Frank­furt am Main:

Von dieser Satzung geschützt sind Laub­bäume mit einem Stamm­um­fang ab 60 cm und Nadel­bäume mit einem Stamm­um­fang ab 90 cm, jeweils gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronen­an­satz unter dieser Höhe, ist der Stamm­um­fang unter dem Kronen­an­satz maßge­bend. Bei mehr­stäm­migen Bäumen entscheidet die Summe der Einzel­stamm­um­fänge ab einem Einzel­stamm­um­fang von 30 cm.

§5 –  Genehmigung

Alle Rege­lungen und Vorschriften die Geneh­mi­gung betref­fend sind öffent­lich zu machen.

Absatz 4 heißt neu:
4. von einem Baum eine unmit­tel­bare Gefahr für bestimmte Personen und Sachen ausgeht und die Gefahr  nicht auf andere Weise mit zumut­baren Aufwand zu beheben ist.

§7 Ersatz­pflan­zung, Ausgleichszahlung

Dem Absatz 1 wird hinzu­ge­fügt:
Die Ersatzpflanzung(en) erfolgen zeitnah, spätes­tens inner­halb der nächsten Pflanzperiode.

Im jewei­ligen Orts­teil darf sich das Mikro­klima nicht verschlech­tern und daher sollten Ersatz­pflan­zungen im betrof­fenen Orts­teil vorge­nommen werden.

Die Baum­schutz­sat­zung sollte einen Hinweis enthalten, dass sie auch bei zukünf­tigen Novel­lie­rungen des HeNatG weiterhin gelten soll bzw. ange­passt werden soll

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Veränderungssperre im Rahmen des Stadtumbaus

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, im Rahmen des Stadt­um­bau­pro­gramms über die betrof­fenen Gebiete eine Verän­de­rungs­sperre nach § 14 Bauge­setz­buch zu belegen.

Begrün­dung:
Verän­de­rungs­sperre bezeichnet das gene­relle behörd­liche Verbot in einem Plan­ge­biet geneh­mi­gungs­be­dürf­tige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu besei­tigen und wesent­liche wert­stei­gernde oder die Durch­füh­rung des geplanten Vorha­bens erheb­lich erschwe­rende Verän­de­rungen vorzu­nehmen. Nach dem Bauge­setz­buch tritt die Verän­de­rungs­sperre nach zwei Jahren außer Kraft; eine Verlän­ge­rung ist möglich.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Zustand des Gebäudes Mainzer Straße 35 (ehemaliger HL-Markt)

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, mit dem Besitzer in Verbin­dung zu treten, dass o.g. Gebäude in einen Zustand versetzt wird, welches nicht einer Ruine ähnelt und einer Geschäfts­straße abträg­lich ist. Eine Vermie­tung an ein gewerb­li­ches Unter­nehmen der Nahver­sor­gung würde durch den Orts­beirat begrüßt.

Das o.g. Gebäude wurde im Erdge­schoß u.a. früher als HL-Markt genutzt, seit vielen Jahren steht dieser Bereich leer und verkommt immer mehr. Die großen Schau­fens­ter­scheiben sind teil­weise gerissen und von innen mit Pappe zuge­stellt. Von außen sind die Scheiben mit allen mögli­chen Plakaten zuge­kleis­tert. Das Gebäude macht einen unan­sehn­li­chen und schmut­zigen Eindruck. Es gibt in diesem Bereich immer wieder Probleme mit Unge­ziefer und Schädlingen.

Um die Attrak­ti­vität der Geschäfts­straße zu erhalten, sind drin­gend Maßnahmen erforderlich

Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Josef Kübler
Frak­ti­ons­vor­sit­zender
SPD-Frak­tion

Frank Porten
Frank­ti­ons­spre­cher
AUF-Frak­tion

Jutta Deusser-Bettin
Frak­ti­ons­vor­sit­zende
FDP-Frak­tion

Tages­ord­nungs­punkt 12 der öffent­li­chen Sitzung des Orts­bei­rates des Orts­be­zirkes Mainz-Kastel am 27.03.2007: Sach­stand Gebäude Mainzer Straße 35 (ehema­liger HL-Markt)

Proto­koll­notiz Nr. 0044
Die Vorsit­zende berichtet, dass das Bauauf­sichtsamt mehr­fach die Eigen­tü­merin aufge­for­dert hat, ihrer Verkehrs­si­che­rungs­pflicht nach­zu­kommen. Die Bauauf­sicht wird nun eine Ersatz­vor­nahme veranlassen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Illegale Aufschüttungen auf der Petersaue

Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, dass er die Stich­proben des Mate­rials der Aufschüt­tungen über­prüfen lässt, da die Unbe­denk­lich­keit des aufge­brachten Mate­rials bisher nicht erwiesen ist. Die Teil­mengen sollten nicht zu einer Misch­probe vereint werden, da die Verun­rei­ni­gungen von Teil­mengen so gege­be­nen­falls unkennt­lich werden.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Antrags­gemäß mit 10 Ja-Stimmen (SPD, AUF, FDP) angenommen.

Radfahren gegen die Einbahnstraßen

Der Orts­beirat Mainz-Kastel fordert den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf zu über­prüfen, ob dass Radfahren gegen die Einbahn­straßen in Mainz-Kastel erlaubt werden kann und dies durch entspre­chende Schilder ausge­wiesen wird.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich.

Geän­derter Antrag der AUF:
Der Orts­beirat bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden zu über­prüfen, in welchen Einbahn­straßen das Radfahren gegen die Einbahn­straßen in Mainz-Kastel erlaubt werden kann.

In geän­derter Fassung wurde der AUF-Antrag einstimmig angenommen.

Tätigkeiten des Stadtteilservice und weiterer Träger

Zu den in der Vergan­gen­heit im Bereich des Orts­bei­rates Mainz-Kastel in Anspruch genom­menen Diensten des Stadt­teil­ser­vices der Bauhaus­Werkstätten Wies­baden sowie weiterer Träger durch Personen in „Arbeitsgelegen­heiten mit Mehr­auf­wands­ent­schä­di­gung“ (so genannte „1-Euro-Jobs“) erwartet der Orts­beirat Mainz-Kastel vom Magis­trat der LH Wies­baden kurz­fristig und umfas­send Auskunft zu folgenden Fragen (Wir bitten um eine nach Einsatz­orten diffe­ren­zierte Auflis­tung mit möglichst genauer Beschrei­bung der Tätig­keiten und der Angabe der Anzahl der jeweils mit einer Tätig­keit befassten Personen.):

  • 1. Wie viele „1 Euro-Jobs“ waren davon insge­samt betroffen und bei welchen Trägern?
  • 2. An welchen Einsatz­orten wurden diese Personen eingesetzt?
  • 3. Welche Tätig­keiten verrich­teten sie dort?
  • 4. Wie viele Arbeits­stunden hat der Stadt­teil­ser­vice im Orts­be­zirk bislang geleistet? Wie viele Arbeits­stunden wurden durch andere Träger geleistet?
  • 5. Welche Quali­fi­ka­tionen bringen die einzelnen Personen mit „Arbeits­ge­le­gen­heiten“ in den verschie­denen Tätig­keiten mit? Wir bitten um eine nach Schul­ab­schluss, Berufs­aus­bil­dung und Berufs­er­fah­rung geglie­derte Auflis­tung mit einer nach­voll­zieh­baren Zuord­nung der Quali­fi­ka­tionen der Personen und der jewei­ligen „Arbeits­ge­le­gen­heit“.
  • 6. Auf welche Art und Weise war der Orts­beirat bei den Entschei­dungs­pro­zessen für oder gegen die Beschäf­ti­gung von „1-Euro-Jobs“ einbezogen?

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Instandsetzung des zur Zeit gesperrten Reduittores

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, mit der Stadt Mainz dafür Sorge zu tragen, dass das zur Zeit gesperrte Reduittor schnellst­mög­lich instand gesetzt wird und für die Öffent­lich­keit wieder frei­ge­geben wird.

Begrün­dung:
Das Reduittor diente vor der Sper­rung als Zugang für die Vereins­mit­glieder zu ihren Vereins­heimen, außerdem nutzten die unmit­telbar am Reduittor behei­ma­teten Vereine die Möglich­keit vor der Reduit wartende Busse zu beladen. Viele Besu­cher nutzten das Tor als Zugang zu Reduit und Rheinufer.

Da diese Möglich­keit nun nicht mehr besteht wird vermehrt mit Kraft­fahr­zeugen die Rhein­ufer­straße befahren um in den Innenhof der Reduit zu gelangen, was wiederum das Chaos auf dieser Straße vergrößert.

Außerdem ist der kürzeste Fluchtweg aus der Reduit und vom Rhein­ufer Rich­tung Orts­kern Kastel blockiert.

Weiterhin ist zu bedenken, dass im Jahr 2007 die Reduit 175 Jahre besteht und bei den entspre­chenden Feier­lich­keiten weder eine Voll­sper­rung des schönsten Tores, noch eine mit Planen verdeckte Baustelle bei den Besu­chern einen guten Eindruck machen würde.

Josef Kübler
Frak­ti­ons­vor­sit­zender
SPD-Frak­tion

Frank Porten
Frak­ti­ons­spre­cher
AUF-Frak­tion

Jutta Deusser-Bettin
Frak­ti­ons­vor­sit­zende
FDP-Frak­tion

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Erweiterung der WLS auf Sechszügigkeit pro Jahrgang

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, zu prüfen ob die Wilhelm-Leuschner-Schule durch einen Neubau auf Sechs­zü­gig­keit pro Jahr­gang, umge­stellt werden kann. Es sollte eine Pflicht sein, allen Schü­lern von AKK einen Schul­platz an der WLS (als Stadt­teil­schule) anzu­bieten. Bevor­zugt wäre nach­zu­denken, über eine Sieben­zü­gig­keit und die Wieder­ein­rich­tung der Oberstufe.

Eine Option zur Anschub­fi­nan­zie­rung ist die Veräu­ße­rung des Bolz­platzes zur Stei­nern Straße.

Begrü­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Josef Kübler
Frak­ti­ons­vor­sit­zender
SPD-Frak­tion 

Frank Porten
Frak­ti­ons­spre­cher
AUF-Frak­tion

Jutta Deusser-Bettin
Frak­ti­ons­vor­sit­zende
FDP-Frak­tion

In geän­derter Fassung wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Alternative Sporträume während der PCB-Sanierung der WLS-Turnhalle

Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden eine Aussage dazu, wo die Vereins­sport­ak­ti­vi­täten und der Sport­un­ter­richt (vor allem der Kraut­gar­ten­schule und der „Pavil­lon­schule“) während der PCB-Sanie­rung der Turn­halle der WLS statt­finden sollen.

Begrün­dung:
Nach Aussage des amtie­renden Schul­de­zer­nenten vor dem Schul­aus­schuss soll die PCB-Sanie­rung der WLS-Turn­halle erst im Verlauf der Sommer­fe­rien begonnen werden und wird dann mehrere Monate dauern. Es wurde für das ange­spro­chene Problem, dass die Turn­halle in dieser Zeit für eine Nutzung ausfällt, keine Lösung angegeben.

Geän­derter Antrag der AUF:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden eine Aussage dazu, wo die Vereins­sport­ak­ti­vi­täten und der Sport­un­ter­richt (vor allem der Kraut­gar­ten­schule und der „Pavil­lon­schule“) während der PCB-Sanie­rung der Turn­halle der WLS statt­finden sollen. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird weiterhin gebeten, in den Sommer­fe­rien neue PCB- Messungen in H- und L-Bau der Wilhelm-Leuschner-Schule durch­zu­führen und die Ergeb­nisse dem Orts­beirat vorzulegen.

In geän­derter Fassung wurde der AUF-Antrag einstimmig angenommen.