Der Ortsbeirat Mainz-Kastel bittet den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, im Rahmen des Stadtumbauprogramms über die betroffenen Gebiete eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch zu belegen.
Begründung:
Veränderungssperre bezeichnet das generelle behördliche Verbot in einem Plangebiet genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen und wesentliche wertsteigernde oder die Durchführung des geplanten Vorhabens erheblich erschwerende Veränderungen vorzunehmen. Nach dem Baugesetzbuch tritt die Veränderungssperre nach zwei Jahren außer Kraft; eine Verlängerung ist möglich.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.