Erklärung von Frank Porten und Marion Mück-Raab, Arbeitskreis Umwelt und Frieden (AUF) Kostheim:
Nachdem Oberbürgermeister Sven Gerich auf der Bürgerversammlung in Kostheim deutlich gemacht hat, dass er die Beschlussempfehlung des Bürgerhaus-Workshops in puncto Kostheim nicht mittragen kann, werden wir im Ortsbeirat Kostheim für eine Sanierung des alten Bürgerhauses stimmen.
In der Empfehlung formulierte der Workshop, der aus Vertretern der Ortsbeiräte Kastel und Kostheim und der beiden Vereinsringe zusammengesetzt war, Voraussetzungen für die Zustimmung zu einem Neubau.
Im Falle von Kostheim wünschte er einen Verbleib der Stadtteilbibliothek und des Musikvereins Concordia vor Ort. Auch für das Nachhilfeangebot sollte eine Lösung im Ortskern gefunden werden, darüber hinaus sollten weiter Räume bestehen, die eine soziale und kulturelle Arbeit in Alt-Kostheim ermöglichen. Der Oberbürgermeister teilte auf der Bürgerversammlung mit, dass er Zusagen für solche Räume nicht geben kann. Die gab er auch zum Erhalt der Bücherei nicht.
Wir bedauern, dass die Workshop-Empfehlung nicht realisiert werden soll, sie hätte aus unserer Sicht ein gemeinsames Bürgerhaus für Kastel und Kostheim ermöglicht. Wir haben uns unsere Entscheidung nicht leicht gemacht, wir hätten ein gemeinsames Bürgerhaus begrüßt. Doch der Preis dafür ist uns zu hoch: Wir wollen nicht mittragen, dass gewachsene Vereinsstrukturen ersatzlos zerschlagen werden und Alt-Kostheim mehr und mehr verödet.
Im Hinblick auf die Meinungsbildung in der Bürgerschaft über Neubau oder Sanierung der Bürgerhäuser in Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim erwartet der AUF AKK jetzt eine klare Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden Sven Gerich. Sven Gerich ist zugleich zuständiger Dezernent für die Bürgerhäuser. „Uns ist bislang keine Reaktion aus Wiesbaden auf die Empfehlung des Workshops zum Thema Bürgerhäuser bekannt“, erklärte AUF-Sprecher Frank Porten.
Im Workshop, der sich bei mehreren Treffen mit der Frage Neubau oder Sanierung der Bürgerhäuser beschäftigte, waren beide Vereinsringe sowie alle Fraktionen der beiden Ortsbeiräte vertreten.
Auf Wunsch des Oberbürgermeisters hatte der Workshop eine Empfehlung zur Zukunft der Bürgerhäuser erarbeitet, die bei den am Workshop Beteiligten aus beiden Stadtteilen eine Mehrheit fand. In dieser Empfehlung wurden konkrete Bedingungen für einen Neubau am jetzigen Gewerbestandort des Unternehmens Todte formuliert: Für beide Stadtteile soll ein verbindliches Konzept für Erhaltung und Entwicklung der beiden gewachsenen Ortskerne vorgelegt werden.
Sowohl in Kastel als auch in Kostheim sollen Einrichtungen, die bisher an den alten Standorten waren, im Ortskern verbleiben. Nach Auffassung des Workshops soll in Kastel sämtlichen Einrichtungen, die sich derzeit im Kasteler Bürgerhaus befinden, ein tragbares Angebot für eine Unterbringung in der Mainzer Straße oder in der unmittelbaren Umgebung gemacht werden, um das dort vorhandene Zentrum zu stärken.
In Kostheim müsse eine Lösung gesucht werden, die ermögliche, dass mindestens sämtliche Dauernutzer – dazu zählten neben der Stadtteilbibliothek, dem Musikverein Concordia und einer kleinen Nachhilfeschule – am alten Standort zu tragbaren Bedingungen verbleiben. Darüber hinaus müssten weiterhin Räume bestehen, die eine soziale und kulturelle Arbeit in Alt-Kostheim ermöglichen. Auch ein freier Platz für Wochenmarkt und Stadtteilfeste soll erhalten bleiben.
„Können diese Bedingungen denn erfüllt werden? Wird sich der Oberbürgermeister dafür einsetzen? Diese Fragen sollte uns Sven Gerich möglichst schnell beantworten“, erklärte Porten. Er betonte, dass der Workshop den Ortsbeiräten kein „grünes Licht für einen Neubau“ empfiehlt: „Es wurden konkrete Bedingungen für ein Ja zu einem Neubau formuliert. Wenn es nicht klare Zusagen seitens des Oberbürgermeisters und der Wiesbadener Rathausmehrheit in Form von verbindlichen Erklärungen und Beschlüssen gibt, werden die AUF-Fraktionen in den beiden Ortsbeiräten einem gemeinsamen Neubau auf dem ins Auge gefassten Gelände nicht zustimmen.“
Weiter bat AUF-Sprecher Porten den Oberbürgermeister darum, einen Vorschlag zu machen, wie die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Entwicklung der weiteren Planungen für die Ortskerne und den vorgeschlagenen Neubau beteiligt werden könnten. „Bürgerbeteiligung bedeutet mehr als nur informiert zu werden und ganz unverbindlich mal seine Meinung zu sagen.“ Gerade jetzt, wo in Wiesbaden Leitlinien zur Bürgerbeteiligung entwickelt würden, biete sich ein konkreter Versuch in Kastel und Kostheim an: „Aus solchen Erfahrungen kann man doch lernen.“
Auf Kopfschütteln stieß beim AUF die Umfrageaktion der Kostheimer CDU: „Wir fordern eine verbindliche Bürgerbeteiligung und keine vagen Meinungsbilder, an die sich im Zweifelsfall keiner halten will“, sagte Porten. Schon die Fragestellung sei ein Problem: „Man darf nur Ja oder Nein ankreuzen – als ob das so einfach wäre.“ Über die Inhalte der Beschlussempfehlung des Workshops mit den Bedingungen für den Neubau würden die Bürger gar nicht erst informiert. Auch ihre Vorstellungen und Ideen fielen beim Kreuzchenmachen unter den Tisch. „Anstatt die Bürgerversammlung abzuwarten, wo sich alle informieren und diskutieren können, wird Stimmung gegen einen Neubau gemacht und die wird gezielt abgefragt.“
Antrag Nr. 17/2014 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 25. November 2014
Bürgerbeteiligung bei der Entscheidung über Neubau oder Sanierung des Bürgerhauses
Aufgrund des hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs der Bürgerhäuser von Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim in höherer Millionen-€-Höhe wird der Neubau eines gemeinsamen Bürgerhauses für beide Stadtteile erwogen.
Oberbürgermeister Sven Gerich hat erklärt, dass die (gemeinsame) Entscheidung der beiden Ortsbeiräte für das weitere Vorgehen bindend ist. Zur Prüfung der Alternativen und Entscheidungsfindung wurde ein nicht-öffentlich tagender Workshop eingesetzt, dem jeweils eine Vertretung der in beiden Ortsbeiräten vertretenen Fraktionen und der beiden Vereinsringe (insg. 11 Personen) angehört. Die Planung sieht vor, dass der Workshop am 2. Dezember 2014 eine Empfehlung verabschiedet.
Angesichts der Bedeutung eines Bürgerhauses für die Bürgerschaft ist eine entsprechende Bürgerbeteiligung unverzichtbar. Eine abschließende Beschlussfassung der beiden Ortsbeiräte am 16. bzw. 17. Dezember 2014 ist deshalb nicht möglich.
Wohl schon seit einiger Zeit sind im Deckenbereich des Untergeschosses des Bürgerhauses Kastel Mineralfaserplatten so beschädigt, dass Mineralfasern in die Raumluft gelangen können.
Dieser Mangel wurde bislang nicht behoben. Möglicherweise geht hiervon eine gesundheitliche Gefährdung aus, so dass unverzügliches Handeln angezeigt ist.
Obwohl die Problematik der PCB-Belastung von öffentlichen Gebäuden, die in den 60er- und 70er-Jahren errichtet wurden, seit Jahrzehnten bekannt ist und immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurde, finden bis in die jüngste Vergangenheit „Entdeckungen“ von PCB statt. So wurde im Frühjahr 2003 im Bürgerhaus Erbenheim eine PCB-Raumluftbelastung von 3.780 ng/m³ festgestellt, was nach den hessischen PCB-Richtlinien die Notwendigkeit sofortiger Schließung und Sanierung einer solchen Räumlichkeit erfordert.
Einer Antwort des Magistrats vom 10. Oktober 2013 auf eine Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer (Frage Nr. 178) ist zu entnehmen, dass „Schadstoffuntersuchungen immer dann durchgeführt“ werden, „wenn größere Bau- oder Sanierungsmaßnahmen beabsichtigt sind.
Wie das zuständige Fachamt mitteilte, sind zumindest Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Toilettenanlagen des Bürgerhauses beabsichtigt.
Der Magistrat möge unverzüglich dafür sorgen, dass die mangelhaften Mineralfaserdeckenplatten im Bürgerhaus Kastel beseitigt werden und sicherstellen, dass von im Bürgerhaus vorhandenen Baumaterialien keine Gefährdungen für die Nutzer/innen ausgehen.
Der Magistrat möge im Bürgerhaus Kastel PCB-Messungen vornehmen, um Gefährdungen für Besucher/innen des Bürgerhauses auszuschließen, und das Ergebnis der Messungen sowie ggfs. vorhandene ältere Messergebnisse dem Ortsbeirat übermitteln.
Der Ortsbeirat Mainz-Kastel erwartet vom Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, dass die im Haushaltsplan „AKK“ für 2004 vorgesehenen Mittel von 100.000 € auch umgehend für den im Haushaltsplan vorgesehenen Zweck – Erstellung einer Planungsstudie für die Sanierung Freibad Maaraue – verwendet werden.
Begründung: Die unter der Haushaltsstelle „AKK“ 7.5710.940000.7 eingestellten Mittel sollen für ein Gutachten zum Betrieb einer Bädergesellschaft zweckentfremdet werden. Wenn Objekte aber nicht saniert werden (siehe Dekan-Bangert-Heim), steht zu befürchten, dass sie geschlossen, abgerissen oder verkauft werden.
Der Ortsbeirat Mainz-Kastel fordert den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden auf, im Nachtrag zur „Bürgerinformationsveranstaltung“ zum Dekan-Walter-Bangert-Heim am 28. April 2005 unter Leitung des Sozialdezernenten Herrn Hessenauer folgende noch offen gebliebene Fragen zu beantworten:
1. In welcher Höhe wurden in den Geschäftsjahren 1995 bis 2004 Investionsrücklagen für das Bangert-Heim gebildet, und welche Investionsmaßnahmen wurden mit diesen Mitteln in welcher Höhe vorgenommen?
2. Gibt es Gutachten über erforderliche Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wo können diese eingesehen werden?
3. Inwieweit widerspricht die gegenwärtige Bausubstanz des Bangert-Heimes (z.B. Deckenhöhe) den Vorschriften zum Betrieb eines Altenheimes oder Pflegeheimes?
4. Welche Auflagen zur Weiterführung des Heimes wurden wann von der Heimaufsicht auferlegt? Wurden diese Auflagen erfüllt? Wenn nicht, warum nicht?
5. Welche fachlich qualifizierten Alternativkonzepte wurden zur Weiterführung, Neukonzeption oder Veräußerung des Bangert-Heimes erstellt? Wenn ja, von wem und wo können diese Konzepte eingesehen werden?
6. Ist bereits ein Investor in Aussicht, der das betroffene Areal übernehmen möchte? Mit oder ohne Altenwohnanlage?
7. Was soll nach Schließung des Bangert-Heimes mit dem Alten- und Pflegeheim, mit dem Verwaltungsgebäude (einschließlich der beiden Wohnungen) und der Altenwohnanlage geschehen?
8. Welchen Anteil hält gegenwärtig die städtische Altenhilfe Wiesbaden GmbH an der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH?
9. Wer sind die derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH?
10. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Eröffnung des Pflegeheims von EVIM am Floßhafen zu rechnen? Wann stehen die Konditionen für eine Aufnahme (Höhe des monatlichen Entgeldes, Leistungen des Heimes, Aufnahmevoraussetzungen etc.) fest?
11. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Schließung des Bangert-Heimes zu rechnen?
12. Ist sicher gestellt, dass die Bewohner/innen des Bangert-Heimes bevorzugt in das neue örtliche Pflegeheim (von EVIM) aufgenommen werden?
13. Sind zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH und EVIM Vereinbarungen getroffen und vertraglich abgesichert worden?
14. Wie kann sicher gestellt werden, dass die Bewohner/innen der Altenwohnanlage wie bisher auch künftig an den Veranstaltungen für die Bewohner/innen des örtlichen Pflegeheims teilnehmen können (z.B. Gottesdienste, Beschäftigungsangebote, Fastnachtsveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, gemeinsame Ausflüge usw.)?
15. Kann zugesichert werden, dass die Zubereitung, Ausgabe und gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten für Bewohner/innen der Altenwohnanlage wie bisher „stationär“ in den Räumen des Bangert-Heimes erfolgt? Falls dies nicht möglich sein sollte, stehen in der Altenwohnanlage oder in unmittelbarer Nähe Räume zur Verfügung, die dies ermöglichen? Wie ist die hierfür auf der Veranstaltung am 28. April 2005 gegebene Zusicherung von Herrn Pfeifer (EVIM) zu bewerten?
16. Wird der Hausmeister der Altenwohnanlage auch künftig unter den selben Bedingungen wie gegenwärtig für die Altenwohnanlage tätig sein?
17. Wieviele Beschäftigte mit welchen Aufgaben sind gegenwärtig noch im Bangert-Heim als Mitarbeiter/innen der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH tätig? Wieviele Mitarbeiter/innen anderer Einrichtungen bzw. Firmen sind gegenwärtig im Bangert-Heim mit welchen Aufgaben beschäftigt?
18. Wie sieht die Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter/innen des Bangert-Heimes aus? Ist alternativ ein Sozialplan erstellt?
19. Für wieviele Beschäftigte mit welchen Aufgaben kann eine Übernahme ins neue Pflegeheim von EVIM am Floßhafen zugesichert werden? Für wieviele Beschäftigte können vergleichbare Stellen in städtischen Einrichtungen angeboten werden? In welchen städtischen Einrichtungen wird dies geschehen?
20. Wie ist gewährleistet, dass der Heimbeirat zeitnah und umfassend in Kenntnis gesetzt wird über alle Fakten und Entwicklungen, von denen die Bewohner/innen des Bangert-Heimes bzw. die künftigen Bewohner/innen des EVIM-Heimes betroffen sind bzw. sein könnten? Wie wird der Heimbeirat in die Vorbereitung von diesbezüglichen Entscheidungen einbezogen?
21. Inwieweit werden die Ortsbeiräte AKK künftig in die Beratungen und Entscheidungen der städtischen Körperschaften einbezogen?
Der Antrag wurde mit 10 JA-Stimmen angenommen, bei Enthaltung von Herrn Krone und Frau Schade (CDU).
Der Ortsbeirat Mainz-Kostheim fordert den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden auf, im Nachtrag zur „Bürgerinformationsveranstaltung“ zum Dekan-Walter-Bangert-Heim am 28. April 2005 unter Leitung des Sozialdezernenten Herrn Hessenauer, folgende noch offen gebliebene Fragen zu beantworten:
1. In welcher Höhe wurden in den Geschäftsjahren 1995 bis 2004 Investionsrücklagen für das Bangert-Heim gebildet und welche Investionsmaßnahmen wurden mit diesen Mitteln in welcher Höhe vorgenommen?
2. Gibt es Gutachten über erforderliche Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wo können diese eingesehen werden?
3. Inwieweit widerspricht die gegenwärtige Bausubstanz des Bangert-Heimes (z.B. Deckenhöhe) den Vorschriften zum Betrieb eines Altenheimes oder Pflegeheimes?
4. Wann und welche Auflagen wurden von der Heimaufsicht zur Weiterführung des Heimes auferlegt? Wurden diese Auflagen erfüllt? Wenn nicht, warum nicht?
5. Welche fachlich qualifizierten Alternativkonzepte wurden zur Weiterführung, Neukonzeption oder Veräußerung des Bangert-Heimes erstellt? Wenn ja, von wem und wo können diese Konzepte eingesehen werden?
6. Ist bereits ein Investor in Aussicht, der das betroffene Areal übernehmen möchte? Mit oder ohne Altenwohnanlage?
7. Was soll nach Schließung des Bangert-Heimes mit dem Alten- und Pflegeheim, mit dem Verwaltungsgebäude (einschließlich der beiden Wohnungen) und der Altenwohnanlage geschehen?
8. Welchen Anteil hält gegenwärtig die städtische Altenhilfe Wiesbaden GmbH an der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH?
9. Wer sind die derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH?
10. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Eröffnung des Pflegeheims von EVIM am Floßhafen zu rechnen? Bis wann stehen die Konditionen für eine Aufnahme (z.B. Höhe des monatlichen Entgeldes, Leistungen des Heimes, Aufnahmevoraussetzungen etc.) fest?
11. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Schließung des Bangert-Heimes zu rechnen?
12. Ist sicher gestellt, dass die Bewohner/innen des Bangert-Heimes bevorzugt in das neue örtliche Pflegeheim (von EVIM) aufgenommen werden?
13. Sind zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH und EVIM Vereinbarungen getroffen und vertraglich abgesichert worden?
14. Wie kann sicher gestellt werden, dass die Bewohner/innen der Altenwohnanlage wie bisher auch künftig an den Veranstaltungen für die Bewohner/innen des örtlichen Pflegeheims teilnehmen können (z.B. Gottesdienste, Beschäftigungsangebote, Fastnachtsveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, gemeinsame Ausflüge usw.)?
15. Kann zugesichert werden, dass die Zubereitung, Ausgabe und gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten für Bewohner/innen der Altenwohnanlage wie bisher „stationär“ in den Räumen des Bangert-Heimes erfolgt? Falls dies nicht möglich sein sollte, stehen in der Altenwohnanlage oder in unmittelbarer Nähe Räume zur Verfügung, die dies ermöglichen? Wie ist die hierfür auf der Veranstaltung am 28. April 2005 gegebene Zusicherung von Herrn Pfeifer (EVIM) zu bewerten?
16. Wird der Hausmeister der Altenwohnanlage auch künftig unter den selben Bedingungen wie gegenwärtig für die Altenwohnanlage tätig sein?
17. Wieviele Beschäftigte mit welchen Aufgaben sind gegenwärtig noch im Bangert-Heim als Mitarbeiter/innen der Alten- und Pflegeheim AKK gemeinnützige GmbH tätig? Wieviele Mitarbeiter/innen anderer Einrichtungen bzw. Firmen sind gegenwärtig im Bangert-Heim mit welchen Aufgaben beschäftigt?
18. Wie sieht die Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter/innen des Bangert-Heimes aus? Ist alternativ ein Sozialplan erstellt?
19. Für wieviele Beschäftigte mit welchen Aufgaben kann eine Übernahme ins neue Pflegeheim von EVIM am Floßhafen zugesichert werden? Für wieviele Beschäftigte können vergleichbare Stellen in städtischen Einrichtungen angeboten werden? In welchen städtischen Einrichtungen wird dies sein?
20. Wie ist gewährleistet, dass der Heimbeirat zeitnah und umfassend in Kenntnis gesetzt wird über alle Fakten und Entwicklungen, von denen die Bewohner/innen des Bangert-Heimes bzw. die künftigen Bewohner/innen des EVIM-Heimes betroffen sind bzw. sein könnten? Wie wird der Heimbeirat in die Vorbereitung von diesbezüglichen Entscheidungen einbezogen?
21. Inwieweit werden die Ortsbeiräte AKK künftig in die Beratungen und Entscheidungen der städtischen Körperschaften einbezogen?