Der Arbeitskreis Umwelt und Frieden Kostheim bedauert es sehr, dass der Weinbrunnen am Kostheimer Mainufer defekt ist. Er begrüßt es daher, dass sich die Stadt Wiesbaden laut AZ-Bericht bemühen will, den Brunnen möglichst schnell wieder in Gang zu bringen. Schließlich ist der Weinbrunnen ein kleines Wahrzeichen der Kostheimer.
Der AUF hält es aber nicht für gerechtfertigt, dass die Kosten, die für die Reparaturen anfallen – die Rede ist von fünfstelligen Beträgen – vom Steuerzahler getragen werden sollen. „Wenn es tatsächlich so ist, dass Bauarbeiter hier ihre Werkzeuge gereinigt und dadurch den Brunnen beschädigt haben, muss die verantwortliche Baufirma in die Pflicht genommen werden“, erklärte AUF-Sprecher Frank Porten.
Er forderte deshalb die Stadt auf, zu prüfen, inwieweit die Verantwortlichen in Haftung genommen werden können. Schließlich schlössen Baufirmen für solche Fälle Versicherungen ab, eine gütliche Einigung müsste doch möglich sein. „Wer Schaden anrichtet, sollte auch dafür zahlen,“ erklärte Porten.
Auf seinem Treffen am 4. Mai 2011 hat der AUF AKK folgende Beschlüsse gefasst:
1. AUF fordert Bürgerversammlung in AKK zum Thema Lärmbelastung Der AUF AKK fordert, eine gemeinsame Bürgerversammlung für Amöneburg, Kastel und Kostheim durchzuführen. Thema dieser Bürgerversammlung soll die zunehmende Belastung duch Fluglärm, Bahnlärm und Autoverkehr in AKK sein. Die AUF-Fraktionen in Kastel und Kostheim werden Ende Mai entsprechende Anträge in den jeweiligen Ortsbeiräten stellen.
2. Wahl der Stadtteiljugendbeauftragten AUF unterstützt Kandidaturen von Andrea Külpp (Kastel) und Philipp Pfefferkorn (Kostheim) In Kastel tritt Andrea Külpp (parteilos) als gemeinsame Kandidatin von SPD und AUF zur Wahl der Stadteiljugendbeauftragten an. Die 45jährige Kastelerin ist Mutter von zwei heranwachsenden Söhnen. In Kostheim wird das AUF-Mitglied Philipp Pfefferkorn (Bündnis 90 / Die Grünen) für das Amt des Stadtteiljugendbeauftragten kandidieren. Der 21jährige Kostheimer studiert in Mainz Chemie.
3. AUF AKK unterstützt einstimmig Bemühungen der Kostheimer AUF um öffentliche Beratungen im Ortsbeirat In einem einstimmigen Beschluss hat der Arbeitskreis Umwelt und Frieden AKK begrüßt, dass sich die Kostheimer AUF-Fraktion dafür einsetzen will, dass Finanzangelegenheiten im Ortsbeirat grundsätzlich öffentlich verhandelt werden.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass immer mehr Beratungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. So wurden beispielsweise im Dezember lediglich drei von elf Tagesordnungspunkten öffentlich beraten, im Oktober fand die Hälfte der Sitzung hinter verschlossenen Türen statt.Beinahe ein Drittel aller Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates sind im letzten Jahr nicht veröffentlicht worden. Bei diesen Beschlüssen geht es in den meisten Fällen um die Bewilligung von Haushaltsmitteln.
Der AUF AKK teilt die Auffassung der Kostheimer AUF-Fraktion, dass diese Vorgehensweise mit den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung nicht zu vereinbaren ist. Die sieht nach § 52, Absatz 1 vor, dass die Gemeindevertretung ihre Beschlüsse grundsätzlich öffentlich fasst und nur im begründeten Einzelfall die Öffentlichkeit ausschließen kann. Weiter sind nach § 52, Absatz 2 HGO Beschlüsse, die in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, nach Beschlussfassung zu veröffentlichen. Auch davon kann nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden.
Beratungen über die Verwendung von öffentlichen Geldern haben aus gutem Grund öffentlich zu sein, der Kostheimer Ortsbeirat darf sich dieser Kontrolle nicht einfach entziehen. Das muss auch in seinem Interesse liegen: Der Verdacht von Kungelei und Begünstigung kann bei öffentlichen Beratungen gar nicht erst aufkommen.
Es wird begrüßt, dass sich der AUF Kostheim zur Klärung des Konfliktes zunächst einmal an den Magistrat der Stadt Wiesbaden gewandt hat. Der AUF hofft, dass die anderen Fraktionen Einsicht zeigen und größere politische und juristische Auseinandersetzungen wie die Aufhebung von Beschlüssen vermieden werden können. Das hält der AUF auch im Interesse der Kostheimer Vereine für geboten: Sie sollen bei ihren Zuschussanträgen nicht um die Rechtsgültigkeit der Beschlüsse bangen müssen.
Der Arbeitskreis Umwelt und Frieden Kostheim fordert die Stadtwerke Mainz auf, die Pläne für die Umleitung der Buslinien 54 und 55 Richtung Gustavsburg zu ändern. Die derzeitige Planung stellt Bürgerinnen und Bürger in Alt-Kostheim, die beim Einkaufen auf den Bus angewiesen sind, vor erhebliche Probleme.
So ist die Hinfahrt zu den Einkaufsmärkten ALDI und REWE an der Kostheimer Landstraße zwar wie gewohnt möglich, nicht aber die Rückfahrt nach Alt-Kostheim. Dafür müsste man, beladen mit Einkaufstaschen, bis zum Paulusplatz laufen, um die Linie 56 zu erreichen. Auch die Möglichkeit zur Haltestelle Hochheimer Straße zu gehen, um dann auf der Höhe der Uthmannstraße in die Linie 56 bzw. 33 umzusteigen, ist mit einem längeren Fußweg verbunden. Für ältere und gehbehinderte Menschen ist das nicht zu bewältigen.
Um die Belastungen, die durch die Bauarbeiten entstehen, wenigstens ein wenig abzumildern, schlägt der AUF vor, die Buslinien 54 und 55 wie bisher über die Kostheimer Landstraße zu führen und auf der Höhe „Mainzer Weg“ eine Haltestelle einzurichten. Erst ab hier sollte der Bus auf die Hochheimer Straße umgeleitet werden.
Die AUF-Fraktion hat sich auch an den Kostheimer Ortsvorsteher Karl-Herbert Müller gewandt und ihn gebeten, sich hier für eine Verbesserung einzusetzen.