Auf seinem Treffen am 4. Mai 2011 hat der AUF AKK folgende Beschlüsse gefasst:
1. AUF fordert Bürgerversammlung in AKK zum Thema Lärmbelastung
Der AUF AKK fordert, eine gemeinsame Bürgerversammlung für Amöneburg, Kastel und Kostheim durchzuführen. Thema dieser Bürgerversammlung soll die zunehmende Belastung duch Fluglärm, Bahnlärm und Autoverkehr in AKK sein. Die AUF-Fraktionen in Kastel und Kostheim werden Ende Mai entsprechende Anträge in den
jeweiligen Ortsbeiräten stellen.
2. Wahl der Stadtteiljugendbeauftragten
AUF unterstützt Kandidaturen von Andrea Külpp (Kastel) und Philipp Pfefferkorn (Kostheim)
In Kastel tritt Andrea Külpp (parteilos) als gemeinsame Kandidatin von SPD und AUF zur Wahl der Stadteiljugendbeauftragten an. Die 45jährige Kastelerin ist Mutter von zwei heranwachsenden Söhnen.
In Kostheim wird das AUF-Mitglied Philipp Pfefferkorn (Bündnis 90 / Die Grünen) für das Amt des Stadtteiljugendbeauftragten kandidieren. Der 21jährige Kostheimer studiert in Mainz Chemie.
3. AUF AKK unterstützt einstimmig Bemühungen der Kostheimer AUF um öffentliche Beratungen im Ortsbeirat
In einem einstimmigen Beschluss hat der Arbeitskreis Umwelt und Frieden AKK begrüßt, dass sich die Kostheimer AUF-Fraktion dafür einsetzen will, dass Finanzangelegenheiten im Ortsbeirat grundsätzlich öffentlich verhandelt werden.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass immer mehr Beratungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. So wurden beispielsweise im Dezember lediglich drei von elf Tagesordnungspunkten öffentlich beraten, im Oktober fand die Hälfte der Sitzung hinter verschlossenen Türen statt.Beinahe ein Drittel aller Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates sind im letzten Jahr nicht veröffentlicht worden. Bei diesen Beschlüssen geht es in den meisten Fällen um die Bewilligung von Haushaltsmitteln.
Der AUF AKK teilt die Auffassung der Kostheimer AUF-Fraktion, dass diese Vorgehensweise mit den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung nicht zu vereinbaren ist. Die sieht nach § 52, Absatz 1 vor, dass die Gemeindevertretung ihre Beschlüsse grundsätzlich öffentlich fasst und nur im begründeten Einzelfall die Öffentlichkeit ausschließen kann. Weiter sind nach § 52, Absatz 2 HGO Beschlüsse, die in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, nach Beschlussfassung zu veröffentlichen. Auch davon kann nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden.
Beratungen über die Verwendung von öffentlichen Geldern haben aus gutem Grund öffentlich zu sein, der Kostheimer Ortsbeirat darf sich dieser Kontrolle nicht einfach entziehen. Das muss auch in seinem Interesse liegen: Der Verdacht von Kungelei und Begünstigung kann bei öffentlichen Beratungen gar nicht erst aufkommen.
Es wird begrüßt, dass sich der AUF Kostheim zur Klärung des Konfliktes zunächst einmal an den Magistrat der Stadt Wiesbaden gewandt hat. Der AUF hofft, dass die anderen Fraktionen Einsicht zeigen und größere politische und juristische Auseinandersetzungen wie die Aufhebung von Beschlüssen vermieden werden können. Das hält der AUF auch im Interesse der Kostheimer Vereine für geboten: Sie sollen bei ihren Zuschussanträgen nicht um die Rechtsgültigkeit der Beschlüsse bangen müssen.