Auf seinem Treffen am 4. Mai 2011 hat der AUF AKK folgende Beschlüsse gefasst

Auf seinem Treffen am 4. Mai 2011 hat der AUF AKK folgende Beschlüsse gefasst:

1. AUF fordert Bürger­ver­samm­lung in AKK zum Thema Lärm­be­las­tung
Der AUF AKK fordert, eine gemein­same Bürger­ver­samm­lung für Amöne­burg, Kastel und Kost­heim durch­zu­führen. Thema dieser Bürger­ver­samm­lung soll die zuneh­mende Belas­tung duch Flug­lärm, Bahn­lärm und Auto­ver­kehr in AKK sein. Die AUF-Frak­tionen in Kastel und Kost­heim werden Ende Mai entspre­chende Anträge in den
jewei­ligen Orts­bei­räten stellen.

2. Wahl der Stadt­teil­ju­gend­be­auf­tragten
AUF unter­stützt Kandi­da­turen von Andrea Külpp (Kastel) und Philipp Pfef­fer­korn (Kost­heim)
In Kastel tritt Andrea Külpp (parteilos) als gemein­same Kandi­datin von SPD und AUF zur Wahl der Stadteil­ju­gend­be­auf­tragten an. Die 45jährige Kaste­lerin ist Mutter von zwei heran­wach­senden Söhnen.
In Kost­heim wird das AUF-Mitglied Philipp Pfef­fer­korn (Bündnis 90 /​ Die Grünen) für das Amt des Stadt­teil­ju­gend­be­auf­tragten kandi­dieren. Der 21jährige Kost­heimer studiert in Mainz Chemie.

3. AUF AKK unter­stützt einstimmig Bemü­hungen der Kost­heimer AUF um öffent­liche Bera­tungen im Orts­beirat
In einem einstim­migen Beschluss hat der Arbeits­kreis Umwelt und Frieden AKK begrüßt, dass sich die Kost­heimer AUF-Frak­tion dafür einsetzen will, dass Finanz­an­ge­le­gen­heiten im Orts­beirat grund­sätz­lich öffent­lich verhan­delt werden.

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass immer mehr Bera­tungen unter Ausschluss der Öffent­lich­keit statt­finden. So wurden beispiels­weise im Dezember ledig­lich drei von elf Tages­ord­nungs­punkten öffent­lich beraten, im Oktober fand die Hälfte der Sitzung hinter verschlos­senen Türen statt.Beinahe ein Drittel aller Beschlüsse des Kost­heimer Orts­bei­rates sind im letzten Jahr nicht veröf­fent­licht worden. Bei diesen Beschlüssen geht es in den meisten Fällen um die Bewil­li­gung von Haushaltsmitteln.

Der AUF AKK teilt die Auffas­sung der Kost­heimer AUF-Frak­tion, dass diese Vorge­hens­weise mit den Vorschriften der Hessi­schen Gemein­de­ord­nung nicht zu verein­baren ist. Die sieht nach § 52, Absatz 1 vor, dass die Gemein­de­ver­tre­tung ihre Beschlüsse grund­sätz­lich öffent­lich fasst und nur im begrün­deten Einzel­fall die Öffent­lich­keit ausschließen kann. Weiter sind nach § 52, Absatz 2 HGO Beschlüsse, die in nicht-öffent­li­cher Sitzung gefasst worden sind, nach Beschluss­fas­sung zu veröf­fent­li­chen. Auch davon kann nur im begrün­deten Einzel­fall abge­wi­chen werden.

Bera­tungen über die Verwen­dung von öffent­li­chen Geldern haben aus gutem Grund öffent­lich zu sein, der Kost­heimer Orts­beirat darf sich dieser Kontrolle nicht einfach entziehen. Das muss auch in seinem Inter­esse liegen: Der Verdacht von Kungelei und Begüns­ti­gung kann bei öffent­li­chen Bera­tungen gar nicht erst aufkommen.

Es wird begrüßt, dass sich der AUF Kost­heim zur Klärung des Konfliktes zunächst einmal an den Magis­trat der Stadt Wies­baden gewandt hat. Der AUF hofft, dass die anderen Frak­tionen Einsicht zeigen und größere poli­ti­sche und juris­ti­sche Ausein­an­der­set­zungen wie die Aufhe­bung von Beschlüssen vermieden werden können. Das hält der AUF auch im Inter­esse der Kost­heimer Vereine für geboten: Sie sollen bei ihren Zuschuss­an­trägen nicht um die Rechts­gül­tig­keit der Beschlüsse bangen müssen.