Beleuchtung auf dem Weg zur Grillwiese auf der Maaraue

Die Beleuch­tung auf dem Weg zur Grill­wiese auf der Maaraue ist völlig unzu­rei­chend. Die Verkehrs­si­cher­heit für diesen Weg, der zugleich auch zum Restau­rant Rhein­schanze, zu den Sport­an­lagen des AC Kost­heim und zu einer Einrich­tung der Entsor­gungs­be­triebe führt, ist nicht gegeben. Entlang dieses Wegs führt eine Strom­lei­tung, die auch Lampen versorgt. 

Deren Abstand scheint aber nicht der DIN-Norm zu entspre­chen, da keine ausrei­chende Ausleuch­tung für diesen Weg gegeben ist. In Anbe­tracht der Beschaf­fen­heit dieses Weges wäre eine ausrei­chende Beleuch­tung unbe­dingt erfor­der­lich. Da die dort vorhan­denen Einrich­tungen von moto­ri­sierten wie nicht moto­ri­sierten Menschen auch nach Einbruch der Dunkel­heit genutzt werden, stellt sich hier die Frage der Verkehrs­si­cher­heit und der Haftung.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dafür sorgen, dass der Weg zur Grill­wiese auf der Maaraue bzw. dem Restau­rant Rhein­schanze und den Sport­an­lagen des AC Kost­heim ordent­lich ausge­leuchtet wird.

Ergebnis:
Antrag abge­lehnt.