Verkehrssicherheit auf dem Fahrradweg zum Mainufer

Antrag Nr. 14/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 21. Juli 2021

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, in der Straße „Main­ufer“ zwischen der Haupt­straße Nr. 109 und dem Main­ufer Nr. 22 („Zum Engel“) Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrs­si­cher­heit zu erhöhen.

Der Orts­beirat bittet daher, den Magis­trat zu prüfen, ob in dem Abschnitt eine Fahr­rad­straße mit dem Zusatz­schild „Anlieger frei“ einge­richtet werden kann.

Abbildung 1: Abschnitt der Straße „Mainufer“ der zur Fahrradstraße werden soll. © OpenStreetMap-Mitwirkende. Verkehrssicherheit auf dem Fahrradweg zum Mainufer
Abbil­dung 1: Abschnitt der Straße „Main­ufer“ der zur Fahr­rad­straße werden soll. © OpenStreetMap-Mitwirkende.

Weiterhin bittet der Orts­beirat darum, in dem Stra­ßen­ab­schnitt ein Halte­verbot für PKW einzurichten.

Begrün­dung:
Erschlie­ßungs­straßen können nach der StVO als Fahr­rad­straßen ausge­wiesen werden, wenn der Radver­kehr die vorherr­schende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

Aus Sicht des Orts­bei­rats soll dieser Stra­ßen­ab­schnitt (und im weiteren Verlauf der R3 am Main­ufer) die wesent­liche Verkehrs­ver­bin­dung für Fahr­räder sein, die von der Main­brücke in Rich­tung Maaraue, west­li­cher Orts­kern oder Kost­heimer Landstraße/​Mainzer Weg fahren wollen; inso­weit kann diese Voraus­set­zung bejaht werden.

Bereits jetzt ist in diesem Abschnitt der Straße „Main­ufer“ der Anteil des moto­ri­sierten Verkehrs im Vergleich zur Anzahl der Fußgänger und Radfahrer gering.

Die „Empfeh­lung für Radver­kehrs­an­lagen“ (ERA 2010, S. 60) führt zu Fahr­rad­straßen aus:

„Fahr­rad­straßen sind aufgrund dieser Verkehrs­qua­li­täten insbe­son­dere für Haupt­ver­bin­dungen des Radver­kehrs bzw. bei hohem Radver­kehrs­auf­kommen geeignet. Sie machen Haupt­ver­bin­dungen im Erschlie­ßungs­stra­ßen­netz sichtbar und begüns­tigen eine Bünde­lung des Radverkehrs.“

Aufgrund der Bedeu­tung der Straße für den Radver­kehr, der engen Kurve im Einmün­dungs­be­reich (Mainbrücke/​Hauptstraße) und der Tatsache, dass derzeit sowohl Fußgänger, Radfahrer als auch PKW in beide Rich­tungen auf der Fahr­bahn verkehren, ergibt sich ein erhöhtes Konflikt- und Gefah­ren­po­ten­zial. Dieses soll mit einer Fahr­rad­straße zu Gunsten des Rad- und Fußver­kehrs entschärft werden. In Fahr­rad­straßen ist der moto­ri­sierte Verkehr nicht zuge­lassen. Eine Erschlie­ßung des Main­ufers für PKW wäre bei dieser Rege­lung über die Rosen­gasse sicher­ge­stellt. Um eine Zufahrt für Anwohner zu ermög­li­chen, soll die Fahr­rad­straße für Anlieger frei­ge­geben werden.

Durch die Fahr­rad­straße soll zudem eine Verbin­dung zwischen bedeut­samen Fern­rad­wegen, wie z.B. R3 und R6, geschaffen werden (siehe Abbil­dung). Auch der geplante Radweg am Floß­hafen entlang des Scholl­mayer- und Linde-Vier­tels würde von dieser Maßnahme profitieren.

Mainz-Kost­heim, 9. Juli 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde in der Sitzung am 21.07.2021 zurückgezogen.

Proto­koll­notiz Nr. 0079/​2021


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