Antrag Nr. 14/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 21. Juli 2021
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, in der Straße „Mainufer“ zwischen der Hauptstraße Nr. 109 und dem Mainufer Nr. 22 („Zum Engel“) Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Der Ortsbeirat bittet daher, den Magistrat zu prüfen, ob in dem Abschnitt eine Fahrradstraße mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ eingerichtet werden kann.
Weiterhin bittet der Ortsbeirat darum, in dem Straßenabschnitt ein Halteverbot für PKW einzurichten.
Begründung:
Erschließungsstraßen können nach der StVO als Fahrradstraßen ausgewiesen werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
Aus Sicht des Ortsbeirats soll dieser Straßenabschnitt (und im weiteren Verlauf der R3 am Mainufer) die wesentliche Verkehrsverbindung für Fahrräder sein, die von der Mainbrücke in Richtung Maaraue, westlicher Ortskern oder Kostheimer Landstraße/Mainzer Weg fahren wollen; insoweit kann diese Voraussetzung bejaht werden.
Bereits jetzt ist in diesem Abschnitt der Straße „Mainufer“ der Anteil des motorisierten Verkehrs im Vergleich zur Anzahl der Fußgänger und Radfahrer gering.
Die „Empfehlung für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010, S. 60) führt zu Fahrradstraßen aus:
„Fahrradstraßen sind aufgrund dieser Verkehrsqualitäten insbesondere für Hauptverbindungen des Radverkehrs bzw. bei hohem Radverkehrsaufkommen geeignet. Sie machen Hauptverbindungen im Erschließungsstraßennetz sichtbar und begünstigen eine Bündelung des Radverkehrs.“
Aufgrund der Bedeutung der Straße für den Radverkehr, der engen Kurve im Einmündungsbereich (Mainbrücke/Hauptstraße) und der Tatsache, dass derzeit sowohl Fußgänger, Radfahrer als auch PKW in beide Richtungen auf der Fahrbahn verkehren, ergibt sich ein erhöhtes Konflikt- und Gefahrenpotenzial. Dieses soll mit einer Fahrradstraße zu Gunsten des Rad- und Fußverkehrs entschärft werden. In Fahrradstraßen ist der motorisierte Verkehr nicht zugelassen. Eine Erschließung des Mainufers für PKW wäre bei dieser Regelung über die Rosengasse sichergestellt. Um eine Zufahrt für Anwohner zu ermöglichen, soll die Fahrradstraße für Anlieger freigegeben werden.
Durch die Fahrradstraße soll zudem eine Verbindung zwischen bedeutsamen Fernradwegen, wie z.B. R3 und R6, geschaffen werden (siehe Abbildung). Auch der geplante Radweg am Floßhafen entlang des Schollmayer- und Linde-Viertels würde von dieser Maßnahme profitieren.
Mainz-Kostheim, 9. Juli 2021
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Der Antrag wurde in der Sitzung am 21.07.2021 zurückgezogen.
Protokollnotiz Nr. 0079/2021
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 21.07.2021
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 21-O-26-0033 (PiWi)