Antrag Nr. 14/2017 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 10. Mai 2017
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, an der Einmündung der Straße Mainufer in die Hauptstraße das Verkehrszeichen 101 „Gefahrstelle“ in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1000-33 „Radfahrer im Gegenverkehr“1 bzw. einem äquivalenten Radverkehrs-Piktogramm aufzustellen (siehe Abbildung 1).
Hierdurch sollen Fahrzeuge, die von der Hauptstraße bzw. aus Richtung der Mainbrücke in die Straße Mainufer einbiegen, bereits im Einmündungsbereich frühzeitig auf den regen Fahrradverkehr in Gegenrichtung und die daraus resultierende Gefahr aufmerksam gemacht werden. Durch das Aufstellen eines Verkehrszeichens sollen Konfliktsituationen an dieser Gefahrstelle entschärft und dadurch die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht werden.
Abbildung 1: Mögliche Verkehrszeichen
links: Zeichen 101 „Gefahrstelle“ in Verbindung mit dem Zeichen 1000-33 „Radfahrer im Gegenverkehr“
rechts: Zeichen 101 „Gefahrstelle“ in Verbindung mit dem Zeichen 1000-32 „Radfahrer von links und rechts“ [1]
Begründung:
Die Straße Mainufer ist ein Teil regionaler und überregionaler Radverkehrsnetze (D-Netz Route 5 – Saar-Mosel-Main, Hessischer Radfernweg R 3, Mainradweg, Rheingauer Riesling Route). [3] Sie ist zusätzlich als Schulradroute klassifiziert [3] und besitzt daher, ebenfalls wie die östliche Hauptstraße (Hessischer Radfernweg R 6)3 für den Radverkehr erhebliche Bedeutung.
Des Weiteren befindet sich mit dem Gasthaus „Zum Engel“ (Mainufer 22) ein vom ADFC zertifizierter fahrradfreundlicher Gastbetrieb [4] („Bett+Bike-Betrieb“) als ein weiterer Baustein der Radverkehrsinfrastruktur in unmittelbarer Nähe. Ein sicherer Zugang zu diesen Radwegen über die Straße Mainufer ist daher unverzichtbar.
Um Konfliktsituationen zu entschärfen und dadurch die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, ist es wünschenswert auf den Radverkehr mittels Verkehrszeichen aufmerksam zu machen.
Mainz-Kostheim, 27. April 2017
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
[1] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), in Kraft getreten am 01.04.2013, Anlage 1, einsehbar unter https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_1.html (abgerufen am 26.04.2017)
[2] Einsehbar unter https://www.falk.de/maps?gs=osm&gp=50.00082066017927,8.309372663497937&gz=18 (abgerufen am 26.04.2017)
[3] Gemäß Radroutenplaner des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, einsehbar unter https://radroutenplaner.hessen.de/map/ (abgerufen am 26.04.2017)
[4] Klassifizierung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), einsehbar unter https://www.bettundbike.de/bub/viewcompany.php?knr=HES-1685 (abgerufen am 26.04.2017)
Abstimmungsergebnis
Am 10.05.2017 erfolgte keine Abstimmung. Die Beratung wurde auf die nächste Sitzung vertagt. Außerdem wurde vereinbart, dass ein Ortstermin stattfinden soll.
Protokollnotiz Nr. 0044/2017 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 10.05.2017
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 17-O-26-0023 (PiWi)