Freigabe der westlichen Hauptstraße für Radfahrer

In seiner Sitzung am 26. Mai hat der Orts­beirat darüber beraten, ob die Einbahn­straße in der west­li­chen Haup­straße für Radfahrer in Gegen­rich­tung frei­ge­geben werden soll. Laut Planung des Tief­bau­amts ist das kein Probem und für Radfahrer die aus Gustavs­burg kommen eine Erleich­te­rung, wie wir meinen. 

Aus unserer Sicht gibt es gute Argu­mente für eine Frei­gabe west­li­chen Haup­straße für Radfahrer:

  • 1) Gleich­be­rech­ti­gung
    Es ist nicht ersicht­lich, weshalb größere und moto­ri­sierte Verkehrs­teil­nehmer wie Lini­en­busse und Taxen entgegen der Einbahn­straße fahren dürfen, Radfahrer jedoch nicht. Warum sollte das gefähr­lich sein?
  • 2) Sicher­heit durch Sicht­bar­keit
    Eine Frei­gabe für den Radver­kehr führt dagegen zu einer höheren Sicher­heit für alle Verkehrs­teil­nehmer durch entspre­chende Beschil­de­rung und Pikto­gramme auf der Straße. PKW-Fahrer können sich auf entge­gen­kom­mende Radfahrer einstellen.
  • 3) Radfahrer sind nicht lebens­müde
    Nicht nur Radfahrer haben ein Inter­esse an Sicher­heit – auch PKW-Fahrer träumen nicht von Unfällen mit Fahrä­dern. Es spricht nichts dafür, dass es auf dieser Strecke (hier sind max. 30 km/​h erlaubt) zu gefähr­li­chen Über­hol­ma­nö­vern kommen könnte (denn Radfahrer sind nicht lebens­müde und in den Taxis und Bussen, die allein in Gegen­rich­tung fahren dürfen, sitzen Berufskraftfahrer)
  • 4) Entlas­tung für Fußgänger
    Der Weg, der für Radfahrer von der Brücke direkt zum Main­ufer führt, wird durch eine Frei­gabe entlastet – was drin­gend nötig ist. Diese Straße ist eng, schwer einsehbar, sie wird von PKWs, Radfah­rern und Fußgän­gern genutzt.
  • 5) Kürzere Wege
    Wenn Radfahrer direkt über die Haupt­straße Rich­tung Kastel fahren können, wird der Fuß- und Radweg am Main­ufer (vor Sankt Kilian) eben­falls vom Radver­kehr entlastet – davon profi­tieren gerade die Fußgänger, weil das Fahr­rad­auf­kommen redu­ziert wird.
  • 6) Es ist problemlos möglich
    Die west­liche Haupt­straße erfüllt alle Bedin­gungen, um für den Radver­kehr in beide Rich­tungen frei­ge­geben zu werden:

    – es ist maximal Tempo 30 erlaubt
    – die Fahr­bahn­breite beträgt mind. 3,50 m
    – sicherer Begegnungsverkehr
  • 7) Lücken­schluss im Radwe­ge­netz
    Die Frei­gabe schließt eine Lücke im Radwe­ge­netz, es wird eine direkte Verbin­dung zu den Radwegen Kost­heimer Land­straße und Mainzer Weg geschaffen.
  • 8) Erleich­te­rung für Alltags­fahrer
    Die Frei­gabe bedeutet für all die Alltags­fahrer, die von Gustavs­burg kommend in den Orts­kern wollen, eine Verbes­se­rung, weil sie nicht den Umweg über das Main­ufer nehmen müssen. Der Orts­kern wird für Fahr­räder besser angeschlossen.

Diesen Argu­menten konnte sich der Orts­beirat leider nicht anschließen. Wir bleiben aber am Thema Radver­kehr dran und setzen uns weiterhin für Verbes­se­rungen für Radfahrer ein.

Hier geht es zur Sitzungs­vor­lage und zum Radver­kehrs­kon­zept Wies­baden aus dem Jahr 2015.

Nachtrag:

Die „Unfall­for­schung der Versi­cherer“ äußert sich zu Einbahn­straßen, die in Gegen­rich­tung für Radfahrer frei­ge­geben sind, wie folgt:

Die Unter­su­chung zu geöff­neten Einbahn­straßen zeigte, dass diese grund­sätz­lich sehr sicher sind.

Gesamt­ver­band der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft e.V.

Mehr Infor­ma­tionen finden Sie bei der Unfall­for­schung der Versi­cherer: Fahr­rad­straßen und Einbahn­straßen. Sowie in verschie­denen Publikationen:

  • Unfall­for­schung kommunal, Nr. 26: Verkehrs­si­cher­heit von Fahr­rad­straßen und geöff­neten Einbahn­straßen (PDF | 07/​2016 | 2 Seiten)