Antrag Nr. 29/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 13. September 2023
Öffnung von weiteren Einbahnstraßen für den Radverkehr
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, folgende Einbahnstraßen in Mainz-Kostheim für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen, sofern dies im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich ist:
- 1) Bischofsheimer Straße
- 2) Rüsselsheimer Straße
- 3) Raunheimer Straße
- 4) Berberichstraße
- 5) Ludwigstraße
- 6) Herrenstraße
Im Rahmen einer Öffnung wird darum gebeten, in regelmäßigen Abständen Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen. Hierzu verweist der Ortsbeirat auf seinen Beschluss Nr. 48 vom 19.05.2016 (Vorgang 16-O-26-0025) [1] sowie auf das Radverkehrskonzept der LH Wiesbaden (2015), S. 85, Bild 5-30. [2]
Begründung:
Ziel soll es sein, den Radverkehr und damit umweltfreundliche Mobilität in Mainz-Kostheim zu fördern und die Naherschließung per Fahrrad zu verbessern.
Durch geöffnete Einbahnstraßen können Radfahrerinnen und Radfahrer Wegstrecken und Fahrzeiten verkürzen und Umwege vermeiden. Das steigert die Attraktivität des Radverkehrs. Durch geöffnete Einbahnstraßen werden außerdem Lücken im Radwegenetz geschlossen und das Radfahren auf dem Gehweg verringert.
Die oben aufgeführten Straßen sind allesamt Wohnstraßen ohne nennenswerte Bedeutung für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr. In den meisten gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Diese Einbahnstraßen haben daher eine eher geringe Verkehrsstärke, was einer Öffnung in Gegenrichtung zuträglich ist.
Auf dem Kostheimer Ring (östliche Hauptstraße, Münchhofstraße, Luisenstraße) soll die bestehende Regelung beibehalten werden, also kein Fahrradverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden. Diese Straßen dienen entweder Linienbusverkehr oder sind stärker von PKW und LKW befahren.
Weiterhin hat das Hessische Verkehrsministerium per Erlass vom 16.03.2022 („Verbesserung der Sicherheit und Förderung des Radverkehrs: Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung“) [3] zur Verwaltungsvorschrift-StVO (VwV-StVO) vom 8.11.2021 klargestellt, dass Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden sollen, wenn die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Die vorher gültige „kann“-Regelung ist damit entfallen.
Mainz-Kostheim, den 03. September 2023
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
[1] Abrufbar unter: https://piwi.wiesbaden.de/antrag/detail/1699485
[2] Abrufbar unter: https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/leben/verkehr/RVK_Wiesbaden_2015-07.pdf
Abstimmungsergebnis
Am 13.09.2023 bei Zustimmung der AUF-Fraktion und eines CDU-Ortsbeiratsmitglieds durch CDU, SPD, FWG und FDP abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0126/2023 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 13.09.2023
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 23-O-26-0048 (PiWi)