Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr

Antrag Nr. 29/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 13. September 2023

Öffnung von weiteren Einbahnstraßen für den Radverkehr

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, folgende Einbahn­straßen in Mainz-Kost­heim für den Radver­kehr in Gegen­rich­tung zu öffnen, sofern dies im Einklang mit der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) möglich ist:

  • 1) Bischofs­heimer Straße
  • 2) Rüssels­heimer Straße
  • 3) Raun­heimer Straße
  • 4) Berbe­rich­straße
  • 5) Ludwig­straße
  • 6) Herren­straße

Im Rahmen einer Öffnung wird darum gebeten, in regel­mä­ßigen Abständen Fahrrad-Pikto­gramme auf der Fahr­bahn anzu­bringen. Hierzu verweist der Orts­beirat auf seinen Beschluss Nr. 48 vom 19.05.2016 (Vorgang 16-O-26-0025) [1] sowie auf das Radver­kehrs­kon­zept der LH Wies­baden (2015), S. 85, Bild 5-30. [2]

Begrün­dung:
Ziel soll es sein, den Radver­kehr und damit umwelt­freund­liche Mobi­lität in Mainz-Kost­heim zu fördern und die Naher­schlie­ßung per Fahrrad zu verbessern.

Durch geöff­nete Einbahn­straßen können Radfah­re­rinnen und Radfahrer Wegstre­cken und Fahr­zeiten verkürzen und Umwege vermeiden. Das stei­gert die Attrak­ti­vität des Radver­kehrs. Durch geöff­nete Einbahn­straßen werden außerdem Lücken im Radwe­ge­netz geschlossen und das Radfahren auf dem Gehweg verringert.

Die oben aufge­führten Straßen sind alle­samt Wohn­straßen ohne nennens­werte Bedeu­tung für den über­ört­li­chen Kraft­fahr­zeug­ver­kehr. In den meisten gilt eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung von 30 km/​h. Diese Einbahn­straßen haben daher eine eher geringe Verkehrs­stärke, was einer Öffnung in Gegen­rich­tung zuträg­lich ist.

Auf dem Kost­heimer Ring (östliche Haupt­straße, Münch­hof­straße, Luisen­straße) soll die bestehende Rege­lung beibe­halten werden, also kein Fahr­rad­ver­kehr in Gegen­rich­tung zuge­lassen werden. Diese Straßen dienen entweder Lini­en­bus­ver­kehr oder sind stärker von PKW und LKW befahren.

Weiterhin hat das Hessi­sche Verkehrs­mi­nis­te­rium per Erlass vom 16.03.2022 („Verbes­se­rung der Sicher­heit und Förde­rung des Radver­kehrs: Öffnung von Einbahn­straßen für den Radver­kehr in Gegen­rich­tung“) [3] zur Verwal­tungs­vor­schrift-StVO (VwV-StVO) vom 8.11.2021 klar­ge­stellt, dass Einbahn­straßen für den Radver­kehr in Gegen­rich­tung frei­ge­geben werden sollen, wenn die Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h beträgt. Die vorher gültige „kann“-Regelung ist damit entfallen.

Mainz-Kost­heim, den 03. September 2023
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


[1] Abrufbar unter: https://​piwi​.wies​baden​.de/​a​n​t​r​a​g​/​d​e​t​a​i​l​/​1​6​99485

[2] Abrufbar unter: https://​www​.wies​baden​.de/​m​e​d​i​e​n​-​z​e​n​t​r​a​l​/​d​o​k​/​l​e​b​e​n​/​v​e​r​k​e​h​r​/​R​V​K​_​W​i​e​s​b​a​d​e​n​_​2​0​1​5​-​0​7.pdf

[3] Abrufbar unter: https://​frag​den​staat​.de/​a​n​f​r​a​g​e​/​e​r​l​a​s​s​e​-​d​e​s​-​h​m​w​e​v​w​-​b​e​t​r​e​f​f​e​n​d​-​s​t​r​a​e​n​v​e​r​k​e​h​r​s​r​e​c​h​t​l​i​c​h​e​r​-​v​o​r​s​c​h​r​i​f​t​e​n​/​7​0​6​1​9​8​/​a​n​h​a​n​g​/​2​0​2​2​-​0​3​-​1​6​-​h​m​w​e​v​w​-​e​r​l​a​s​s​-​f​f​n​u​n​g​e​i​n​b​a​h​n​s​t​r​a​e​n​r​a​d​v​e​r​k​e​h​r​_​g​e​s​c​h​w​a​e​r​z​t.pdf


Abstimmungsergebnis

Am 13.09.2023 bei Zustim­mung der AUF-Frak­tion und eines CDU-Orts­bei­rats­mit­glieds durch CDU, SPD, FWG und FDP abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0126/​2023 (PiWi | PDF)


Weitere Informationen