Antrag Nr. 30/2019 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 17. Dezember 2019
Auswirkungen der Planungen eines „Stadtteils Ostfeld“ auf Mainz-Kastel und insbesondere den AKK-Haushalt
Die Planungen für ein „Mischgebiet“ am Fort Biehler (Ortsbezirk Mainz-Kastel) sowie für ein Gewerbegebiet „B2“ zur Erweiterung der Abfallwirtschaft (Ortsbezirk Mainz-Amöneburg) beziehen sich auf Flächen der Gemarkung Kastel. Das geplante Gewerbegebiet B1, das als neuer Standort für das BKA im Gespräch ist, befände sich im Ortsbezirk Wiesbaden-Erbenheim.
Die gegenwärtigen Planungen der SEG mbH sehen finanzielle Zuschüsse der Stadt in dreistelliger Millionenhöhe in € vor, die laut SEG-Planung nicht durch Refinanzierung (Grundstücksverkäufe) gedeckt werden könnten.
Während bei den von der Projektleitung geschätzten Gesamtausgaben von 681 Millionen € für „soziale Infrastruktur“ (8 Kindertagesstätten und 4 Schulen sowie ein Stadtteilzentrum und Jugendräume) 223 Millionen € eingeplant sind, sind für „technische Infrastruktur“ Ausgaben in Höhe von 247 Millionen € (125 Millionen € für Entwässerung und 122 Millionen € für „verkehrliche Erschließung“) vorgesehen.
Angesichts dieser finanziellen Prognosen seitens der SEG-Projektleitung sind eine Reihe von Fragen für die Bevölkerung und den Ortsbeirat von hohem Interesse.
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten:
A.
- 1a) Beinhalten die für „verkehrliche Erschließung“ eingeplanten Kosten auch die – erforderlichen Kosten für eine – bislang unbestritten notwendige – Citybahn-Anbindung zwischen Bahnhof Erbenheim und Wiesbadener Straße?
- 1b) Mit welchen Kosten ist für diese Citybahnanbindung zu rechnen?
- 1c) Ist für diese Citybahnstrecke mit einem vergleichbar hohen Bundes- und Landeszuschuss (über 80% der Baukosten) zu rechnen wie für die geplante Citybahnstrecke von der Hochschule Rhein-Main über Wiesbadener Stadtzentrum, Wiesbaden Hauptbahnhof, Wiesbaden-Biebrich, Mainz-Innenstadt und Johannes-Gutenberg-Universität, für die ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über 1 berechnet wurde, was Voraussetzung für die genannte Bezuschussung ist?
- 1d) Mit welchen Beträgen gehen die notwendigen Brückenbauwerke über die BAB 671 für die Citybahn und für den übrigen Verkehr jeweils in die Rechnung ein?
- 1e) Mit welchen Umbaukosten im Gewerbegebiet Petersweg, im Unteren Zwerchweg und ggfs. auf weiteren Verkehrstrassen ist zu rechnen, um den vom „Ostfeld“ kommenden Verkehr aufnehmen zu können?
- 2a) Da neben Entwässerung und verkehrlicher Infrastruktur keine weiteren Bereiche der technischen Infrastruktur in die SEG-Prognose aufgenommen wurden, ergibt sich die Frage: Wie hoch werden die Kosten für Infrastrukturmaßnahmen zur Wasser-, Strom-, Heizwärme- und Internetversorgung veranschlagt?
- 2b) Warum fehlen diese Kosten in der Prognose der SEG?
- 2c) Wurden Kosten eingeplant, um die klimabelastenden Auswirkungen zu kompensieren?
- 2d) Welche Kosten sind eingeplant, um insbesondere die Auswirkungen auf die vorhandene Bebauung in den betroffenen Stadtteilen Wiesbaden-Biebrich, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und die Stadt Mainz zu kompensieren?
- 2e) Sind Entschädigungsleistungen und Prozessrisiken, wie sie z. B. bei der Entwicklung des Gewerbegebiets Petersweg Ost in ganz erheblicher Höhe angefallen sind, eingeplant?
- 3a) Es besteht die Absicht, mit Hilfe einer Satzung (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme SEM) die sich noch nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Wiesbaden befindenden Grundstücke „im Entwicklungsbereich zum entwicklungsunbeeinflussten Bodenwert (Anfangswert)“ zu kaufen. Wie hoch ist aktuell dieser Bodenwert im Entwicklungsbereich für das Mischgebiet bzw. die beiden Gewerbegebiete?
- 4a) In welchem Verhältnis werden die für die Stadt anfallenden Defizite in dreistelliger Millionen-€-Höhe zwischen dem AKK-Haushalt und dem Haushalt für die übrigen 23 Ortsbezirke aufgeteilt?
- 4b) Gibt es zu dieser Frage entsprechende Planungen?
- 4c) Wenn ja, welche und wo sind diese veröffentlicht?
- 4d) Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer Kostenbelastung des AKK-Haushalts in absehbarer Höhe durch das „Projekt Ostfeld“?
- 4e) Welche sozialen Auswirkungen sind daraus zu erwarten?
B.
Der Ortsbeirat Mainz-Kastel beantragt eine Sondersitzung der Finanzkommission AKK zum Tagesordnungspunkt „Finanzielle Auswirkungen der Ostfeld-Planungen und möglicher Realisierung auf den AKK-Haushalt. Zu dieser Sitzung ist der Kämmerer einzuladen.
Begründung: Ggf. mündlich.
Mainz-Kastel, 18. November 2019
Abstimmungsergebnis
Am 17.12.2019 durch die Fraktionen von SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0194/2019 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 17.12.2019
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 19-O-25-0062 (PiWi)