Antrag Nr. 04/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Montag, 2. März 2020
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Mainz-Kostheim bittet den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, die Durchlässigkeit zwischen Kostheimer Landstraße und Klagenfurter Straße insbesondere für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Passanten mit Kinderwagen, Handkarren oder Rollatoren sowie Radfahrer (z.B. Kinder bis 10 Jahren) durch eine bauliche Umgestaltung zu verbessern (siehe Abbildung 1 und 2).
Weiterhin besteht der kürzeste Weg zur Bushaltestelle Klagenfurter Str. derzeit aus einem unschönen und nur bedingt zweckmäßigen Trampelpfad (siehe Abbildung 3). Die Bushaltestelle soll durch eine breite Treppe mit Geländer erschlossen werden, die den bisherigen Trampelpfad ersetzt.
Der Ortsbeirat regt an, die bestehende Rampe von Klagenfurter Straße zur Kostheimer Landstraße zu verbreitern und den Bordstein zum Wendehammer an dieser Stelle zu entfernen (barrierefreier Übergang, siehe Abbildung 4).
Begründung:
Viele Menschen aus der Gartenstadt nutzen den Weg von Klagenfurter Straße zur Kostheimer Landstraße, um zu Fuß zur Bushaltestelle, zu Supermärkten oder nach Alt-Kostheim bzw. Mainz-Kastel zu gelangen. Der Gehweg weist aufgrund eines Verteilerkastens an seiner schmalsten Stelle aber gerade einmal eine Breite von etwa 1,0 m auf (siehe Abbildung 4). Obwohl kein gesetzliches Mindestmaß festgelegt ist, empfiehlt die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)[1] eine Mindestbreite für Gehwege von 2,5 m für zwei sich begegnende Fußgänger.[2]
Diese Regelbreite übernimmt die LH Wiesbaden ebenfalls in ihrem Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2030).[3] Die in Abbildung 4 gezeigte Engstelle unterschreitet außerdem die im VEP der LH Wiesbaden angegebene Mindestgehwegbreite für Rollstuhlfahrer von 1,5 m (bzw. 1,8 m inklusive Sicherheitsabstand).[3]
Auch die Erreichbarkeit des neu gestalteten Spielplatzes in der Klagenfurter Straße – z.B. mit einem Kinderwagen von der Kostheimer Landstraße her kommend – könnte durch die bauliche Veränderung verbessert werden.
Die benannte Wegstrecke wird außerdem durch den Bau des neuen Bürgerhauses, der Umsiedelung der Supermärkte an den Gückelsberg und die anvisierte Nutzung des derzeitigen Gebäudes der Albert-Schweitzer-Schule als zukünftige Grundschule weiter an Bedeutung für den Fußgängerverkehr gewinnen
Mainz-Kostheim, 9. Februar 2020
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
[1] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Köln) – ein gemeinnütziger technisch-wissenschaftlicher Verein, in dem etwa 2100 Verkehrsfachleute aktiv sind.
[2] https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/58074/ [Forschungsinformationssystem Mobilität und Verkehr. Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), abgerufen am 04.02.2020]
[3] https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/leben/verkehr/VEP-Bestandsanalyse_2-2_Fussverkehr.pdf (Seite 26-27, abgerufen am 04.02.2020)
Abstimmungsergebnis
Am 02.03.2020 durch SPD-, CDU-, FWG- und FDP-Fraktion abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0027/2020 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 02.03.2020
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 20-O-26-0011 (PiWi)