Antrag Nr. 21/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 01. Juni 2022
Sicheres Einfädeln gewährleisten – Radweg in der Steinern Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird um Auskunft gebeten, weshalb der Radweg in der Steinern Straße, nach der Kreuzung Uthmannstraße/Otto-Suhr-Ring etwa 30 Metern hinter der Ampel endet (vgl. Abbildung 1).
Weiterhin wird der Magistrat darum gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die ein sicheres Einfädeln von Radfahrerinnen und Radfahrern nach dem Ende des benutzungspflichtigen Radwegs gewährleisten.
Hierzu wird gebeten, folgende Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen:
- 1.) Aufbringen einer nach links schwenkenden Fahrbahnmarkierung (gestrichelte Begrenzungslinie, Pfeil, Fahrradpiktogramm(e) o.ä.), die allen Verkehrsteilnehmern klar signalisiert, dass mit einscherenden Radfahrern gerechnet werden muss.
- 2.) Einführen einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ab der Ampel, wie im Radverkehrskonzept der LH Wiesbaden von 2015, Maßnahmenvorschlag/Strecke Nr. 826, beschrieben. [1]
Begründung:
Der oben genannte Radweg in der Steinern Straße endet nach ca. 30 Metern. Am rechten Straßenrand befinden sich im Anschluss PKW-Parkplätze. Radfahrerinnen und Radfahrer müssen daher nach links einscheren, um sich in den fließenden Verkehr einzufädeln. Dies stellt eine erhebliche Gefahrenquelle dar, zumal bis zum Ratsherrenweg 50 km/h zulässig sind.
Ziel soll es sein das Unfallrisiko, insbesondere für Radfahrer, zu senken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Der Ortsbeirat weist auf die große Bedeutung dieses Streckenabschnitts für den Radverkehr in Mainz-Kostheim sowie -Kastel hin. Die Steinern Straße dient als eine von drei Straßen der Anbindung der Wohngebiete „Im Sampel“ sowie „Krautgärten“. Sie stellt weiterhin einen Anschlus an die Radwege in der Uthmannstraße, dem Otto-Suhr-Ring sowie im weiteren Verlauf der Steinern Straße in Richtung Bahnhof Kastel sowie Mainz her.
Mainz-Kostheim, 22. Mai 2022
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 01.06.2022 bei drei Gegenstimmen (2x FWG, CDU) und drei Enthaltungen (FWG, FDP, SPD) angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0087/2022 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 01.06.2022
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 22-O-26-0052 (PiWi)