Antrag Nr. 44/2016 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 16. November 2016
Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Steinern Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die Steinern Straße zwischen der Kreuzung mit der Straße In der Witz und der Kreuzung mit Otto-Suhr-Ring / Uthmannstraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zu versehen (Verkehrszeichen 274.53):
Begründung:
Seitens der Anwohner wurde bereits vor geraumer Zeit der Wunsch geäußert, eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen. Da hierfür allerdings die definierten Richtwerte für Mischgebiete unterschritten werden, ist eine lediglich nächtliche Einschränkung nicht möglich. Eine ganztägige Beschränkung hätte jedoch neben diesem noch andere Effekte, könnte also nicht mit dieser Argumentation abgelehnt werden.
Ein Argument für eine Geschwindigkeitsbeschränkung stellt der Lärmschutz dar. Laut Lärmschutz-Richtlinien-StV von 2007 ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung dort möglich, wo die Lärmbeeinträchtigung verkehrsbedingt über dem ortsüblichen Niveau liegt. Da die Steinern Straße eine untergeordnete Hauptstraße darstellt, in der es insbesondere Linienbus- und LKW-Verkehr in signifikantem Umfang gibt, ist diese Bedingung erfüllt.
Da laut Untersuchungen auf 80 Prozent der Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkung die Geschwindigkeit um durchschnittlich 17 km/h sinkt, ist mit einer derartigen Anordnung unbesehen der Lärm-Richtwerte eine Reduktion der Lärmbelästigung zu erwarten – bei einer erwartbar hohen Akzeptanz der Anwohner.
Die Steinern Straße besitzt trotz der über sie erreichbaren Wilhelm-Leuschner-Schule keinen Fahrradweg, was unter Berücksichtigung der Schüler wenig zufriedenstellend ist.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h würde die Notwendigkeit eines gesonderten Fahrradwegs aufheben. Diese Lösung hätte damit nicht die Folge – wie bei dem ursprünglich geplanten Fahrradweg – dass Parkplätze wegfallen, was einer der Gründe für die Ablehnung durch den Kasteler Ortsbeirat darstellte.
Zuletzt hätte eine Geschwindigkeitsbeschränkung insbesondere zwischen Ludwig-Wolker-Straße und Uthmannstraße auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zur Folge. Da hier mehrere Geschäfte (Supermarkt, Apotheke, Eisdiele, Restaurant, Ärzte etc.) und die Wilhelm-Leuschner-Schule ansässig sind, sind besonders hier viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs.
Eine Einbeziehung in eine Tempo 30-Zone wird nicht als sinnvoll erachtet, da die Steinern Straße eine untergeordnete Hauptstraße darstellt und damit eine „Rechts vor links“-Regelung den Verkehrsfluss unnötig behindern würde.
Mainz-Kostheim, 2. November 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 16.11.2016 bei 5 Enthaltungen und 6 Gegenstimmen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0182/2016 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 16.11.2016
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 16-O-26-0128 (PiWi)