Hochwasser-Retentionsraum Linde-Viertel

Antrag Nr. 31/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 27. Oktober 2021

Hochwasser-Retentionsraum: Baumaßnahme Linde-Viertel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, im Zusam­men­hang mit dem Thema Hoch­was­ser­schutz und der Bautä­tig­keit im Linde-Viertel, folgende Fragen zu beantworten:

A) Zum Uferweg entlang des Floßhafens

  • 1) Den Planungs­un­ter­lagen (FNP-Ände­rung sowie B-Plan) zu Folge, sind 50 cm Erde auf einer Länge von 800 m und einer Breite von 15 m entlang des Floß­ha­fen­ufers abzu­tragen, um einen Reten­ti­ons­raum­aus­gleich zu schaffen (Absen­kung der Ufer­linie).
    Frage: In welchem Zeit­raum ist diese Abtra­gung erfolgt?
  • 2) Dadurch dass am Ufer eine befes­tigte Prome­nade entstehen soll, ist davon auszu­gehen, dass entlang des Floß­ha­fens erneut Mate­rial einge­bracht wird.
    Frage: Ist eine Deck­schicht vorge­sehen und falls ja: Ist die Deck­schicht der geplanten Ufer­pro­me­nade in die Reten­ti­ons­raum­bi­lanz einbe­zogen worden? Wenn nein, weshalb nicht?

B)  Zur Baustelle

  • 3) Wie lässt es sich erklären, dass am Rand der Fläche entlang des Floß­ha­fens, auf der die Erdmasse abge­tragen wurde, keine bzw. kaum frei­lie­genden Baum­wur­zeln zu erkennen sind?
  • 4) Auf der Baustelle sind Schacht­de­ckel („Gullis“) mittels Beton­ringen, weit über das Erdni­veau der Umge­bung, erhöht worden.
    Frage: Bleiben diese Schacht­de­ckel erhöht und wird das Bauge­biet bis zu diesem Niveau aufge­schüttet oder werden diese Schacht­de­ckel wieder abgesenkt?

C) Zum Hochwasserschutz

  • 5) Wird eine Verän­de­rung der Situa­tion bei Hoch­wasser für die Kost­hei­me­rinnen und Kost­heimer an Main, am Floß­hafen sowie auf der Maaraue durch die Errich­tung des Linde-Quar­tiers erwartet? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb wird von keiner Verän­de­rung ausgegangen?
  • 6) Einige wenige Gebäude in Kost­heim sind nicht durch Schutz­maß­nahmen (z.B. mobile Spund­wände) geschützt.
    Frage: Welche Maßnahmen stehen Bürge­rinnen und Bürger in diesem Fall zur Verfü­gung, um ihre Wohnungen oder Häuser gegen Hoch­wasser zu sichern? Gibt es beispiel­weise Ausnahmen oder Sonder­re­ge­lungen mit Bezug auf Bauvor­schriften (z.B. die Vorgar­ten­sat­zung etc.)?

Begrün­dung:
Kost­heim ist regel­mäßig von Hoch­wasser betroffen. Daher besteht im Stadt­teil eine Sensi­bi­lität für dieses Thema. Hinweise und Beob­ach­tungen aus der Bürger­schaft haben Fragen bezüg­lich des Reten­ti­ons­raum-Ausgleichs aufgeworfen.

Mainz-Kost­heim, 17. Oktober 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 27.10.2021 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0149/​2021 (PiWi | PDF)
Antwort von Dezernat V, 03.12.2021, SV124/​2021 (PiWi | PDF)


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