Antrag Nr. 31/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 27. Oktober 2021
Hochwasser-Retentionsraum: Baumaßnahme Linde-Viertel
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, im Zusammenhang mit dem Thema Hochwasserschutz und der Bautätigkeit im Linde-Viertel, folgende Fragen zu beantworten:
A) Zum Uferweg entlang des Floßhafens
- 1) Den Planungsunterlagen (FNP-Änderung sowie B-Plan) zu Folge, sind 50 cm Erde auf einer Länge von 800 m und einer Breite von 15 m entlang des Floßhafenufers abzutragen, um einen Retentionsraumausgleich zu schaffen (Absenkung der Uferlinie).
Frage: In welchem Zeitraum ist diese Abtragung erfolgt?
- 2) Dadurch dass am Ufer eine befestigte Promenade entstehen soll, ist davon auszugehen, dass entlang des Floßhafens erneut Material eingebracht wird.
Frage: Ist eine Deckschicht vorgesehen und falls ja: Ist die Deckschicht der geplanten Uferpromenade in die Retentionsraumbilanz einbezogen worden? Wenn nein, weshalb nicht?
B) Zur Baustelle
- 3) Wie lässt es sich erklären, dass am Rand der Fläche entlang des Floßhafens, auf der die Erdmasse abgetragen wurde, keine bzw. kaum freiliegenden Baumwurzeln zu erkennen sind?
- 4) Auf der Baustelle sind Schachtdeckel („Gullis“) mittels Betonringen, weit über das Erdniveau der Umgebung, erhöht worden.
Frage: Bleiben diese Schachtdeckel erhöht und wird das Baugebiet bis zu diesem Niveau aufgeschüttet oder werden diese Schachtdeckel wieder abgesenkt?
C) Zum Hochwasserschutz
- 5) Wird eine Veränderung der Situation bei Hochwasser für die Kostheimerinnen und Kostheimer an Main, am Floßhafen sowie auf der Maaraue durch die Errichtung des Linde-Quartiers erwartet? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb wird von keiner Veränderung ausgegangen?
- 6) Einige wenige Gebäude in Kostheim sind nicht durch Schutzmaßnahmen (z.B. mobile Spundwände) geschützt.
Frage: Welche Maßnahmen stehen Bürgerinnen und Bürger in diesem Fall zur Verfügung, um ihre Wohnungen oder Häuser gegen Hochwasser zu sichern? Gibt es beispielweise Ausnahmen oder Sonderregelungen mit Bezug auf Bauvorschriften (z.B. die Vorgartensatzung etc.)?
Begründung:
Kostheim ist regelmäßig von Hochwasser betroffen. Daher besteht im Stadtteil eine Sensibilität für dieses Thema. Hinweise und Beobachtungen aus der Bürgerschaft haben Fragen bezüglich des Retentionsraum-Ausgleichs aufgeworfen.
Mainz-Kostheim, 17. Oktober 2021
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 27.10.2021 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0149/2021 (PiWi | PDF)
Antwort von Dezernat V, 03.12.2021, SV124/2021 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 27.10.2021
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 21-O-26-0067 (PiWi)