Weiteres Tempo 30 in Alt-Kostheim

Weiteres Tempo 30 in Alt-Kostheim.  Abbildung 1: In diesen Straßen in Alt-Kostheim soll, wie im Rest des alten Ortskerns auch, Tempo 30 eingeführt werden. Es handelt sich überwiegend um Wohnstraßen. Mit Ausnahme eines Teils der Münchhofstraße. In diesem gibt es jedoch keinen Gehweg.

Antrag Nr. 06/​2024 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 28. Februar 2024

Weiteres Tempo 30 in Alt-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten in weiteren Straßen in Alt-Kost­heim Tempo 30 einzu­führen. Hierzu soll in den Teilen der

  • Winter­straße,
  • Taunus­straße und
  • Fried­rich­straße,

die ober­halb der Münch­hof­straße (also in Rich­tung Bahn­linie) gelegen sind, eine Tempo 30-Zone einge­richtet werden. Dies soll außerdem in Teilen der Münch­hof­straße selbst sowie in der Straße „An der Taunus­bahn“ geschehen. Im Anhang ist eine Karte ange­fügt, die die betref­fenden Straßen zeigt.

Begrün­dung:
Im Gegen­satz zum Rest von Alt-Kost­heim gilt in diesen Straßen derzeit noch eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 50 Kilo­me­tern pro Stunde.

Die genannten Straßen sind über­wie­gend Wohn­straßen. Ledig­lich der Teil der Münch­hof­straße, der sich west­lich des Mainzer Wegs befindet, wird von Gewerbe geprägt. Hier gibt es jedoch auch keinen Gehweg für Fußgänger.

Der Orts­beirat ist um eine einheit­liche Geschwin­dig­keits­be­gren­zung im Stra­ßen­ver­kehr bemüht. Abseits der Haupt­ver­kehrs­straßen und insbe­son­dere in Wohn­ge­bieten oder Straßen ohne Gehwege soll dies Tempo 30 sein. Die Gründe dafür sind

  • Erhö­hung der Verkehrssicherheit,
  • Lärm­min­de­rung und
  • und Stei­ge­rung der Wohn- bzw. Lebens­qua­lität für Anwoh­ne­rinnen und Anwohner.

Weiterhin ist es nicht ersicht­lich, weshalb in den Teil­stü­cken dieser Straßen eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 50 km/​h gelten soll, wohin­gegen in ihrem weiteren Verlauf maximal 30 km/​h zulässig sind.

Mainz-Kost­heim, den 18. Februar 2024
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 28.02.2024 durch Gegen­stimmen von SPD, FWG und CDU abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0034/​2024 (PiWi | PDF)


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