Antrag Nr. 06/2024 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 28. Februar 2024
Weiteres Tempo 30 in Alt-Kostheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten in weiteren Straßen in Alt-Kostheim Tempo 30 einzuführen. Hierzu soll in den Teilen der
- Winterstraße,
- Taunusstraße und
- Friedrichstraße,
die oberhalb der Münchhofstraße (also in Richtung Bahnlinie) gelegen sind, eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden. Dies soll außerdem in Teilen der Münchhofstraße selbst sowie in der Straße „An der Taunusbahn“ geschehen. Im Anhang ist eine Karte angefügt, die die betreffenden Straßen zeigt.
Begründung:
Im Gegensatz zum Rest von Alt-Kostheim gilt in diesen Straßen derzeit noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde.
Die genannten Straßen sind überwiegend Wohnstraßen. Lediglich der Teil der Münchhofstraße, der sich westlich des Mainzer Wegs befindet, wird von Gewerbe geprägt. Hier gibt es jedoch auch keinen Gehweg für Fußgänger.
Der Ortsbeirat ist um eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Straßenverkehr bemüht. Abseits der Hauptverkehrsstraßen und insbesondere in Wohngebieten oder Straßen ohne Gehwege soll dies Tempo 30 sein. Die Gründe dafür sind
- Erhöhung der Verkehrssicherheit,
- Lärmminderung und
- und Steigerung der Wohn- bzw. Lebensqualität für Anwohnerinnen und Anwohner.
Weiterhin ist es nicht ersichtlich, weshalb in den Teilstücken dieser Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten soll, wohingegen in ihrem weiteren Verlauf maximal 30 km/h zulässig sind.
Mainz-Kostheim, den 18. Februar 2024
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 28.02.2024 durch Gegenstimmen von SPD, FWG und CDU abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0034/2024 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 28.02.2024
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 24-O-26-0011 (PiWi)