Tempo 30 zwischen Mainzer Weg und Luisenstraße

Antrag Nr. 17/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 01. Juni 2022

Tempo 30 zwischen Mainzer Weg und Luisenstraße – Geschwindigkeiten harmonisieren und Verkehrssicherheit erhöhen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten in den Teilen

  • der Vikto­ria­straße,
  • der Berbe­rich­straße,
  • und der Ludwigstraße,

die zwischen „Am Mainzer Weg“ und Luisen­straße liegen, wie im rest­li­chen Alt-Kost­heim, eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h einzurichten.

Begrün­dung:
Durch die Einfüh­rung von Tempo 30 soll die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr erhöht und eine Lärm­re­duk­tion für die Anwoh­ne­rinnen und Anwohner erreicht werden.

Der Orts­beirat weist darauf hin, dass die genannten Straßen inner­halb der geschlos­senen Wohn­be­bauung des Kost­heimer Orts­kerns liegen.

Es ist nicht ersicht­lich, weshalb in den Teil­stü­cken dieser Straßen eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 50 km/​h gelten soll, wohin­gegen in ihrem weiteren Verlauf, wie auch im Rest von Alt-Kost­heim, maximal 30 km/​h zulässig sind.

Eine Begren­zung auf 30 Kilo­meter pro Stunde bringt für schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer (zu Fuß Gehende, Radfah­rende, mobi­lits­ein­ge­schränkte Menschen, Senioren und Kinder) im Stadt­ver­kehr große Sicher­heits­vor­teile, z.B. beim Über­queren der Straße.

Wie aus der unten­ste­henden Abbil­dung hervor­geht, kommt ein PKW bei 30 km/​h nach etwa 13 Metern zum Stehen. Wird jedoch 50 km/​h gefahren, reicht diese Distanz ledig­lich dazu aus, die Gefahr zu erkennen. Ein Auto kommt bei Tempo 50 erst nach rund 28 Metern zum Stillstand.

Außerdem verrin­gert Tempo 30 im Vergleich zu Tempo 50 die Anzahl der Verkehrs­un­fälle sowie deren Schwere signi­fi­kant. [1]

Bei einer Kolli­si­ons­ge­schwin­dig­keit von 30 km/​h werden Fußgänger zu ca. 50 % leicht­ver­letzt, zu ca. 40 % schwer­ver­letzt und sterben in ca 10 % der Fälle. Bei einer Kolli­si­ons­ge­schwin­dig­keit von 50 km/​h werden Fußgänger zu ca. 20 % leicht­ver­letzt, zu ca. 40 % schwer­ver­letzt und in ca. 40 % der Fälle getötet. [1]

Tempo 30 stei­gert die Aufent­halts­qua­lität im öffent­li­chen Raum aufgrund des gerin­geren Lärms und des vermin­derten Schadstoffausstoßes.

Sogar der Allge­meine Deut­sche Auto­mo­bil­club (ADAC) spricht sich für Tempo 30 in Wohn­ge­bieten aus [2]:

„Gegen­über Haupt­ver­kehrs­straßen erfüllen Wohn­straßen eine spezi­elle Funk­tion. Neben der Erreich­bar­keit steht die Aufent­halts­funk­tion im Vorder­grund. In Wohn­straßen ist Tempo 30 daher eine sinn­volle Maßnahme. Dabei wird ein Gebiet möglichst gleich­wer­tiger Straßen zu einer Tempo-30-Zone zusam­men­ge­fasst. Je gleich­ran­giger die Straßen einer Tempo-30-Zone sind, desto besser funk­tio­niert die Rechts-vor-links-Rege­lung und die damit verbun­dene Geschwindigkeitsreduzierung.“

Allge­meiner Deut­sche Auto­mo­bil­club (ADAC) zu Tempo 30 in Wohngebieten

Mainz-Kost­heim, 22. Mai 2022
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


[1] Prof. Sammer, Prof. Meschik „Argu­men­ta­rium für Tempo 30 oder 40 in verkehrs­be­ru­higten Gebieten inner­orts“, Institut für Verkehrs­wesen der Univer­sität für Boden­kultur Wien, 2007.

[2] Siehe: https://​www​.adac​.de/​-​/​m​e​d​i​a​/​p​d​f​/​v​e​k​/​f​a​c​h​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​/​u​r​b​a​n​e​-​m​o​b​i​l​i​t​a​e​t​-​u​n​d​-​l​a​e​n​d​l​i​c​h​e​r​-​v​e​r​k​e​h​r​/​t​e​m​p​o​3​0​p​r​o​-​c​o​n​t​r​a​-​a​d​a​c​-​b​r​o.pdf, Seite 18


Abstimmungsergebnis

Am 01.06.2022 bei einer Enthal­tung (SPD) ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0083/​2022 (PiWi | PDF)


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