Fahrradständer für Brüder-Grimm- und Carlo-Mierendorff-Schule

Fahrradständer für die Brüder-Grimm- und die Carlo-Mierendorff-Schule  Abbildung 1: Veraltete Vorderradklemmen auf der Rückseite der Turnhalle der Brüder-Grimm-Schule in Mainz-Kostheim.

Antrag Nr. 07/​2024 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 28. Februar 2024

Fahrradständer für die Brüder-Grimm- und die Carlo-Mierendorff-Schule

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, mindes­tens mittel­fristig, für zeit­ge­mäße, dieb­stahl­si­chere und im besten Fall über­dachte Fahr­rad­ständer an der Brüder-Grimm-Schule (BGS) und der Carlo-Mieren­dorff-Schule (CMS) in Mainz-Kost­heim zu sorgen.

Weiterhin wird der Magis­trat gebeten, moderne Fahr­rad­ständer im Rahmen der Planungen für eine Erwei­te­rung der BGS (Mach­bar­keits­studie und weitere Planungen) auf dem Gelände der ehema­ligen Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße) zu berücksichtigen.

Begrün­dung:
Derzeit gibt es auf der Rück­seite der Turn­halle der BGS ledig­lich veral­tete Vorderrad-klemmen (s. Foto im Anhang).

Von zeit­ge­mäßen, komfor­ta­blen und sicheren Fahr­rad­stän­dern profi­tieren nicht nur die Schul­ge­meinden, sondern auch Sport­ver­eine, die in den Gebäuden der Schulen trai­nieren und Besu­che­rinnen und Besu­cher von beispiels­weise Volks­hoch­schul­kursen. Ziel ist, es den Radver­kehr in Mainz-Kost­heim zu attrak­ti­vieren und zu fördern.

Der Schul­be­zirk der BGS reicht von der Krau­sen­eck­straße bis zur Stei­nern Straße /​ Ecke Uthmann­straße (siehe Abbil­dung 2). Der Schul­be­zirk der CMS ist ungleich größer und reicht von den Wein­bergen, über die Viertel um die Anton-Hehn-Straße /​ Eichen­straße /​ Sieben­mor­genweg bis zum Linde-Viertel und auf die Maaraue.

Mainz-Kost­heim, den 18. Februar 2024
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –

Anhang


Abstimmungsergebnis

Am 28.02.2024 in ergänzter Fassung, bei einer Gegen­stimme (SPD) und zwei Enthal­tungen (CDU und SPD) ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0035/​2024 (PiWi | PDF)


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