Rechtsabbiegen für Radfahrende frei – Grünpfeile für den Radverkehr

Das im Jahr 2020 eingeführte Verkehrszeichen Nr. 721 „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“.

Antrag Nr. 25/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 5. Juli 2023

Prüfantrag: Rechtsabbiegen für Radfahrende frei – Grünpfeile für den Radverkehr an Kreuzungen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, ob an den Ampel­kreu­zungen in Mainz-Kost­heim das Verkehrs­zei­chen Nr. 721 („Grün­pfeil­schild mit Beschrän­kung auf den Radver­kehr“) ange­ordnet werden kann.

Aus Sicht des Orts­bei­rats könnten folgende Einmün­dungen geeignet sein:

  • Uthmann­straße → Hoch­heimer Straße
  • Am Mainzer Weg → Kost­heimer Landstraße
  • Kost­heimer Land­straße → Hoch­heimer Straße
  • Phil­ipps­ring → Kost­heimer Landstraße

Begrün­dung:
Mit der StVO-Novelle von 2020 wurde die Möglich­keit geschaffen, auch Radfah­re­rinnen und Radfah­rern bei einer roten Ampel das Rechts­ab­biegen zu erlauben.

Bei dieser Rege­lung müssen Radfah­rende zunächst anhalten und warten bis die Kreu­zung frei ist, um niemanden zu gefährden. Erst im Anschluss darf auch bei Rot nach rechts abge­bogen werden.

Die Bundes­an­stalt für Stra­ßen­wesen (BASt) hat 2019, im Auftrag des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­riums, einen Pilot­ver­such in neun deut­schen Städten durch­ge­führt. Dieser verlief positiv. [1]

Die BASt schreibt auf ihrer Website zum Pilotversuch:

„Es lässt sich somit schluss­fol­gern, dass eine Anord­nung des Rechts­ab­bie­gens bei Rot für Radfah­rende an licht­si­gnal­ge­re­gelten Knoten­punkten ohne eine Gefähr­dung der Verkehrs­si­cher­heit grund­sätz­lich möglich ist. (…) Voraus­set­zung für eine verkehrs­si­chere Umset­zung ist stets die Einhal­tung der gemäß Empfeh­lungen aus dem Pilot­ver­such zu ergän­zenden Krite­rien nach VwV-StVO zu § 37 Abs. 2. Nr. XI durch die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hörde.“ [2]

Für Radfah­rende ergibt sich durch die Rege­lung eine kürzere Warte­zeit an Ampeln. Die Maßnahme trägt also dazu bei den Radver­kehr und damit umwelt­freund­liche Mobi­lität zu fördern.

Mainz-Kost­heim, den 25. Juni 2023
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –

Anlagen:

Rechtsabbiegen für Radfahrende frei – Grünpfeile für den Radverkehr an Kreuzungen.  Abbildung 1: Verkehrszeichen Nr. 720 „Grünpfeilschild“. Dieses Zeichen ist lt. StVO seit 1994 zulässig.
Abbil­dung 1: Verkehrs­zei­chen Nr. 720 „Grün­pfeil­schild“. Dieses Zeichen ist lt. StVO seit 1994 zulässig.
Prüfantrag: Rechtsabbiegen für Radfahrende frei – Grünpfeile für den Radverkehr an Kreuzungen.  Abbildung 2: Das im Jahr 2020 eingeführte Verkehrszeichen Nr. 721 „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“.
Abbil­dung 2: Das im Jahr 2020 einge­führte Verkehrs­zei­chen Nr. 721 „Grün­pfeil­schild mit Beschrän­kung auf den Radverkehr“.

[1] Berichte der Bundes­an­stalt für Stra­ßen­wesen, Reihe V: Verkehrs­technik (355) „Pilot­ver­such des Rechts­ab­bie­gens von Rad Fahrenden bei Rot“; abrufbar unter: https://​bast​.opus​.hbz​-nrw​.de/​o​p​u​s​4​5​-​b​a​s​t​/​f​r​o​n​t​d​o​o​r​/​d​e​l​i​v​e​r​/​i​n​d​e​x​/​d​o​c​I​d​/​2​5​9​4​/​f​i​l​e​/​V​3​5​5​+​B​F​+​G​e​s​a​m​t​v​e​r​s​i​o​n.pdf

[2] https://​www​.bast​.de/​D​E​/​P​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​/​B​e​r​i​c​h​t​e​/​u​n​t​e​r​r​e​i​h​e​-​v​/​2​0​2​2​-​2​0​2​1​/​v​3​5​5​.html


[1] Siehe: https://​piwi​.wies​baden​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​/​4​/​2​9​50381
[2] Siehe: https://​piwi​.wies​baden​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​/​2​/​2​9​70301


Abstimmungsergebnis

Am 05.07.2023 bei zwei Enthal­tungen (SPD) von CDU, SPD, FWG und FDP abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0104/​2023 (PiWi | PDF)


Weitere Informationen