Antrag Nr. 25/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 20. Juli 2022
Aussagekräftige Beschilderung des LKW-Durchfahrtsverbots an der Hauptstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die Beschilderung des LKW-Durchfahrtsverbots an der Einmündung Kommerzienrat-Disch-Brücke/Bruchstück / Hauptstraße zu verbessern, damit sie von Kraftfahrern besser wahrgenommen wird.
Derzeit verbietet das Verkehrszeichen 253 („Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“) die Einfahrt in die Hauptstraße für LKW die von der Hochheimer Straße (B40) über die Kommerzienrat-Disch-Brücke anfahren (vgl. Abbildung 3).
Eine Zufahrt zum Werksgelände der Firma „Essity“ ist jedoch erlaubt und ausdrücklich gewünscht.
Um die Wahrnehmbarkeit des LKW-Einfahrverbots zu steigern, wird der Magistrat gebeten die vorhandene Beschilderung zu ersetzen.
Der Ortsbeirat schlägt eine Ergänzung um das Zusatzzeichen VZ 2425 („Für LKW keine Wendemöglichkeit“), wie in Abbildung 2 zu sehen ist, vor.
Die beidseitige Anordnung der Verkehrsschilder soll bestehen bleiben.
Außerdem soll das Verkehrszeichen 270.1 („Umweltzone“ samt Zusatzzeichen) an einen anderen Ort versetzt werden, damit das LKW-Durchfahrtsverbot, als quasi alleinstehendes Verkehrszeichen, mehr Beachtung findet. Derzeit sind beide Schilder, wie aus Abbildung 3 hervorgeht, recht nahe bei einander.
Weiterhin möge geprüft werden, die in Abbildung 2 gezeigten Verkehrszeichen vergrößert auf ein und dieselbe Tafel zu drucken um bei LKW-Fahrern mehr Aufmerksamkeit zu erzielen.
Begründung:
Dem Ortsbeirat ist es bewusst, dass die derzeitige Beschilderung (nur VZ 253) in der Theorie ausreichend ist, um das Einfahren von LKW in die Hauptstraße an dieser Stelle zu verbieten. Trotzdem fahren LKW in regelmäßigen Abständen verbotswidrig in die Hauptstraße ein. Das LKW-Einfahrtsverbot wird also in der Realität missachtet – mit teils schwierigen Auswirkungen.
Spätestens ab der Kreuzung mit der Münchhofstraße – hier ist das Abbiegen nach rechts vorgeschrieben – ist ein Vorankommen für große Fahrzeuge, wie Sattelschlepper, nicht mehr möglich. Sie müssen aufwändig zurücksetzen und stellen hierbei eine Gefahr für Andere dar. Eine Situation an der weder LKW-Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer ein Interesse haben.
Der Ortsbeirat gibt zu bedenken, dass sich sowohl die Carlo-Mierendorff-Schule, der Kindertreff Kostheim sowie die AWO-Kita Norbert Sieben auf der Strecke befinden, die große Zugmaschinen im Rückwärtsgang passieren müssen, wenn sie an der Ecke Hauptstraße/Münchhofstraß nicht weiterkommen.
Über die Gründe, dass LKW an dieser Stelle in die Hauptstraße einfahren, kann der Ortsbeirat nur spekulieren: Möglicherweise geschieht dies aufgrund des Ausbauzustands bzw. des Straßenbilds vor dem Ortseingang, aus dem ein Verbot für LKW nicht intuitiv hervorgeht. Vielleicht spielen veraltete Navigationsgeräte eine Rolle oder die Unachtsamkeit der Fahrer.
Mainz-Kostheim, den 10. Juli 2022
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 20.07.2022 bei einer Enthaltung (SPD) angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0118/2022 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 20.07.2022
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 22-O-26-0071 (PiWi)