Sackgassen in Mainz-Kostheim

Antrag Nr. 33/​2021 zur Sitzung des Ortbei­rats Mainz-Kost­heim am 27. Oktober 2021

Korrekte Beschilderung von Sackgassen in Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten einige Sack­gas­sen­schilder in Mainz-Kost­heim zu aktua­li­sieren, sodass diese den tatsäch­li­chen örtli­chen Gege­ben­heiten entsprechen.

An den Einmündungen

  • Mainufer/​Maaraustraße (beim Weinprobierstand)
  • Anton-Hehn-Stra­ße/Uth­mann­straße,
  • Hugo-Wolf-Stra­ße/­Wald­hof­straße,
  • Römerfeld/​Im Sampel,
  • Mitt­lerer Sampelweg/​Steinern Straße (bei der Kraut­gar­ten­schule), 1
  • Maaraue Nr. 21 (auf der Höhe des Restau­rants „Rhein-Main-Terrasse“), 1
  • Maaraue, vor dem Campingplatz/​Kasteler Ruder- und Kanu­ge­sell­schaft, am Rheinufer

soll jeweils das Sack­gas­sen­schild (Verkehrs­zei­chen Nr. 357) gegen das 2009 einge­führte Verkehrs­zei­chen „Durch­läs­sige Sack­gasse für Fußgänger und Radver­kehr“ (Nr. 357-50) getauscht werden.

Die genannten Straßen sind für den moto­ri­sierten Verkehr eine Sack­gasse, nicht jedoch für Fußgänger und Radfahrer.

An den Einmündungen

  • Klagen­furter Str./Passauer Str.,
  • Hinter dem Gotthelf/​Im Sampel
  • sowie nörd­li­cher Teil der Ulmenstraße/​Eichenstraße

soll das Sack­gas­sen­schild jeweils durch das Verkehrs­schild „Durch­läs­sige Sack­gasse für Fußgänger“ (Nr. 357-51) ersetzt werden, da diese Straßen für Fußgänger durch­lässig sind.

Durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radverkehr (Zeichen Nr. 357-50). Korrekte Beschilderung von Sackgassen
Abbil­dung 1: Durch­läs­sige Sack­gasse für Fußgänger und Radver­kehr (Zeichen Nr. 357-50).
Durchlässige Sackgasse für Fußgänger (Zeichen Nr. 357-51). Korrekte Beschilderung von Sackgassen
Abbil­dung 2: Durch­läs­sige Sack­gasse für Fußgänger (Zeichen Nr. 357-51).

Begrün­dung:
Fußgänger und Radfahrer sollten sich, wie andere Verkehrs­teil­nehmer auch, stets auf eine zutref­fende und korrekte Beschil­de­rung im Stra­ßen­ver­kehr verlassen können.

In den oben genannten Sack­gassen können Fußgänger und/​oder Radfahrer, entgegen der derzei­tigen Beschil­de­rung, ihren Weg fort­setzten. Dies auf Verkehrs­schil­dern abzu­bilden ist seit 2009 möglich. Laut Rück­sei­ten­be­schrif­tung sind einige der derzei­tigen ange­brachten Sack­gas­sen­schilder weit nach 2009 ange­bracht worden.

Mainz-Kost­heim, 17. Oktober 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


[1] Am „Mitt­leren Sampelweg/​Steinern Straße“ sowie der „Maaraue Nr. 21“ könnten die Schilder ggf. sogar ganz entfallen, da nicht ersicht­lich ist, weshalb sie dort aufge­stellt sind.


Abstimmungsergebnis

Am 27.10.2021, bei zwei Enthal­tungen (SPD und FDP) durch SPD-, CDU- und FWG-Frak­tion abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0148/​2021 (PiWi | PDF)


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