Eindeutige Ausweisung des Fußweges am Rheinufer

Eleonorenstraße, Ecke Johannes-Goßner-Straße, Richtung Nordwesten

Antrag Nr. 12/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 24. Mai 2022

Eindeutige Ausweisung des Fußweges am Rheinufer

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird daran erin­nert, dass der Beschluss des Orts­bei­rats Nr. 108 zwar mit SV 121 aus 2021 beant­wortet wurde, jedoch seitdem (November 2021) es zu keiner Umset­zung kam. Der Orts­beirat erwartet jetzt eine unver­züg­liche Umset­zung dieses Beschlusses.

Begrün­dung:
In der Orts­bei­rats­sit­zung vom 28.9.2021 wurde der Beschluss Nr. 108 aus 2021 „Auswei­sung des Fußweges am Rhein­ufer“ gefasst, um geeig­nete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Fußweges mit Fahr­rä­dern auf der Rhein­seite der Eleo­no­ren­straße zu unterbinden. 

Dieser wurde im November 2021 mit SV 121 vom Magis­trat beant­wortet in dem das Tief- und Vermes­sungsamt in Zusam­men­ar­beit mit dem Grün­flä­chenamt geeig­nete Maßnahmen ergreifen werde.

Seitdem ist jedoch nichts geschehen. Die Dring­lich­keit der Umset­zung der Maßnahmen ist in der Zwischen­zeit gestiegen, da aufgrund des guten Wetters mehr Radfahrer*innen unter­wegs sind und fälsch­li­cher­weise die Fußwege anstatt der Fahr­rad­straße benutzen. Dies ist auch nicht unge­fähr­lich, da die Fußwege sehr eng sind und Radfahrer*innen mit E-Bikes teils sehr schnell fahren. 

In den meisten Fällen handelt es sich um ein Miss­ver­ständnis, da Fahr­rad­fah­renden nicht bewusst war, dass es sich um einen exklu­siven Fußweg handele, andere wiederrum verlassen auch auf Bitten den Fußweg nicht.

Es handelt sich explizit um folgende Stellen:

Eleonorenstraße, Ecke Johannes-Goßner Straße, Richtung Nordwesten. Eindeutige Ausweisung des Fußweges am Rheinufer.
Abb. 1: Eleo­no­ren­straße, Ecke Johannes-Goßner Straße, Rich­tung Nordwesten.

In diesem Fall gibt es zwar zwei Sperren damit Fahr­räder den Fußweg nicht befahren können und eigent­lich die Fahr­rad­straße nutzen sollen.

Jedoch ist links neben der Fahr­rad­leih­sta­tion ein Tram­pel­pfad entstanden, der von Süden kommende Radfah­rende dazu verleitet diesen zu benutzen und somit die Sperren zu umfahren. Dies müsste durch weitere Sperren und Fahr­rad­ver­bots­schilder verdeut­licht werden, da offen­sicht­lich die aktu­elle Beschil­de­rung nicht ausrei­chend ist.

Eleonorenstraße, Ecke Im Fort Montebello. Eindeutige Ausweisung des Fußweges am Rheinufer.
Abb. 2: Eleo­no­ren­straße, Ecke Im Fort Montebello.
Eleonorenstraße, Ecke Johannes-Goßner-Straße, Richtung Südosten. Eindeutige Ausweisung des Fußweges am Rheinufer.
Abb. 3: Eleo­no­ren­straße, Ecke Johannes-Goßner-Straße, Rich­tung Südosten.

Auch an diesen Stellen kommt es gele­gent­lich vor, dass Fahrradfahrer*innen sich auf Fußwege verirren, obwohl die Beschil­de­rung eines Fußweges vorhanden ist. Jedoch wäre es auch hier hilf­reich Fahr­rad­ver­bots­schilder und/​oder Sperren zu errichten um den Fußweg kennt­li­cher zu gestalten, wie Abbil­dung 4 vorbild­lich zeigt.

Eleonorenstraße auf Höhe des Vogelspielplatzes in Richtung Südosten. Eindeutige Ausweisung des Fußweges am Rheinufer.
Abb. 4: Eleo­no­ren­straße auf Höhe des Vogel­spiel­platzes in Rich­tung Südosten

Mainz-Kastel, den 15. Mai 2022
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 24.05.2022 in ergänzter Fassung, einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0064/​2022 (PiWi | PDF)


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