Ausweisung Wendeplatz Hauptstraße

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden zu veran­lassen, dass der Wende­platz an der Haupt­straße mit einem entspre­chenden Schild ausge­wiesen wird.

Begrün­dung:
Mit der Auswei­sung des Wende­platzes  werden die Wende­ma­növer vor der Verkehrs­weiche auf den dafür vorhan­denen Wende­platz verlagert.

Der Antrag wird von der antrag­stel­lenden Frak­tion zurückgestellt.