Antrag Nr. 31/2016 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 5. Oktober 2016
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die Hauptstraße zwischen Maaraustraße und Mainbrücke für Fahrradfahrer in Gegenrichtung freizugeben.
Darüber hinaus wird darum gebeten, Markierungen an den Kreuzungen anzubringen (analog Radverkehrskonzept 2015 der Landeshauptstadt Wiesbaden, Bild 5-30, S. 85).
Zusätzlich wird gebeten zu prüfen, ob die Freigabe in Form eines Fahrradschutzstreifens in Gegenrichtung möglich ist. Sofern dies der Fall ist, wird um diese Umsetzungsvariante gebeten, ansonsten wird gebeten analog zum Beschluss 0048 aus der Sitzung vom 19. Mai 2016 (SV 16-O-26-0025) in regelmäßigen Abständen Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen.
Begründung:
Laut Radverkehrskonzept 2015 der Landeshauptstadt Wiesbaden gilt für die Öffnung von Einbahnstraßen für Fahrradfahrer folgendes:
Den aktuellen Regelwerken entsprechend muss Radverkehr auf Einbahnstraßen in Gegenrichtung in der Regel zugelassen werden, wenn
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt,
- die Breite der Fahrbahn – ausgenommen an kurzen Engstellen – eine sichere Begegnung zwischen Kraftfahrzeugen und dem Radverkehr erlaubt,
- die Fahrbahnbreite bei Linienbusverkehr bzw. stärkerem Lkw-Verkehr mind. 3,50 m beträgt.
- die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist und
- für den Radverkehr dort, wo es erforderlich ist, ein Schutzbereich angelegt wird.
Für besonders wichtig wird erachtet, dass an den Kreuzungen und Einmündungen gute Sichtbeziehungen bestehen. In den Ein- und Ausfahrtbereichen zu bevorrechtigten Straßen sollte in der Regel eine Abtrennung des gegen die Einbahnrichtung fahrenden Radverkehrs vorgenommen werden, wobei dies durch Markierungen erfolgen kann (vgl. Bild oben).
Sämtliche oben genannten Punkte sind bereits aktuell erfüllt.
Obwohl bereits jetzt eine große Zahl an Fahrradfahrern die Hauptstraße illegal in Gegenrichtung befahren, gab es in den Jahren 2011 bis 2013 laut polizeilicher Unfallstatistik keinen einzigen Unfall mit einem Fahrradfahrer (2014 ff. liegen uns aktuell nicht vor).
Die Straße ist aktuell bereits für breiteren Gegenverkehr freigegeben, als dies Fahrräder darstellen würden (Linienbusse und Taxis). Die Öffnung der Straße für Fahrradfahrer würde Autofahrer zu vorsichtigerem – und damit langsameren – Fahren zwingen und damit einen Beitrag leisten die Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem Teil der Hauptstraße durchzusetzen.
Die Hauptstraße wird im Radverkehrskonzept 2015 der Landeshauptstadt Wiesbaden als dringlichste Maßnahme in Kostheim angesehen. Dies hat den Hintergrund, dass das Konzept davon ausgeht, dass anders als beim in Kostheim gut ausgebauten Freizeitverkehr (z.B. Mainufer Richtung Hochheim) ein großer Teil der Bevölkerung das Fahrrad nur dann im Alltagsverkehr nutzen wird, wenn dies direkt und komfortabel möglich ist.
Eine mögliche Umfahrung dieses Teils der Hauptstraße über den Kostheimer Ring oder am Mainufer entlang ist deutlich länger, am Mainufer findet sich in Teilen darüber hinaus noch Fußgängerverkehr, so dass aktuell das Potential des Radverkehrs nicht ausgeschöpft wird. Eine Freigabe der Hauptstraße würde eine durchgehende vom Alltagsverkehr gut zu nutzende Achse vom Bahnhof Kastel nach Gustavsburg bilden.
Mainz-Kostheim, 21. September 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 05.10.2016 wurden unsere Anträge zur Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer zusammengefasst und mehrheitlich durch die FWG-, SPD-, CDU- und FDP-Fraktion abgelehnt. Zur westlichen Hauptstraße gab es, von den Gegenstimmen abgesehen, zwei Enthaltungen (SPD, AUF).
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0158/2016 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 05.10.2016
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 16-O-26-0108 (PiWi)