Freigabe der Einbahnstraße Bischofsheimer Straße für Fahrradfahrer

Antrag Nr. 25/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 5. Oktober 2016

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Bischofs­heimer Straße für Fahr­rad­fahrer in Gegen­rich­tung freizugeben.

Darüber hinaus wird darum gebeten, analog zum Beschluss 0048 aus der Sitzung vom 19. Mai 2016 (16-O-26-0025), in regel­mä­ßigen Abständen Pikto­gramme auf der Fahr­bahn sowie Markie­rungen an den Kreu­zungen anzu­bringen (analog Radver­kehrs­kon­zept 2015 der Landes­haupt­stadt Wies­baden, Bild 5-30, S. 85).

Freigabe der Einbahnstraße Bischofsheimer Straße für Fahrradfahrer
(Karte von Open​streetmap​.org)
Radverkehr Hinweis Einbahnstraße

Begrün­dung:
Laut Radver­kehrs­kon­zept 2015 der Landes­haupt­stadt Wies­baden gilt für die Öffnung von Einbahn­straßen für Fahr­rad­fahrer folgendes:

Den aktu­ellen Regel­werken entspre­chend muss Radver­kehr auf Einbahn­straßen in Gegen­rich­tung in der Regel zuge­lassen werden, wenn

  • die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit nicht mehr als 30 km/​h beträgt,
  • die Breite der Fahr­bahn – ausge­nommen an kurzen Engstellen – eine sichere Begeg­nung zwischen Kraft­fahr­zeugen und dem Radver­kehr erlaubt,
  • die Fahr­bahn­breite bei Lini­en­bus­ver­kehr bzw. stär­kerem Lkw-Verkehr mind. 3,50 m beträgt.
  • die Verkehrs­füh­rung im Stre­cken­ver­lauf sowie an Kreu­zungen und Einmün­dungen über­sicht­lich ist und
  • für den Radver­kehr dort, wo es erfor­der­lich ist, ein Schutz­be­reich ange­legt wird.

Für beson­ders wichtig wird erachtet, dass an den Kreu­zungen und Einmün­dungen gute Sicht­be­zie­hungen bestehen. In den Ein- und Ausfahrt­be­rei­chen zu bevor­rech­tigten Straßen sollte in der Regel eine Abtren­nung des gegen die Einbahn­rich­tung fahrenden Radver­kehrs vorge­nommen werden, wobei dies durch Markie­rungen erfolgen kann (vgl. Bild oben).

Die Bischofs­heimer Straße ist baulich iden­tisch zur Flörs­heimer Straße, die sich östlich anschließt. Anders als die Bischofs­heimer Straße ist die Flörs­heimer Straße für Fahr­räder geöffnet. Sie besitzt ebenso keine gerin­gere Breite wie etwa die Schier­steiner Straße, welche vom Verkehrs­auf­kommen vergleichbar sein dürfte, jedoch eben­falls für den Fahr­rad­ver­kehr geöffnet wurde.

Fahr­rad­fahrer besitzen die Möglich­keit, Begeg­nungs­ver­kehr z.B. hinter parkenden Autos auszu­wei­chen. Die Breite der Fahr­bahn erlaubt bei nied­rigen Geschwin­dig­keiten auch das Passieren eines Fahr­rads an einem Auto.

Durch die Frei­gabe der Bischofs­heimer Straße ergäbe sich für Fahr­rad­fahrer eine direkte West-Ost-Achse durch die Sied­lung. Durch den mögli­chen Gegen­ver­kehr durch Fahr­räder müssen Auto­fahrer hier vorsich­tiger, d.h. lang­samer fahren, was ange­sichts der direkt angren­zenden Brüder-Grimm-Schule eben­falls einen wünschens­werten Effekt darstellen würde.

Mainz-Kost­heim, 21. September 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 05.10.2016 wurden unsere Anträge zur Frei­gabe von Einbahn­straßen für Radfahrer zusam­men­ge­fasst und mehr­heit­lich durch die FWG-, SPD-, CDU- und FDP-Frak­tion abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0158/​2016 (PiWi | PDF)


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