Antrag Nr. 11/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 26. August 2020
Der Ortsbeirat möge beschließen:
1.) Der Ortsbeirat Mainz-Kostheim hat im Beschluss 0036/2018 um Einführung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Hochheimer Straße im Abschnitt Kostheimer Landstraße bis Uthmannstraße gebeten.
Im SV154/2016 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass eine Umsetzung fachlich möglich sei und im SV103/2018 wurde konkretisiert, dass Umsetzungen von „Tempo 30 nachts“ im Rahmen des Projekts „Digitalisierung des Verkehrs“ zu betrachten seien.
Da die Umsetzung des Projekts Digi-V aktuell läuft, bittet der Ortsbeirat Mainz-Kostheim den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden um eine Mitteilung über den aktuellen Stand einer nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hochheimer Straße und bekräftigt seine Forderung nach Lärmschutzmaßnahmen.
2.) Des Weiteren unterstützt der Ortsbeirat Mainz-Kostheim die Lärmschutzmaßnahmen, die der Lärmaktionsplan Hessen 3. Runde des Regierungspräsidiums Darmstadt vom Mai 2020 für Mainz-Kostheim vorschlägt:
- LKW-Fahrverbot sowie stationäre Geschwindigkeitskontrolle des Tempo 30-Bereichs in der Hauptstraße
- Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Eisenbahntrasse am Sieben-Morgen-Viertel (Trasse 3525, Umgehungsbahn Mainz)
Der Ortsbeirat Mainz-Kostheim bittet den Magistrat um einen Bericht zu den aktuellen Planungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen.
Begründung:
Die Nachtzeit ist unstrittig unter dem Aspekt des Lärmschutzes ein besonders sensibler Zeitraum. Der Ortsbeirat Mainz-Kostheim unterstützt die Bemühungen des Regierungspräsidiums Darmstadt und der Landeshauptstadt Wiesbaden, die Belastungen durch Straßenlärm in Mainz-Kostheim zu reduzieren und begrüßt, dass bereits Maßnahmen wie die Ausweitung von Tempo 30, die Ausweisung von zusätzlichen Fahrradwegen oder die Schaffung eines Kreisverkehrs getroffen wurden.
Die Herabsetzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen von 50 auf 30 km/h während der Nachtstunden (22 bis 6:00 Uhr) sowie deren Durchsetzung stellt eine geeignete und angemessene Maßnahme zum Schutz der Nachtruhe dar, insbesondere da die geringere Anzahl von Brems- und Beschleunigungsvorgängen bei dieser Geschwindigkeit zusätzlich zu einer deutlichen Lärmminderung führen. Daher ist die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eine geeignete Möglichkeit, die Lärmbelastung in der Nacht zu reduzieren. Eine ähnliche Wirkung hätte zu Nachtzeiten die geforderte Lärmschutzwand gegen Bahnlärm.
Mainz-Kostheim, 16. August 2020
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 26.08.2020 wurde Ziffer 1.) bei zwei Enthaltungen (CDU und SPD) und Ziffer 2.) bei drei Enthaltungen (CDU und SPD) angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0075/2020 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 26.08.2020
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 20-O-26-0027 (PiWi)