Antrag Nr. 02/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 9. Februar 2023
Stellplatzsatzung weiter entwickeln – Qualität von Fahrradstellplätzen sichern
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, bei der nächsten Überarbeitung der kommunalen Stellplatzsatzung Kriterien zu ergänzen, um die Qualität von Fahrradstellplätzen zu sichern.
Zu folgenden Punkten sollen Regelungen getroffen werden:
- Mindestflächen und -abstände
- Kippsicherheit
- Diebstahlsicherheit
- Empfehlung zu Überdachung und Beleuchtung
Der Magistrat wird gebeten, technische Richtlinien wie DIN-Normen, Leitlinien des Allgemeinen Deutsche Fahrrad Clubs (ADFC) und der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) zu berücksichtigen.
Begründung:
Derzeit diskutiert die Stadtpolitik eine Überarbeitung der Stellplatzsatzung. [1] Für Fahrradstellplätze sind in der Satzung von 2008 lediglich quantitative Vorgaben enthalten, nicht jedoch zu Ausführung oder Qualität. [2]
Neben der ausreichenden Anzahl entscheiden jedoch auch Beschaffenheit und Erreichbarkeit über die Akzeptanz von Stellplätzen.
Hiermit verbunden ist das Ziel umweltfreundliche Mobilität zu fördern und dabei die Belange von unterschiedlichen Fahrzeugtypen (E-Bikes, Lastenräder, Fahrradanhänger etc.) und Nutzern zu berücksichtigen.
In den letzten Jahren wurden in Mainz-Kostheim im Rahmen von Neubau und Nachverdichtung zahlreiche Fahrradstellplätze geschaffen. Negative Erfahrungen zeigen jedoch, dass nicht alle neu errichteten Anlagen dem Stand der Technik entsprechen; so wurden z.B. beim Bau des neuen Nahversorgungszentrum „Am Gückelsberg“ oder aber bei den Punkthäusern in der Hochheimer Straße noch sogenannte „Vorderradklemmen“ installiert.
Folgende Regelwerke sollen berücksichtigt werden um den Stand der Technik zu erfassen:
- Technische Richtlinie TR 6102-0911 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“[3] bzw. DIN 79008 „Stationäre Fahrradparksysteme“
- ADFC Bayern „Hinweise für die Planung von Fahrrad-Abstellanlagen“ [4]
- ADFC Bayern, Mustersatzung über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen [5]
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen – AGNH – „Leitfaden Fahrradabstellanlagen“[6]
Mainz-Kostheim, den 29. Januar 2023
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
[1] Vgl. Wiesbadener Kurier vom 8.12.2022 „Ideen für neue Wiesbadener Stellplatzsatzung“ abrufbar unter: https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/stadt-wiesbaden/neue-stellplatzsatzung-fuer-wiesbaden-2138782
[2] „Satzung über Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung)“ 2008, abrufbar unter: https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/rathaus/stadtrecht/6_-_1.1_Stellplatzsatzung__1_.pdf
Abstimmungsergebnis
Am 9.2.2023 bei Gegenstimmen der FWG-Fraktion und eines weiteren Ortsbeiratsmitglieds (CDU) angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0018/2023 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 9.2.2023
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 23-O-26-0005 (PiWi)