Wohngebäude im Philippsring 16

Antrag Nr. 17/2015 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 6. Oktober 2015

Wohngebäude im Philippsring 16 mit über 40 seit Jahren leer stehenden Wohnungen

Der Orts­beirat möge beschließen,
Der Magis­trat möge einen aktu­ellen Sach­stands­be­richt geben, was er bisher im Einzelnen unter­nommen hat, um zu errei­chen, dass das seit Jahren leer stehende, ehemals sich in öffent­li­chem Eigentum befin­dende Gebäude Phil­ipps­ring 16 wieder einer Wohn­nut­zung zuge­führt wird, insbe­son­dere welche Reak­tionen seitens des ange­spro­chenen Studie­ren­den­werks erfolgten.

Der Magis­trat möge auch darlegen, welche recht­li­chen Möglich­keiten ange­sichts der Wohnungsnot seitens der Stadt bestehen, insbe­son­dere im Hinblick auf die im Grund­ge­setz enthal­tene Gemein­wohl­ver­pfich­tung. Auch zur Möglich­keit einer Enteig­nung, Art. 14 Abs. 3, möge eine Einschät­zung gegeben werden.

 weiterlesen › › ›

Sachstandsbericht zu Wohnungsleerständen

Antrag Nr. 01/2015 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 20. Januar 2015

Sachstandsbericht zu Wohnungsleerständen

Seit Jahren gibt es auch in Mainz-Kastel Leer­stände von Wohnungen in erheb­li­chem Ausmaß, so zum Beispiel an der Wies­ba­dener Straße („Kastel Housing“) und am Phil­ipps­ring (Gebäude Phil­ipps­ring 16), die wieder­holt im Orts­beirat Mainz-Kastel thema­ti­siert wurden. Die bishe­rigen Berichte des Magis­trats der Landes­haupt­stadt Wies­baden über die Akti­vi­täten zur Nutz­bar­ma­chung der leer stehenden Wohnungen sind unbe­frie­di­gend, insbe­son­dere vor dem Hinter­grund der allge­mein wach­senden Wohnungsnot und stei­genden Mieten.

Die Proble­matik wird zuneh­mend auch in den Medien bzw. in der örtli­chen Presse thema­ti­siert. Aktionen symbo­li­scher Gebäu­de­be­set­zungen werden im außer­par­la­men­ta­ri­schen Raum auch in der Landes­haupt­stadt Wies­baden und der benach­barten rhein­land-pfäl­zi­schen Landes­haupt­stadt Mainz wieder disku­tiert bzw. geplant. 

 weiterlesen › › ›

Baulandkataster für Mainz-Kostheim

Der Magis­trat möge die Erstel­lung eines Bauland­ka­tas­ters für den Orts­be­zirk Mainz-Kost­heim in Auftrag geben.

Begrün­dung:
„Ein wich­tiger Grund­satz der im Bauge­setz­buch veran­kerten Stadt­ent­wick­lung ist mit Grund und Boden sparsam umzu­gehen und dabei die Möglich­keiten der Innen­ent­wick­lung zu nutzen.“ (siehe www​.wies​baden​.de)

Für alle Innen­stadt­be­zirke und eine Reihe von anderen Orts­be­zirken gibt es ein städ­ti­sches Bauland­ka­taster, in dem unbe­baute sowie unter­ge­nutzte oder nur gering­fügig bebaute Grund­stücke zusam­men­ge­stellt sind, oder soll jetzt erstellt werden. Dies gilt immer noch nicht für die AKK-Stadt­teile, obwohl gerade in diesen ein stark wach­sender Bedarf an Flächen zur Wohn­be­bauung besteht und zahl­reiche in ein Bauland­ka­taster aufzu­neh­mende Flächen vorhanden sind/​sein dürften.

Leerstand Philippsring 16

Seit Jahren ist im Gebäude Phil­ipps­ring 16, das seiner­zeit aus öffent­li­chem Vermögen veräu­ßert wurde, Leer­stand zu beklagen. Ange­sichts der zuneh­menden Verknap­pung von Wohn­raum, insbe­son­dere im preis­güns­tigen Bereich, ist es nicht tole­rabel, dass die – im Grund­ge­setz veran­kerte – Verpflich­tung, dass Privat­ei­gentum zugleich auch dem Gemein­wohl verpflichtet ist, miss­achtet wird. 

In der ehemals öffent­li­chen Liegen­schaft könnte mit über 40 Wohnungen zur Entlas­tung des Wohnungs­marktes beigetragen werden. Der Orts­beirat hat wieder­holt das Problem thema­ti­siert und zum Gegen­stand von Anträgen gemacht. Da seitens der Stadt Wies­baden und den stadt­ei­genen Wohn­bau­ge­sell­schaften offen­sicht­lich kein Inter­esse besteht, sollte die Nutzung für Studie­rende der Johannes-Guten­berg-Univer­sität ernst­haft geprüft werden. 

Aufgrund des ÖPNV-Knoten­punktes Bahnhof Kastel/​Brückenkopf Kastel besteht eine hervor­ra­gende ÖPNV-Anbindung.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge mit dem Eigen­tümer des Gebäudes, der Landes­haupt­stadt Mainz, der Johannes-Guten­berg-Univer­sität, dem Studie­ren­den­werk und anderen poten­ti­ellen Inter­es­senten Kontakt aufnehmen um das Gebäude wieder einer Wohn­nut­zung zuzuführen.

Baulandkataster für Mainz-Kastel

„Ein wich­tiger Grund­satz der im Bauge­setz­buch veran­kerten Stadt­ent­wick­lung ist mit Grund und Boden sparsam umzu­gehen und dabei die Möglich­keiten der Innen­ent­wick­lung zu nutzen.“ (siehe www​.wies​baden​.de)

Für alle Innen­stadt­be­zirke und eine Reihe von anderen Orts­be­zirken gibt es ein städ­ti­sches Bauland­ka­taster, in dem unbe­baute sowie unter­ge­nutzte oder nur gering­fügig bebaute Grund­stücke zusam­men­ge­stellt sind, oder soll jetzt erstellt werden. Dies gilt immer noch nicht für die AKK-Stadt­teile, obwohl gerade in diesen ein stark wach­sender Bedarf an Flächen zur Wohn­be­bauung besteht und zahl­reiche in ein Bauland­ka­taster aufzu­neh­mende Flächen vorhanden sind/​sein dürften.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge die Erstel­lung eines Bauland­ka­tas­ters für den Orts­be­zirk Mainz-Kastel in Auftrag geben