Erinnerungsantrag: Eingeschränktes Halteverbot am Gückelsberg

Antrag Nr. 13/​2024 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 28. Februar 2024

Erinnerungsantrag: Eingeschränktes Halteverbot am Gückelsberg

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird an die Prüfung und Anord­nung eines einge­schränkten Halte­ver­bots in der Straße „Am Gückels­berg“ erinnert.

Mit Beschluss Nr. 65 vom 29. März 2023 (Vorgang: 23-O-26-0027) hat der Orts­beirat darum gebeten, dass das abso­lute Halte­verbot – inso­fern möglich – in ein einge­schränktes umge­wan­delt werden soll.

Begrün­dung:
Am 16. März 2023 hat es einen Orts­termin mit Anwoh­ne­rinnen und Anwoh­nern, dem Orts­beirat und verschie­denen Ämtern und Insti­tu­tionen (Tief­bauamt, kommu­nale Verkehrs­po­lizei, Landes­po­lizei) gegeben.

Als Ergebnis dieses Termins hat das Tiefbau- und Vermes­sungsamt eine Prüfung der Situa­tion, insbe­son­dere mit Schlepp­kurven für den LKW-Verkehr, vorge­schlagen. Diese Prüfung wurde mit Schreiben vom 13. Mai 2023 (Schrift­ver­kehr Nr. 81) durch das Verkehrs­de­zernat zugesagt.

Das Ergebnis dieser Prüfung liegt dem Orts­beirat bisher noch nicht vor; ein einge­schränktes Halte­verbot wurde eben­falls noch nicht angeordnet.

Mainz-Kost­heim, den 18. Februar 2024
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 28.02.2024 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0041/​2024 (PiWi | PDF)


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