Eingeschränktes Halteverbot am Gückelsberg

Gemein­samer Antrag der Frak­tionen FWG, CDU, SPD und AUF zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 29. März 2023

Eingeschränktes Halteverbot am Gückelsberg

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu prüfen, ob in der Straße „Am Gückels­berg“ ein einge­schränktes Halte­verbot (Verkehrs­zei­chen 286) einge­richtet werden kann. Dieses soll von der Einmün­dung zur Kost­heimer Land­straße bis einschließ­lich Am Gückels­berg 53 gelten, also vor den Grund­stü­cken „Kost­heimer Land­straße 44“ und „Am Gückels­berg 53“ (einseitig).

Sollte die Prüfung ergeben, dass ein einge­schränktes Halte­verbot mit dem LKW-Liefer­ver­kehr in der Straße verträg­lich ist, bittet der Orts­beirat um Umsetzung.

Begrün­dung: ggf. mündlich

Mainz-Kost­heim, den 19. März 2023
Gerd-Josef Weck­ba­cher (FWG)
Hans Dötsch (CDU)
Stefan Knipl (AUF)


Abstimmungsergebnis

Am 29.03.2023 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0065/​2023 (PiWi | PDF)


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